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Anbindung an die Telematik-Infrastruktur: Die Diskussion mit dem Bundesministerium für Gesundheit geht weiter

Auch nach Vorlage eines Rechtsgutachtens (wir berichteten in der September-Ausgabe) bleibt die Position des Gesundheitsministe­riums unverändert: Betriebsärztinnen und -ärzte nehmen nach Auffassung des BMG im engeren Sinne nicht an der medizinischen Versorgung der Versicherten teil und gehören somit nicht zum gesetzlich geregelten Leistungserbringerkreis. DGAUM-Präsident Prof. Thomas Kraus und Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Nesseler widersprechen dieser Position deutlich in einem Antwortschreiben an die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Sabine Dittmar, MdB. Dabei verweisen sie auf das bereits im Jahr 2015 verabschiedete Präventionsgesetz sowie auf die gesetzlichen Regelungen im SGB V.

Das vollständige Antwortschreiben finden Sie auf unserer Website unter:

https://www.dgaum.de/kommunikation/stellungnahmen/

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