Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geht mit gutem Beispiel voran: Pünktlich zum Start der Impfsaison lässt sich der Spitzenpolitiker gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutsche Post DHL Group (DPDHL) im Berliner Zustellstützpunkt gegen Grippe impfen.
Der betriebsärztliche Dienst der Deutschen Post AG, dessen Wurzeln bis 1831 zurückreichen, bietet die Grippeschutzimpfung jährlich an. Minister Spahn wird zusammen mit den an der Impfung teilnehmenden Zustellerinnen und Zustellern zunächst von den Betriebsärzten über die Impfung aufgeklärt. Anschließend finden die Impfungen hinter Stellwänden statt.
Neben Minister Spahn werden beim öffentlichen Impftermin auch Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) anwesend sein: Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Nesseler sowie Vorstandsmitglied Dr. Andreas Tautz, der auch leitender Betriebsarzt von Deutsche Post DHL Group ist. Als Vertreter der DPDHL Group werden der Abteilungsleiter Personal Deutsche Post Berlin, Thorben Brockmeyer, sowie Dr. Hans-Christian Mennenga, Leiter Pressestelle Nord, Deutsche Post DHL, den Termin begleiten.
Gesetzgeber stärkt Rolle der Betriebsärzte in der Prävention
Die knapp 45 Millionen Beschäftigten in Deutschland bilden die größte Bevölkerungsgruppe, die mit Präventionsmaßnahmen unmittelbar erreicht werden kann. Im 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz (PrävG) wird daher der Arbeitsplatz für Präventionsmaßnahmen besonders in den Fokus genommen. Nach Paragraphen 132e und 132f SGB V gehören z.B. Schutzimpfungen und Gesundheitsuntersuchungen durch Betriebsärzte zu Präventionsmaßnahmen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung von Betriebsärzten erbracht werden können. Gerade bei der Abwehr von Infektionskrankheiten besteht viel Nachholbedarf in der Versorgung der Bevölkerung. Diese Lücke gilt es zu schließen. Dabei haben Betriebsärzte eine wichtige Funktion.
Präventionsgesetz gestalten – DGAUM als Wegbereiter
Bereits im Juli dieses Jahres würdigte Minister Spahn das Engagement der DGAUM bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes in der Arbeitswelt. Seit vielen Jahren macht sich die Fachgesellschaft politisch für die Verbesserung von Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz sowie die Durchführung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte stark. Seit 2017 führt die DGAUM in Kooperation mit dem Krankenversicherungsunternehmen BARMER das Modellvorhaben „Gesund arbeiten in Thüringen“ durch. Das Ziel des Projektes ist es, eine flächendeckende und nachhaltige arbeitsmedizinische Versorgung für Beschäftigte und Betriebe zu sichern und zugleich neue Präventionspfade und Versorgungswege nach dem Präventionsgesetz zu entwickeln.
Impfen durch Betriebsärzte mit DGAUM-Selekt
Anfang 2019 ist es der DGAUM als einzigem Verband auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin gelungen, bundesweit die ersten Selektivverträge mit Krankenkassen zur Regelung von Schutzimpfungen am Arbeitsplatz durch Betriebsärzte abzuschließen. Vorreiter bei den Krankenkassen waren BARMER und BAHN BKK. Die Fachgesellschaft hat damit einen innovativen Lösungsansatz auf den Weg gebracht, der es den Betriebsärzten ermöglicht, ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen. Die Umsetzung der Selektivverträge gelang u.a. auch in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem für die Rechtsaufsicht zuständigen Bundesversicherungsamt (BVA). Inzwischen haben weitere Krankenkassen Verträge mit der DGAUM geschlossen: BKK Linde, BKK firmus, BKK Melitta Plus, BKK Technoform sowie BIG direkt gesund.
In Kooperation mit dem Abrechnungsdienstleister HELMSAUER GRUPPE wurde zudem ein modernes, elektronisches und datengestütztes Verfahren zur Abrechnung von Impfleistungen durch Betriebsärzte mit den Krankenkassen entwickelt. Dies wurde notwendig, da Betriebsärzte nicht Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen sind und nicht über die Krankenversicherungen abrechnen können. Das Abrechnungstool „DGAUM-Selekt“ bietet einen besonderen Vorteil: Ganz gleich, ob der Patient gesetzlich oder privat versichert ist, kann der Betriebsarzt seine Impfleistungen und die Impfstoffkosten komplett abrechnen. Die Betriebsärzte müssen sich für die Teilnahme lediglich bei der DGAUM einschreiben. Weitere Informationen unter: http://www.dgaum.de/themen/impfungen-durchbetriebsaerzte/