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Die DGAUM informiert

Aktives Lobbying der DGAUM: Neue Präventionspfade und Versorgungswege für Betriebsärzte im SGB V schaffen

Mit dem im Jahr 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz (PrävG) hat der Gesetzgeber verstärkt den Arbeitsplatz als Präventionssetting in den Fokus gerückt und im Sozialgesetzbuch V (SGB V) Betriebsärzte erstmals zu Akteuren mit einem konkreten Versorgungsauftrag im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berufen. Mit drei aktuellen und wegweisenden Stellungnahmen hat die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) nochmals die Bedeutung des Versorgungsauftrages von Betriebsärzten im SGB V betont.

Gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) spricht sich die wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft ausdrücklich für die Anerkennung von Gesundheitsuntersuchungen und Präventionsempfehlungen als betriebsärztliche Tätigkeit aus und fordert darüber hinaus, bei der Gesetzgebung zum Digitalen Versorgungs-Gesetz (DVG) entsprechende Formulierungen aufzunehmen, die „Betriebsärzte“ als gleichbedeutende Akteure neben den Vertragsärzten nennen. Im Rahmen der Verbändeanhörung beim BMG am 17. Juni hat die DGAUM diese Position auch nochmals mündlich erläutert. Darüber hinaus hat die Fachgesellschaft in ihrer Stellungnahme zum sog. Masernschutzgesetz die Bedeutung des Arbeitsplatzes für die Durchführung von Impfungen durch Betriebsärzte an der Schnittstelle zu medizinischen Präventionsmaßnahmen im Arbeitsschutz betont. Denn mit über 45 Millionen Beschäftigten stellt die Arbeitswelt den größten Rahmen für Präventionsmaßnahmen in unserer Gesellschaft dar und bietet damit ein großes Potenzial, die Impfquote in der Bevölkerung zu erhöhen.

Mit diesem aktiven Lobbying und ihren Stellungnahmen will die DGAUM sowohl einen aktiven Beitrag zur Etablierung von neuen Präventionspfaden und Versorgungswegen für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung leisten als auch die Handlungsmöglichkeiten der Betriebsärzte im Feld der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung für die Beschäftigten erweitern.

Alle Stellungnahmen können Sie online nachlesen und downloaden unter: www.dgaum.de/kommunikation/stellungnahmen

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