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Die DGAUM informiert

DGAUM unterstützt Ärztetagsbeschlüsse zur Stärkung der ärztlichen Prävention und Gesundheitsförderung in Betrieben

Mit der Verabschiedung des vom Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) eingebrachten Leitantrags „Ärztliche Kompetenzen im Arbeitsschutz zwingend erhalten“ sowie des Delegierten-Antrags „Keine Substitution ärztlicher Tätigkeiten im Betrieb durch Nichtärzte“ hat der 121. Deutsche Ärztetag 2018 ein starkes Signal gesetzt, um die ärztlichen Kompetenzen und Tätigkeiten in der betrieblichen Prävention und Gesundheitsförderung zu stärken. Beide Beschlüsse werden von der DGAUM uneingeschränkt begrüßt und nachhaltig unterstützt. Die Beschlüsse sollten allen verantwortlichen und zuständigen Akteuren Anlass zum Diskurs darüber sein, wie Prävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz mit den dynamischen Veränderungen in der Arbeitswelt Schritt halten können. Beide Entschließungsanträge gehörten zu einem großen Katalog von Entscheidungen, die die Delegierten des Deutsche Ärztetages verabschiedet haben. Der 121. Deutsche Ärztetag war in diesem Jahr vom 8. bis 11. Mai 2018 in Erfurt zu Gast.

Ärztliche Kompetenzen im Arbeitsschutz zwingend erhalten

Im Vorfeld des Ärztetages konnte die DGAUM als wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaft mit ihrer Expertise den Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) beraten. Im beschlossenen Text, der dann vom BÄK-Vorstand als Leitantrag eingebracht wurde, heißt es konkret: „Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 fordert alle verantwortlichen und zuständigen Akteurinnen und Akteure in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und insbesondere die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf, die ärztlichen Kompetenzen im Arbeitsschutz uneingeschränkt zu erhalten und zu stärken. Es muss allen Versuchen entschieden entgegengetreten werden, arbeitsmedizinische Leistungen und betriebsärztliche Tätigkeiten durch andere Berufsgruppen zu substituieren.

Neue Arbeitsformen und der technologische Fortschritt erfordern es, dass gerade Arbeitsmediziner und Betriebsärzte im Wege des Arbeitsschutzes bereits frühzeitig gesundheitliche Risiken für die Beschäftigten erkennen. Sie haben deshalb ein Alleinstellungsmerkmal für Gesundheitsfragen im Betrieb und nehmen eine wichtige Funktion sowohl im Feld der betrieblichen Prävention als auch an der Schnittstelle zur kurativen und rehabilitativen Medizin ein. Nur so können Prävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz mit den dynamisch sich vollziehenden Veränderungen in der Arbeitswelt Schritt halten.“

Keine Substitution ärztlicher Tätigkeiten im Betrieb durch Nichtärzte

Darüber hinaus begrüßt und unterstützt die DGAUM den ebenfalls beschlossenen Antrag von insgesamt acht Delegierten um Dr. Peter Czeschinki, Münster, die keine Substitution ärztlicher Tätigkeiten im Betrieb durch Nichtärzte gefordert hatten: „Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 lehnt die Pläne der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Substitution betriebsärztlicher Tätigkeiten durch Nichtärzte entschieden ab. Die DGUV diskutiert im Rahmen der Novellierung der Vorschrift 2 zur arbeitsmedizinischen Betreuung in der Grundbetreuung die Substitution einer den gesamten Menschen umfassenden fachärztlichen arbeitsmedizinischen Betreuung durch andere Berufsgruppen, wie z. B. Ergonomen, Arbeitspsychologen, Gesundheitswissenschaftler usw. Darüber hinaus ist eine Halbierung der betriebsärztlichen Mindesteinsatzzeit in der Betreuungsgruppe III von zwölf auf sechs Minuten pro Beschäftigtem und Jahr vorgesehen. In sechs Minuten ist keine qualitativ hochwertige arbeitsmedizinische Betreuung mit ihren vielfältigen Facetten zu gewährleisten, erst recht nicht, wenn auch noch psychische Belastungen zur Sprache kommen. Sofern auch noch andere Professionen in die Grundbetreuung in der Gruppe III eingebaut werden, bleibt es nicht bei sechs Minuten, sondern davon gehen z. B. noch Zeiten für einen Gesundheitswissenschaftler ab. Von dieser Neuregelung sind auch Beschäftigte im Gesundheitswesen, insbesondere angestellte Ärztinnen und Ärzte in Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen bzw. medizinischen Versorgungszentren (MVZ) betroffen.“

Arbeitswelt größtes Präventionssetting

Die Lebens- und Arbeitswelt in den Betrieben und den Unternehmen sowie bei den öffentlichen Arbeitgebern stellt in unserer Gesellschaft das größte Präventionssetting sowohl für Maßnahmen im Rahmen der Verhaltens- als auch der Verhältnisprävention dar. Schon heute sind Arbeitsmediziner und Betriebsärzte im Rahmen der gesetzlich verankerten arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie des betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Lage, über 44 Millionen arbeitende Menschen anzusprechen und für präventiv-medizinische Maßnahmen zu sensibilisieren oder gar zu gewinnen. Allein schon vor diesem Hintergrund erwächst den ca. 12.500 Ärztinnen und Ärzten mit arbeitsmedizinischer oder betriebsärztlicher Fachkunde in unserem Land die Aufgabe, ihre Rolle als Lotsen und neutrale Berater zwischen präventiver Gesundheitsförderung, ambulanter Versorgung, arbeitsmedizinischer Vorsorge und berufsfördernder Rehabilitation einzunehmen, wie diese Bereiche in den entsprechenden Gesetzbüchern (SGB V, VII, IX) der Sozialgesetzgebung und den damit verbundenen Verordnungen verbrieft sind. Im Mittelpunkt steht dabei der Erhalt und die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Risikofaktoren, Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen, einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und Unfallgefahren sowie die berufsfördernde Rehabilitation.

Die Rolle von Arbeitsmedizinern und Betriebsärzten ist es, sowohl auf gesundheitsgerechte, salutogene Lebens- und Arbeitsbedingungen hinzuwirken als auch die Beschäftigten in den Unternehmen zu befähigen, die individuelle Kontrolle über ihre Gesundheit zu erhöhen und dadurch ihre Gesundheit aktiv zu fördern. Die Arbeitsmedizin in Wissenschaft und Praxis ist darüber hinaus eine integrierende Schnittstelle zwischen präventiver Gesundheitsförderung, ambulanter Versorgung und berufsfördernder Rehabilitation, die für alle an Prävention, Versorgung und Wiedereingliederung beteiligten Gesundheitsexperten eine koordinierende Plattform bietet. Der Deutsche Ärztetag hat uns mit seinen Beschlüssen darauf nochmals nachdrücklich aufmerksam gemacht. Wichtige Beschlüsse in einer Zeit des Wandels!

Dr. phil. Thomas Nesseler

Hauptgeschäftsführer DGAUM

    Info

    Der Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das »Parlament der Ärzteschaft«, und findet einmal jährlich an wechselnden Orten statt. Die 17 deutschen Ärztekammern entsenden insgesamt 250 Abgeordnete zum Deutschen Ärztetag. Zu den Aufgaben des Deutschen Ärztetages gehört es, länderübergreifende Regelungen zum Berufsrecht (z. B. die Muster-Berufsordnung und die Muster-Weiterbildungsordnung) zu erarbeiten und zu verabschieden sowie die Positionen der Ärzteschaft zu aktuellen gesundheits- und sozialpolitischen Diskussionen der Gesellschaft zu artikulieren und sie der Öffentlichkeit zu vermitteln

    Info

    Weitere Informationen zum 121. Deutschen Ärztetag sowie das Beschlussprotokoll zum Download erhalten Sie auf der Webseite der Bundesärztekammer unter www.bundesaerztekammer.de/

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