DGAUM fordert für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte Anbindung und Finanzierung an die Telematikinfrastruktur
mit elektronischer Patientenakte
Die DGAUM nahm am 3. Dezember 2020 gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) Stellung. Die Stellungnahme beruht auf einem von der DGAUM in Auftrag gegeben Rechtsgutachten.
auf.
(1) Zum Ausgleich der in § 376 Satz 1 genannten Ausstattungs- und Betriebskosten erhalten Fachärzte für Arbeitsmedizin und Ärzte, die über die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ verfügen (Betriebsärzte), die in der Vereinbarung nach § 378 Abs. 2 in der jeweils geltenden Fassung für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer vereinbarten Erstattungen von den Krankenkassen.
(2) Das Nähere zur Abrechnung der Erstattungen vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Vereinigungen zur Unterstützung von Betriebsärzten entsprechend § 132e Abs. 1 Satz 2.
(3) § 132e Abs. 1 Satz 6 ff gelten entsprechend.
Präsident der DGAUM
Hauptgeschäftsführer der DGAUM
Die Stellungnahme und das zugrunde liegende Rechtsgutachten sind online einsehbar unter: www.dgaum.de/kommunikation/stellungnahmen/