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Mit ihren derzeit 65 Impfvereinbarungen (DGAUM-Selekt) nach § 132e SGB V, darunter alle AOK, alle Ersatzkassen, viele IKK und BKK, und einer Marktabdeckung von mehr als 95 %, hat die DGAUM seit dem 01.01.2019 für Betriebsärztinnen und -ärzte die rechtliche Möglichkeit geschaffen, Impfungen am Arbeitsplatz, die nicht im Rahmen des Arbeitsschutzes durchgeführt werden, also auch Covid-19-Impfungen, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abzurechnen.
Mit dem elektronischen und datengestützten Abrechnungsverfahren und der kostenlosen Software Helmsauer Care Manager können alle Leistungserbringer, für die die Impfvereinbarungen nach § 132e SGB V gelten, effizient und wirtschaftlich sowohl die erbrachten Impfleistungen als auch die Impfstoffe abrechnen. Denn Bearbeitungsgebühren fallen nur bei Abrechnungen an. Die Besonderheit des Systems besteht zudem darin, dass nicht nur mit jenen 65 GKV Abrechnungen möglich sind, mit denen Impfvereinbarungen bestehen, sondern auch mit jenen Krankenkassen, mit denen bisher keine Vereinbarungen vorliegen. Wie im Falle von Selbstzahlern und PKV-Versicherten erfolgt dann die Abrechnung über Helmsauer Care Manager nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Für die Nutzung des Abrechnungssystems ist die Abgabe einer Teilnahmeerklärung der Leistungserbringer gegenüber der DGAUM notwendig sowie ein Vertrag über die Abrechnung mit Selbstzahlern (zwei getrennte Dokumente). Die dafür notwendigen Unterlagen sind auf der Homepage der DGAUM downloadbar. Nach der Einschreibung bei der DGAUM werden die Informationen an unseren Abrechnungsdienstleister HELMSAUER weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann alle Unterlagen für den Helmsauer Care Manager.
Darüber hinaus stehen auf unserer Website downloadbare Informationsblätter der DGAUM für Leistungserbringer im Button „Informationen für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte“ bzw. für Arbeitgeber im Button „Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“ zur Verfügung.
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