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Zur Diskussion gestellt: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung “Arbeitsmedizin“

Ausgangslage

Um einen transparenten Austausch zur inhaltlichen Gestaltung zu ermöglichen, erfolgt die Novellierung über die für die beteiligten ärztlichen Organisationen von der BÄK im Internet eingerichtete WIKI-BÄK-Plattform. Die Plattform wurde im Dezember 2012 geöffnet. Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften sind als „Editoren“ gebeten, ihre Vorschläge für die jeweiligen Bezeichnungen mit den Berufsverbänden als „Partnern“ abzustimmen und einen konsentierten Vorschlag auf http://wiki.baek.de bis zum 30. 04. 2013 einzustellen.

Nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme der Fachgesellschaften und Berufsverbände wird das Abstimmungsverfahren mit der auf Basis der eingegangenen Vorschläge erstellten „MWBO Version 1“ zwischen den Landesärztekammern und der Bundesärztekammer fortgesetzt ( http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.128.11016 ). Da in Deutschland für alle Angelegenheiten der ärztlichen Weiterbildung die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts zuständig sind, ist diese Abstimmung unerlässlich. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass die MWBO möglichst auf dem 117. Deutschen Ärztetag (DÄT) im Jahr 2014 verabschiedet werden soll, ist dies nicht möglich, wird die Verabschiedung auf den 118. DÄT im Jahr 2015 verschoben.

Prinzipiell ist zu beachten, dass die von der BÄK erarbeitete MWBO für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter hat. Für jeden Arzt/jede Ärztin ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied er/sie ist ( http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.128.129 ).

Insgesamt sollen bei der Novellierung der MWBO für jedes Gebiet bzw. jeden Facharzt ca. 10 bis 15 Kompetenzblöcke und für die Zusatzbezeichnungen ca. 5 bis 10 Kompetenzblöcke erarbeitet werden. Den einzelnen Kompetenzblöcken sollen Kompetenz-Level zugeteilt werden. Für eine kompetenzbasierte MWBO wurden 4 Kompetenz-Level entwickelt.

Im Einzelnen wurden die KompetenzLevel von der Bundesärztekammer (Foliensatz „Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung“) wie folgt definiert:

LEVEL 1 :... ist nicht Gegenstand der Weiterbildung. (Studium)

LEVEL 2 : ... beschreibt eingehende Kenntnisse in Bezug auf die Vorbeugung (Prävention), Früherkennung, Erkennung (Symptomatologie), Diagnostik, Differenzialdiagnostik, konservative und operative Behandlung (Therapie), Nachsorge und Rehabilitation der wesentlichen Krankheitsbilder bzw. Handlungsfelder des Kompetenzblocks.

LEVEL 3 : ... beschreibt Erfahrungen und setzt die Fähigkeit voraus, medizinische Maßnahmen bei den wesentlichen Krankheitsbildern/Handlungsfeldern des Kompetenzblocks anzuwenden.

LEVEL 4 : ... beschreibt die über die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten hinausgehenden Fertigkeiten in Bezug auf konservative und operative Untersuchungs- und Behandlungsverfahren der wesentlichen Krankheitsbilder/Handlungsfelder des Kompetenzblocks, die selbstständig und routinemäßig durchgeführt werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) hat zur Novellierung der MWBO eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die entsprechende Vorschläge erarbeitet hat. Diese wurden auf der internationalen Jahrestagung der DGAUM am 14. März 2013 in Bregenz in einer gesonderten Veranstaltung dem interessierten Fachpublikum vorgestellt, mit diesem diskutiert und weiterentwickelt. Zusätzlich wurden die Inhalte im Rahmen der Mitgliederversammlung mit den Mitgliedern der DGAUM sowie anschließend mit dem Berufsverband – Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) – besprochen. Inzwischen sind Anregungen und Änderungsvorschläge des VDBW berücksichtigt und weitgehend zwischen DGAUM und VDBW konsentiert. Unterschiedliche Auffassungen ergaben sich hauptsächlich bezüglich der Beibehaltung der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“, für deren Abschaffung der VDBW plädiert. Ein vollständiger Konsens konnte bezüglich der Umbenennung des Facharztes sowie der Kompetenzblöcke, deren Inhalte und den jeweiligen Kompetenz-Leveln (   Tabelle 1 ) erzielt werden.

Gebietsbezeichnung

Das Gebiet Arbeitsmedizin umfasst seit je her u. a. umfangreiche Aufgaben im Bereich der Gesundheitsförderung, Primärprävention (Verhaltens- und Verhältnisprävention zur Schadensvermeidung), Sekundärprävention (Früherkennung von Risikofaktoren und Erkrankungen) und Tertiärprävention (Wiedereingliederung) und kann auf diesen Gebieten entsprechende Präventionserfolge belegen. Der 115. Deutsche Ärztetag hat daher im Jahr 2012 mit großer Mehrheit gefordert, dass die Arbeitsmedizin und die betriebsärztliche Betreuung zu einer zentralen Säule der Gesundheitsvorsorge in Deutschland ausgebaut werden muss ( https://www.aerzteblatt.de/archiv/126569/Taetigkeitsbericht-Praevention-in-der-Arbeitswelt-Betriebsarzt-mit-wichtiger-Lotsenfunktion ).

Diese präventiven Aufgaben im betrieblichen Umfeld haben große Schnittstellen mit außerberuflichen Präventionsmaßnahmen und sind teilweise von diesen nicht zu trennen. Zudem können die in den Betrieben gewonnenen Erkenntnisse auch auf weite Bereiche außerhalb des Arbeitsumfeldes übertragen werden. Die Arbeitsgruppe der DGAUM empfiehlt daher, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ auf „Arbeitsmedizin und Prävention“ zu erweitern. Diese Erweiterung entspricht den aktuellen und zukünftigen Aufgabenstellungen innerhalb des Fachs. Die Facharztbezeichnung sollte daher zukünftig „Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin und Prävention“ lauten (Kurzbezeichnung: „Arbeitsmediziner/Arbeitsmedizinerin“). Die Mitgliederversammlung der DGAUM hat am 14. März 2013 in Bregenz die Empfehlung der Umbenennung sehr positiv bewertet.

Zusatzbezeichnung

Seit Jahren wird diskutiert, ob die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ aus der MWBO gestrichen werden soll. Die Delegierten haben auf einem der letzten Deutschen Ärztetage hierzu mehrheitlich beschlossen, die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ beizubehalten. Die überwiegende Mehrheit der Landesärztekammern hat diesen Beschluss umgesetzt. Von den 17 Landesärztekammern in Deutschland führen derzeit vier (Berlin, Brandenburg, Hamburg und Hessen) keine Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ in ihrer Weiterbildungsordnung. In acht Kammern wird die Muster-MBO mit einer 36-monatigen Weiterbildungszeit, davon 24 Monate in der Betriebsmedizin/Arbeitsmedizin angewendet. Es gibt Kammern, die zum Teil deutlich von dieser Vorgabe abweichen, darunter, sogar eine Kammer, die nur 9 Monate Weiterbildungszeit im arbeitsmedizinischen Fachgebiet voraussetzt. Die Tatsache, dass die Weiterbildungsinhalte der Zusatzbezeichnung und der Gebietsbezeichnung bzw. dem Facharzt nahezu identisch sind, war in der Vergangenheit ein wesentlicher Kritikpunkt bezüglich der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“. Bei der Novellierung der MWBO empfiehlt die Arbeitsgruppe der DGUM daher, die Zusatzweiterbildung „Betriebsmedizin“ beizbehalten, die Weiterbildungsinhalte jedoch deutlicher abzustufen. Zukünftig ist jedoch darauf zu achten, dass die Weiterbildungsinhalte und -zeiten sich zwischen den einzelnen Landesärztekammern nicht wesentlich unterscheiden.

Weiterbildungszeit

Nach Meinung der Arbeitsgruppe der DGAUM sollte die Weiterbildungszeit für den Facharzt „Arbeitsmedizin und Prävention“ insgesamt 60 Monate bzw. 5 Jahre betragen. Hiervon sind 2 Jahre in einem Fachgebiet der unmittelbaren Patientenversorgung und 3 Jahre in der Arbeitsmedizin zu erbringen. Diese fünfjährige Weiterbildungszeit beinhaltet den theoretischen 360-Stunden-Kurs „Arbeitsmedizin“. Dieser Kurs sollte in Abhängigkeit der Lerninhalte Präsenz- (z. B. Frontalunterricht, Fallbeispiele, Betriebsbegehungen, ...) und Nicht-Präsenzanteile (z. B. E-Learning, Blended-Learning, ...) enthalten.

Bezüglich der Weiterbildungszeit für die Zusatzweiterbildung „Betriebsmedizin“ wird bei den gegenüber der „Arbeitsmedizin und Prävention“ abgestuften Inhalten (s. unten) neben dem Facharzt in einem Fachgebiet der unmittelbaren Patientenversorgung eine 2-jährige arbeitsmedizinische Weiterbildungszeit sowie ein theoretischer Kurs von insgesamt 300 Stunden gefordert. Insbesondere die theoretischen Inhalte für die Kompetenzblöcke 12, 13, 14 und 15 (s. unten) können hier entfallen, was eine niedrigere Stundenzahl im theoretischen Kurs „Betriebsmedizin“ begründet.

Kompetenzblöcke und Kompetenz-Level

In Tabelle 1 werden die 15 Kompetenzblöcke mit den entsprechenden Inhalten sowie den vorgeschlagenen Kompetenz-Leveln dargestellt.

Wesentlicher Unterschied zu den bisherigen Weiterbildungsinhalten sind die Kompetenzblöcke 13 (Gesundheitsökonomie und Versorgungsforschung), 14 (Gesundheitsmanagement) und 15 (Management, Kommunikation und Betriebswirtschaftliche Grundlagen). In diesen Kompetenzblöcken sind Inhalte zusammengefasst, die zunehmend an Bedeutung gewinnen und über die der Facharzt/Fachärztin für „Arbeitsmedizin und Prävention“ zukünftig umfangreichere Kenntnisse und Kompetenzen benötigt. Für die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ erschienen hier Grundkenntnisse, wie sie im Studium erworben werden (daher Kompentenz-Level 1) ausreichend. Ähnliches gilt auch für die klinische Umweltmedizin und Umwelttoxikologie sowie für die arbeitsmedizinische Begutachtung. Für die Zusammenhangsbegutachtung ist bei der Komplexität der Fragestellungen und den gutachterlichen Anforderungen aus Sicht der wissenschaftlichen Fachgesellschaft unter Gesichtspunkten der Qualitätssicherung unbedingt der Facharztstandard zu fordern.

Ausblick

Wie geht es nun weiter? Wenn Sie diesen Artikel lesen, dann hat die DGAUM ihre mit dem Berufsverband VDBW konsentierten Vorschläge bereits auf der WIKI-Plattform der Bundesärztekammer zum 30. April 2013 einstellen müssen und danach, entsprechend der von der Bundesärztekammer vorgegebenen Logik des Verfahrens, ihr Schreibrecht verloren. Aufgrund des uns vorgegebenen sehr engen zeitlichen Rahmens war eine noch frühere Veröffentlichung dazu leider nicht möglich. Dennoch wären wir Ihnen aber sehr dankbar, wenn Sie uns Ihre Meinung und Ihre konstruktiven Änderungsvorschläge wissen lassen wollten. Denn über die Landesärztekammern besteht immer noch die Möglichkeit, an der Gestaltung der MWBO mitzuwirken. Bitte richten Sie Ihre Anregungen und Vorschläge per Email an den Erstautor dieses Beitrags. Selbstverständlich werden wir Sie über das weitere Verfahren sowohl in der Zeitschrift „ASU“ als auch über die Homepage der DGAUM https://www.dgaum.de/ informieren. 

S. Letzel, M. Nasterlack, T. Nesseler, A. Tautz, S. Weiler

Mitgliederentwicklung der DGAUM

Im Rahmen der Mitgliederversammlung anlässlich der Jahrestagung 2014 in Bregenz konnte der Präsident der Fachgesellschaft, Professor Hans Drexler, wieder zahlreiche neue Mitglieder begrüßen. Seit der letzten Mitglieder Versammlung verzeichnete die DGAUM insgesamt 44 Neuaufnahmen, nur 13 Mitglieder sind während dieses Zeitraums ausgetreten. Auch in der Zeitschrift ASU dürfen wir nochmals folgende neue Mitglieder der Fachgesellschaft sehr herzlich begrüßen:

  • Dr. med. Oliver Ackermann, Dortmund
  • Dr. med. Jörg Augustin, Bochum
  • Dr. med.Christine Bader, Hannover
  • Dr. med. Annekatrin Bergmann, Halle
  • Dr. med. Tobias Conzelmann, Ludwigshafen
  • Dr. Charles Dazzan, Backnang
  • Dr. med. Sven Dworsky, Fürth
  • Dr. med., Dipl.-Soz.-Päd. Hendrik Ewers, Köln
  • Dr. sc. nat. Daniel Fabian, Basel
  • Dr. med. Thomas Fischer, Stuttgart
  • Bettina Gau, Kiel
  • Ulrike Groß, Colmar
  • Anita, Haase, Friedrichshafen
  • Dr. med. Wibke Hagenah, Wesseln
  • Monika Hellwig, Bielefeld
  • Christoph Heynemann, Mainz
  • Dr. med. Christoph Hiendl, Eichstett
  • Tanja Klein-Kohlstette, Kaarst
  • Dr. med. Sybille Martin, Vellmar
  • Dr. med. Harald Mettler, Frankenthal
  • Dr. Hans-Joachim Lincke, Freiburg
  • Dr. med. Hannele Mayer, Mainz
  • Dipl.-Psych. Michael Melia, Mainz
  • Dr. phil. Thomas Nesseler, München
  • Dr. med. Heike Niedermeier, München
  • Dr. med. Uta Ochmann, München
  • Dr. med. Andreas Pinger, Köln
  • Martin Poteschil, Wiesenbach
  • Prof. Dr. med. Steffi G. Riedel-Heller, Leipzig
  • Dr. med. Verena Röder, Tübingen
  • Freya Sophia Rösner, Mainz
  • Dr. med. Alexandra Rollett-Mohammadin, Bielefeld
  • Christian Schikowsky, M.Sc., Aachen
  • Dr. med. Hans-Jürgen Schuck, Herbrechtingen
  • Karoline Sommer, Mainz
  • Dr. med. Stephan Sparn, Westerstede
  • Dr. med. Michaela Steinbach, Barsinghausen
  • Nicolas Wachter, Mainz
  • Priv.-Doz. Dr. rer. Nat. Dr. biol. hom. Dirk Walter, Gießen
  • Dr. med. Ingolf Weiß, Dresden
  • Dr. med. Alexander Werthan, Herzogenrath
  • Dr. med. Markus Zimmermann, Rottenburg
  • Olga Zumstein, Ludwigshafen

Fußnoten

1 http://www.bundesaerztekammer.de/arzt2012/media/ Beschlussprotokoll.pdf

    Für die Autoren:

    Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel

    Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin

    Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität

    Obere Zahlbacher Straße 67

    55131 Mainz

    letzel@uni-mainz.de

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