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Editorial

Eins ist gewiss: Der Sommer kommt bestimmt!

Das Risiko, Karzinome der Haut durch Sonnenstrahlen zu bekommen, ist bei Beschäftigten in den typischen Außenberufen, wie Land- und Forstwirtschaft, Landschafts- und Gartenbau, Fischerei und Seefahrt, Baugewerbe/Handwerk (u.a. Dachdecker, Zimmerleute, Bauarbeiter, Maurer, Stahlbauschlosser, Straßenarbeiter), Sportlehrer, Bademeister, Bergführer usw. besonders hoch – dies ist wissenschaftlich bewiesen.

Aufgrund dessen wurde im Jahr 2015 eine neue Berufskrankheit „BK 5103“ in die Berufskrankheitenliste der Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen. Wie können Hautschädigungen bei der Arbeit durch ultraviolette Strahlungen vermieden werden?

Effektive primäre Prävention von berufsbedingten, durch solare UV-Exposition induzierte chronische Lichtschäden, Plattenepithelkarzinomen, deren Vorstufen und Basalzellkarzinomen, aber auch von Augenschädigungen beinhalten ein „Sonne meiden“, technische Maßnahmen zur Expositionsreduktion, gefolgt von organisatorischen Maßnahmen. Erst wenn derartige Maßnahmen praktisch nicht umsetzbar sind, dann sind personenbezogene, präventive Schutzmaßnahmen zur Reduktion der UV-Exposition von Haut und Augen erforderlich: Wir sprechen vom so genannten S-T-O-P-Prinzip zur primären Prävention.

Dieses Schwerpunktheft von ASU beschäftigt sich somit mit den Auswirkungen von starker Sonneneinstrahlung beim Arbeiten im Außenbereich. Praktische Hinweise zur spezifischen Gefährdungsbeurteilung und zur Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge komplettieren die Schwerpunktbeiträge.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre und hoffe, dass dieses ASU-Magazin Ihnen nützliche Anregungen für Ihre tägliche Aufgaben in sonnigen Zeiten geben kann.

Ihre Annegret Schoeller

Chefredakteurin