Spätestens mit dem im Jahr 2015 geschaffenen Präventionsgesetz besteht heute ein breit getragenes Verständnis darüber, dass Prävention und Gesundheitsförderung nicht nur für die Lebensqualität, sondern auch zur ökonomischen Stabilisierung des Gesundheitswesens und der Gesellschaft wichtig ist. Denn die Herausforderungen im Zusammenhang mit einer raschen Zunahme chronischer und psychischer Erkrankungen, die auch schon bei jüngeren Menschen sichtbar werden, und der demografischen Entwicklung mit dem einhergehenden Alterungsprozess erhalten Prävention und Gesundheitsförderung sowohl für den Einzelnen als auch für die gesamte Gesellschaft eine herausragende Bedeutung. Die Lösung ist, an bestehenden Setting-Ansätzen angepasste Versorgungsstrukturen zur Prävention und Gesundheitsförderung zu entwickeln. Im Vordergrund steht dann, die Gesundheit zu fördern, zu erhalten, und wiederherzustellen und den Einzelnen bei der Wahrnehmung von Eigenverantwortung zu unterstützen.
Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) hat damit begonnen, auf Basis des Präventionsgesetzes und mit nachhaltiger Unterstützung der Bundesärztekammer neue Versorgungswege in der Prävention zu entwickeln, die im Rahmen des Modellvorhabens nach § 20g SGVB „Gesund arbeiten in Thüringen“ erprobt werden. In der aktuellen Ausgabe von ASU – Zeitschrift für medizinische Prävention – stellen wir diese neuen Versorgungsstrukturen zum einen in Hinblick auf „Prävention und Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt“ und zum anderen zu „Allgemeine Schutzimpfungen“ im Setting Arbeitswelt vor.
Das Modellvorhaben „Gesund arbeiten in Thüringen“ beruht auf einer Kooperation der DGAUM mit der BARMER. Gemeinsames Ziel ist die modellhafte Entwicklung von Präventionspfaden, die zum einen auch neue technische Kommunikations- und Versorgungswege in der Zusammenarbeit zwischen den über- und innerbetrieblichen Akteuren im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) erforschen und zum anderen die Entwicklung und Evaluation von zielgruppen- und themenspezifischen Maßnahmen für Beschäftigte in Unternehmen beinhalten. Im Mittelpunkt des Interesses und der gemeinsamen Aktionen stehen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dabei sollen alle für BGM, BGF, Gesundheitsförderung und Prävention relevanten Akteure mit einbezogen werden, insbesondere auch die Akteure und Ressourcen vor Ort.
In diesen Kontext gehört ebenfalls die Primärprävention mit den „allgemeinen Schutzimpfungen“ und „Schutzimpfungen, die wegen eines erhöhten Gesundheitsrisikos durch einen Auslandsaufenthalt indiziert sind“. Die Gesetzliche Krankenkasse kann neben den allgemeinen Impfungen nun auch bestimmte reisemedizinische Impfungen erstatten. Im Rahmen ihrer Kooperation haben DGAUM und BARMER im November den ersten bundesweiten Vertrag zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte vereinbart. Im Dezember wurde ein zweiter Vertrag der DGAUM mit der BAHN BKK zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte geschlossen. Die Besonderheit an diesem Vertrag ist, dass neben den gesetzlichen Impfleistungen auch Satzungsleistungen der BAHN BKK bedacht sind. Mit der HELMSAUER GRUPPE hat die DGAUM einen externen Abrechnungsdienstleister gefunden, der mit Abrechnungen im Rahmen von Selektivverträgen regelhaft befasst ist und deswegen mit seinem Leistungsangebot bestens zum Anforderungsprofil passt.
Ich wünsche Ihnen eine interessante und spannende Lektüre dieser Ausgabe von ASU und hoffe, dass Sie hierbei wichtige Anregungen für Ihre täglichen Aufgaben finden.
Mit den besten Wünschen für ein erfolgreiches Jahr 2019!
Ihre Annegret Schoeller
Chefredakteurin