Allgemein versteht man unter Erster Hilfe von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten. Je seltener Erste Hilfe geleistet werden muss, um-so unsicherer werden mangels Erfahrung die Akteure. Folglich ist regelmäßige Übung und eine gute Organisation im Betrieb not-wendig.
Die Wichtigkeit der Ersten Hilfe ist unbestritten und der in unserem Land verbind-liche Stand der Technik ist im Regelwerk beschrieben. So wird in der Arbeitsstättenverordnung § 4, Absatz 5 aufgeführt: „Der Arbeitgeber hat Mittel und Einrichtungen zur ersten Hilfe zur Verfügung zu stellen und diese regelmäßig auf ihre Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen zu lassen.“ Wie das konkret erfolgen kann, wird in der entsprechenden Technischen Regel „ASR A4.3: Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ beschrieben.
Hier werden zunächst die Begriffe zur Ersten Hilfe definiert:
- Erste Hilfe umfasst medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen an Verletzten oder Erkrankten.
- Mittel zur Ersten Hilfe sind Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandmaterial, Hilfsmit-tel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte (z. B. Automatisierter Externer Defibrillator, Beatmungsgerät) und Arzneimittel (z. B. Antidot), die zur Ersten Hilfe benötigt werden.
- Einrichtungen zur Ersten Hilfe sind tech-nische Hilfsmittel zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit, z. B. Meldeeinrichtungen, Rettungstransportmittel und Rettungsgeräte.
Durch die Angaben mit Maß und Zahl wird weiterhin festgelegt, was notwendig (= Stand der Technik) ist. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
In DGUV Vorschrift 1, „Grundsätze der Prävention“, wird im dritten Abschnitt ausgeführt, was seitens des Unternehmers alles notwendig ist. Neben den allgemeinen Organisationspflichten müssen Einrichtungen und Sachmittel vorgehalten werden. Erst-helfer und ggf. Betriebssanitäter müssen entsprechend ausgebildet werden. Folgende Informationsschriften der Unfallversicherungsträger geben weitere Anleitungen und Hilfestellungen:
- DGUV Information 204-022 (bisher: BGI/GUV-I 509): Erste Hilfe im Betrieb
- DGUV Information 204-006 (bisher: BGI/GUV-I 503): Anleitung zur Ersten Hilfe
- DGUV Information 204-007 (bisher: BGI/GUV-I 829): Handbuch zur Ersten Hilfe
- DGUV Information 204-001 (bisher: BGI/GUV-I 510-1): Erste Hilfe (Plakat, DIN A2)
Arbeitssicherheitsgesetz
Neben den Anforderungen, die der Unternehmer zu erfüllen hat, ist natürlich auch das Arbeitssicherheitsgesetz von Bedeutung. Hier wird in § 3 aufgeführt, dass die Betriebsärzte die Aufgabe haben, den Arbeitgeber bei der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb zu unterstützen und bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in „Erster Hilfe“ und des medizinischen Hilfs-personals mitzuwirken. Die Unterstützungs-verpflichtung geht über einen Beratungsauftrag hinaus.
Die Rettungskette
Als Rettungskette bezeichnet man den Verfahrensablauf aller Hilfeleistungen nach ei-nem Unfall ( Abb. 1). Sie soll weiterhin ver-deutlichen, wie wichtig die Erste Hilfe für den Ablauf ist. Wird eines der Glieder der Rettungskette unterbrochen, so gilt auch hier das alte Sprichwort: „Eine Kette ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied.“
Alleinarbeit
Eine besondere Anforderung an die Organisation der Ersten Hilfe besteht dann, wenn Beschäftigte in einer Arbeitsstätte alleine Arbeiten. Neben Wartungsarbeiten, Kontrollgängen oder Überwachungstätigkeiten kann dieses z. B. auch in Verkaufsräumen oder auch in kleinen Bankfilialen der Fall sein. Auch neue Arbeitsplätze, wie z. B. auf Offshore-Windkraftanlagen, müssen in den Blick genommen werden. Hier muss mittels einer Risikobetrachtung der Arbeitsplatz der Kategorie geringe, erhöhte und kritische Gefährdung zugeordnet werden. Neben den Anforderungen an die jeweilige Person, die die Alleinarbeit ausführt, muss die Funktion der Rettungskette sicherge-stellt sein. Insbesondere die Zeit bis zum Ein-treffen von Hilfe ist ein wesentliches Kriterium. Die DGUV Regel 112-139 – Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen – gibt hier konkrete Hilfestellungen.
Aktualisiertes Ausbildungskonzept für Ersthelfer
Im Frühjahr 2015 erfolgte eine Revision der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung. Die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthel-ferinnen und Ersthelfer erfolgt ab April 2015 nun an einem Tag. Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung im Betrieb umfasste bis zum 31. März 2015 eine Grundschulung im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten (16 UE) und ein Erste-Hilfe- Training mit 8 UE.
In den letzten Jahren haben sich zum Beispiel im Bereich der Reanimation deutliche Vereinfachungen ergeben. Die Erste-Hilfe-Ausbildung wurde ab 1. April 2015 auf 9 UE gestrafft und der Umfang der regelmäßigen, in Zeitabständen von zwei Jahren erforderlichen Fortbildung, auf 9 UE aus-geweitet.
Die Erste-Hilfe-Ausbildung fokussiert sich zukünftig auf die Vermittlung lebens-rettender Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien. Die Erste-Hilfe-Fort-bildung ist nun aufgrund optionaler Themen deutlich zielgruppenorientierter gestaltet.
Die endgültigen Ausbildungsinhalte wer-den – ggf. mit geringfügigen Anpassungen –Eingang in den zurzeit in Überarbeitung be-findlichen DGUV Grundsatz 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ (bislang BGG/GUV-G 948) finden.
Die wesentlichen Neuerungen sind:
- Der Praxisanteil in der Aus- und Fortbildung wird in den Vordergrund gerückt um Verfügbarkeit der Kenntnisse zu er-höhen
- Der Zeitaufwand für die Ausbildung reduziert sich durch kompakte Gestaltung auf einen Tag
- Es erfolgt eine Aufwertung der Fortbil-dung
Organisation der Ersten Hilfe
Neben all diesen grundsätzlichen Anforderungen müssen auch solch ganz alltägliche Organisationsprobleme zuverlässig gelöst werden:
- Wer kontrolliert die Vollständigkeit der Erste-Hilfe-Kästen im Betrieb und ersetzt ggf. fehlende/abgelaufene Materialien?
- Wer führt und aktualisiert die Liste der Ersthelfer und sorgt für eine regelmäßige Fortbildung?
- Wer prüft und aktualisiert die Aushänge zur Ersten Hilfe?
- Wie ist sichergestellt, dass der Rettungsdienst auch bei Spät- oder Nachtschicht an Ort und Stelle kommt?
Erste Hilfe bedeutet also zunächst, dass die Organisationsaufgaben gelöst werden.
Weitere Infos
Kurzdarstellung zur wichtigen Laienreanimation
Autor
Prof. Dr.-Ing. M. Schmauder
Professur Arbeitswissenschaft
Institut für Technische Logistik und Arbeitssysteme
Technische Universität Dresden
Dürerstraße 26 – 01062 Dresden