Zur Klärung der tatsächlichen Voraussetzungen
für die Entscheidung über die Anerkennung
einer Berufskrankheit, insbesondere
das Vorliegen des Ursachenzusammenhanges
zwischen Einwirkungen und Krankheit
(haftungsbegründende Kausalität), kann
es notwendig sein, ein Sachverständigengutachten
einzuholen. Dieses Sachverständigengutachten
muss auf der Basis des aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnisstand erstellt
werden, begründete Abweichungen sind
möglich. Leitlinien sind ein Erkenntnismittel
zur Feststellung des aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnisstandes. Keine der derzeit
gebräuchlichen Begutachtungsempfehlungen
usw. erfüllt die Voraussetzungen für ein
antizipiertes, Verwaltung und Gericht in bestimmten
Umfang bindendes Sachverständigengutachten,
und es ist auch nicht zu
erwarten, dass sich dies in absehbarer Zeit
ändern wird. Diese Begutachtungsempfehlungen
sind aber ein Erkenntnismittel zur
Feststellung des aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnisstandes ebenso wie Standardliteratur,
Leitlinien usw.