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“Ein richtiges Gesetz zu einem späten Zeitpunkt“

A. F.: Herr Dr. Panter, das geplante Präventionsgesetz wird die Rolle der Betriebs- und Werksärzte stärken. Wie schätzen Sie die Chancen für Ihren Berufsstand ein?

W. P.: Ich sehe da im Wesentlichen drei Aspekte: Zum einen wird durch das Gesetz die betriebliche Gesundheitsförderung endlich auf ein stabiles Fundament gestellt und die Krankenkassen sind gefordert, sich diesem Thema zu widmen. Das zweite Stichwort sind die Impfungen. Das Präventionsgesetz eröffnet uns Betriebsärzten die Möglichkeit, allgemeine Schutzimpfungen künftig über die Kassen abrechnen zu können. Und drittens schafft das Gesetz die Möglichkeit, dass auch Betriebs- und Werksärzte allgemeine Gesundheitsuntersuchungen mit Präventionsempfehlungen durchführen können.

A. F.: Warum sind Ihnen gerade der zweite und dritte Aspekt so wichtig?

W. P.: Betriebsärzte erreichen viele Menschen, die von sich aus keine Präventions-angebote beim Hausarzt in Anspruch neh-men. Sie können dadurch in Gesundheitsfragen aufklären, ein Bewusstsein für die Bedeutung medizinischer Prävention schaffen und auch einen Beitrag zur besseren Früherkennung leisten.

A. F.: Sie sprechen das Problem an, dass zu wenige Menschen sich für den Erhalt ihrer Gesundheit interessieren …

W. P.: Richtig, das ist wirklich ein großes Problem. Wir haben kein Präventionsbe-wusstsein in unserer Gesellschaft. Dieses Bewusstsein zu schaffen, ist ein sehr wesentlicher Aspekt des Präventionsgesetzes. Wir müssen in den Köpfen der Menschen verankern, dass es nicht der Arzt ist, der alles richtet, sondern dass jeder auch selbst gefordert ist. Hier wird der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die wichtige Auf-gabe zukommen, mit einer entsprechenden Kampagne diese Bewusstseinsbildung zu fördern.

A. F.: Sie erwähnten bereits das Stichwort Impfungen. Was sollte hier aus Ihrer Sicht getan werden?

W. P.: Die Impfmüdigkeit in der Bevölkerung ist ein ernst zu nehmendes Thema. Infektionskrankheiten wie die Masern sind alles andere als harmlos. Auch hier gilt es aufzuklären – und natürlich zu impfen. In vielen großen Unternehmen werden die von der STIKO empfohlenen Impfungen bereits jetzt auf Unternehmenskosten vorgenommen. Wir dürfen aber nicht vergessen: Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind in kleinen und mittleren Betrieben beschäftigt. Hier wird durch das Präventionsgesetz und die Kostenübernahme die bisherige starke Trennung zwischen den Betriebs- und Werksärzten und den Krankenkassen ein Stück weit aufgehoben.

Ich glaube, inbesondere auf dem Gebiet der Impfungen können Betriebsärzte mit dem neuen Gesetz ganz schnell etwas auf die Beine stellen. Die Responserate wird viel höher sein, wenn der Betriebsarzt nach der Impfberatuung auch selbst impfen kann. Auf dem Weg vom Betriebsarzt zum Hausarzt geht die Bewusstseinsbildung sonst doch das eine oder andere Mal verloren …

A. F.: Für welche Krankheiten hat das Präven-tionsgesetz Ihrer Meinung nach die größte Bedeutung?

W. P.: Das ist eine gute Frage – besonders vor dem Hintergrund, dass im Gesetzestext meiner Auffassung nach alle Krankheiten ste-hen. Da ist wirklich nichts vergessen worden … Das ist zwar gut und richtig, aber nach meiner Einschätzung sollte man sich anfangs auf wenige wichtige Felder konzentrieren, um hier Erfahrungen zu sammeln. Ich persönlich glaube, dass es ein Drei- bis Fünf-Jahres-Programm für ein bestimmtes Themenfeld geben sollte. Wir sollten Ziele verabreden und danach kritisch evaluieren, was es gebracht hat.

A. F.: Woran denken Sie konkret?

W. P.: Ich sehe hier das Thema Adipositas mit all seinen Folgen von Diabetes mellitus Typ 2 bis hin zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen an erster Stelle. Übrigens spielt dabei auch die Zahngesundheit eine große Rolle. Die Bedeutung von Ernährung und Bewegung für die Gesundheit kann gar nicht hoch genug bewertet werden. Ich nenne Ihnen mal ein Beispiel: Bei uns im Betrieb ist jeder dritte Auszubildende adipös, einzelne von ihnen haben einen BMI von über 40. Die körperliche Fitness, die gerade in gewerblichen Betrieben wichtig ist, wird immer schlechter. Da muss man schon in den Familien und den Schulen ansetzen.

A. F.: Wie wird sich das Präventionsgesetz auf die Vernetzung zwischen Betriebsärzten und Haus- oder Fachärzten auswirken?

W. P.: Diese Vernetzung wird sicher noch ein Stück enger werden. Ich möchte aber betonen, dass es schon heute in vielen Bereichen eine sehr gute Zusammenarbeit gibt. Das Eingliederungsmanagement ist dafür ein gutes Beispiel. Hier ist eine intensive Zusammenarbeit von behandelndem Arzt und Betriebsarzt zwingend notwendig. Auch durch das neue Gesetz werden wir uns sicher nicht ins Gehege kommen mit den Allgemeinmedizinern. Grundsätzlich finde ich es außerdem begrüßenswert, dass das Gesetz das Interesse des ärztlichen Nachwuchses am Berufszweig der Betriebs- und Werksärzte fördert.

A. F.: Die Primärprävention ist ein wesent-licher Aspekt, doch auch die Bereiche der sekundären und tertiären Prävention werden immer wichtiger, oder?

W. P.: Ja, gerade vor dem Hintergrund unserer eher reifen Gesellschaft ist das ein bedeutsamer Aspekt. Wir müssen es schaffen, nicht nur bei jungen und gesunden Menschen die Eigenverantwortung für den Erhalt ihrer Gesundheit zu stärken, sondern zum Beispiel auch Patienten in Rehabilitationsmaßnahmen ihre Chancen deutlich zu machen. Dabei geht es um den Beschäftigungserhalt für den Einzelnen, aber auch um den Fachkräftemangel, auf den wir auf-grund der demografischen Entwicklung zusteuern. Es wird immer wichtiger werden, die Beschäftigungsfähigkeit über den Zeitraum des ganzen Erwerbslebens zu er-halten.

A. F.: Sie sagten einmal, das Gesetz in seiner jetzigen Fassung sei ein „vernünftiges“ Gesetz. Das klingt nicht nach Begeisterung …

W. P.: Natürlich kann man sich immer mehr wünschen. Erst einmal sollten wir jetzt aber sehen, was wir mit dem geschaffenen gesetzlichen Rahmen machen können. Viele Ziele, die der VDBW schon lange vorgeschlagen hat, haben nun endlich Eingang in das Gesetz gefunden. Das Gesetz kommt sehr spät, eigentlich ist es schon längst fünf nach zwölf. Es hat ja schon mehrmals Versuche gegeben, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, was in den vergangenen zehn Jahren dreimal gescheitert ist. Insofern bin ich froh, dass der jetzige vierte Anlauf sehr gute Chancen hat. Es ist immerhin eine Etappe erreicht. Das Gesetz weist in die richtige Richtung und es ist notwendig, keinesfalls überflüssig – ein richtiges Gesetz zu einem späten Zeitpunkt.

A. F.: Wie wird es nun konkret weitergehen?

W. P.: Wenn die Tinte trocken ist, werden wir uns mit einigen Krankenkassenverbänden zusammensetzen und sehen, wie wir das Gesetz zum Laufen bringen. Es geht darum, Erfahrungen zu sammeln und diese dann in die Fläche zu bringen. Dazu gehören auch Schulungen mit Betriebsärzten. Wir müssen herausfinden, welche Maßnahmen viel bringen und welche nicht sinnvoll sind. Ein bereits laufendes Beispiel ist das Pilotprojekt der VDBW-Landesvereine Rheinland-Pfalz und Hessen zusammen mit AbbVie mit dem Ziel, Präventionsmaßnahmen und die Vernetzung der beteiligten Akteure zu verbessern.

Eine wichtige Aufgabe des VDBW besteht darin, die Kollegen zu begeistern und rasch konkret messbare Ergebnisse zu erzielen. Man darf ja allerdings auch nicht vergessen, dass es noch ungelöste Fragen gibt, etwa dazu, wie Gesundheitsuntersuchungen abgerechnet werden können.

A. F.: Wie ist Ihre Einschätzung zum Verhältnis zwischen präventiven und therapeuti-schen Maßnahmen: Wird es sich durch das Gesetz zugunsten der Prävention verschieben?

W. P.: Das glaube ich nicht. Selbst wenn die Prävention eine etwas größere Bedeutung bekommt, was ich natürlich hoffe: Auch auf der Seite der Therapie geht die Entwicklung immer weiter, so dass sich das Verhältnis nicht essenziell verändern wird.

A. F.: Was würden Sie sich für das neue Gesetz noch wünschen?

W. P.: Der Krankenkassenbeitrag von 2 Euro pro Patient ist sicher noch ausbaufähig. Wenn die Politik sieht, dass es gute Erfahrungen gibt, kann man über diese Summe sicherlich noch reden. Ich halte 5 Euro für angemessen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Bei Präventionsmaßnahmen wäre es wünschenswert, dass der Arzt nicht in jedem Einzelfall mit der Kasse über die Kostenübernahme reden muss. Meine Idealvorstellung ist, dass es Module – zum Beispiel zertifizierte Kurse für die Rückengesundheit – gibt, auf die sich die Kassen verständigen und die vom Betriebsarzt abgerufen werden können. Da sollte es dann nicht darum gehen, in welcher Kasse der einzelne Mitarbeiter versichert ist.

Und dann würde ich mir noch wünschen, dass es eine regelmäßige Beratung durch die Arbeitsmedizin zur Beschäftigungsfähigkeit gibt; so sollte zum Beispiel mit dem Diabetiker darüber gesprochen werden, wie seine berufliche Situation in den nächsten zehn Jahren aussieht. Dazu gehören auch Fragen nach einer Qualifizierung, um ein Handicap ausgleichen zu können. Es geht darum, frühzeitig Weichen zu stellen, Arbeitsplätze zu strukturieren und zu organisieren und bei-spielsweise auch flexiblere Übergänge zwi-schen Arbeitszeit und Ruhestand zu schaffen. Die Regeneration von älteren Menschen ist einfach eine andere, und wenn man gute Modelle findet, können die Betriebe auch ihre älteren Mitarbeiter bis zum Ruhestand in Beschäftigung halten.

Demgegenüber lautet für die jungen Menschen das Thema: Bildung, Bildung und nochmals Bildung. Nicht nur Rechtschreibung und Mathe sind wichtig, sondern auch Kenntnisse darüber, was jeder für seine Gesundheit tun kann.

A. F.: Herr Dr. Panter, vielen Dank für das Gespräch.

    Das Interview führte

    Anneke Fröhlich M.A.,

    Freie Journalistin

    Neu-Revensdorf 19a

    24214 Lindau

    mail@anneke-froehlich.de