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“Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System“

Kommentar zur Arbeitsmedizinischen Regel 13.2

Die ArbMedVV fordert vom Unternehmen, seinen Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge dann anzubieten, wenn wesentlich erhöhte körperliche Belastungen durch Lastenhandhabung beim Heben, Halten, Tragen, Ziehen oder Schieben von Lasten, durch repetitive manuelle Tätigkeiten oder durch Arbeiten in erzwungenen Körperhaltungen im Knien, in lang andauerndem Rumpfbeugen oder -drehen oder in vergleichbaren Zwangshaltungen vorliegen.

Das Ziel ist es, bei erhöhten Muskel-Skelett-Belastungen durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Diese Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähig-keit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.

Gemäß ihrer rechtlichen Einordnung in die ArbMedVV richtet sich diese AMR haupt-sächlich an die Arbeitgeber. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon aus-gehen, dass die entsprechenden Anforderungen der ArbMedVV erfüllt sind. Mit der ge-änderten ArbMedVV und dieser AMR wird gleichzeitig den Forderungen der Lastenhandhabungsverordnung (§ 2.2) entspro-chen, dass der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um die Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit so gering wie möglich zu halten.

Darin ist auch eingeschlossen, dass die Beschäftigten entsprechend den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung von ihrem Recht erfahren, diese Vorsorge in Anspruch zu nehmen.

Den Betriebsärzten kommt jedoch auch eine große Bedeutung bei der Umsetzung dieser Arbeitsmedizinischen Regel zu, denn sie richtet sich indirekt an sie und an die Beschäftigten, die auf Grund besonderer körperlicher Belastungen ein erhöhtes Risiko haben, durch Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Auf Grund der demographischen Situation der Bevölkerung einerseits und der Notwendig-keit, schrittweise ein höheres Renteneintritts-alter von 67 Jahren einzuführen, kann eine sachkundige und wirksame arbeitsmedizini-sche Vorsorge einen Beitrag leisten, daraus entstehende Konflikte zu mildern.

Wichtig ist dabei, dass die Beschäftigten auf Betriebsärzte treffen, die sie kompetent untersuchen und beraten, sie zu Maßnahmen der individuellen Prävention motivieren und sie auch bei deren Einleitung unterstützen. Dazu gehört die Erkennung des individuellen Bedarfs zur berufsorientierten Rehabilitation, wie sie in Kooperationsver-einbarungen zwischen der Deutschen Ren-tenversicherung und dem Verband der deutschen Betriebs- und Werksärzte (VDBW) in vielen Regionen Deutschlands vereinbart worden ist. Die Erfahrungen aus den Präventionsangeboten der Krankenkassen nach § 20 SGBV zeigen, dass gerade geringer qualifizierte Beschäftigte – darunter v. a. Männer – Präventionsmaßnahmen deutlich seltener aus eigenem Antrieb in Anspruch nehmen als höher qualifizierte.

Die entscheidende Voraussetzung für die Anwendung der AMR 13.2 ist schließlich, Gefährdungsbeurteilungen an allen Arbeits-plätzen auch zur Erkennung wesentlich erhöhter körperlicher Belastungen durchzuführen, den Betriebsarzt mit seinen Erfah-rungen aus der Vorsorge daran zu beteiligen oder sie ihm wenigstens bereitzustellen. Für die Belastungsarten „Heben, Halten, Tragen von Lasten“, „Ziehen oder Schieben von Lasten“ und „repetitive manuelle Tätigkeiten“ stehen derzeitig bereits Methoden der Beurteilung – die entsprechenden Leit-merkmalmethoden zur Verfügung. Für die Belastungen durch Körperzwangshaltungen (Arbeiten in erzwungenen Körperhaltun-gen im Knien, in langdauerndem Rumpfbeugen oder -drehen oder in vergleichbaren Zwangshaltungen) muss derzeitig noch auf die Checkliste (Siehe dazu „Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Grundsatz G 46 „Belastungen des Muskel-Skelettsystems einschließlich Vibrationen“, Anhang 1) zurückgegriffen werden. In einem gemeinsamen Forschungs-projekt der Bundesanstalt für Arbeitsmedi-zin und der Deutschen Gesetzliche Unfall-versicherung – Projekt MEGAPHYS (Entwicklung eines Methodenpakets zur Gefährdungsanalyse bei physischen Belastungen) – werden derzeitig weitere Methoden der Gefährdungsbeurteilung, darunter auch für die Körperzwangshaltungen vorbereitet.

Fußnoten

1 Mitglieder der AG waren: Dirk Ditchen, Andre Klussmann, Adelheid Kraft-Malycha, Falk Liebers, Klaus Ponto, Michael Spallek

    Für die Autoren

    Prof. Dr. med. Bernd Hartmann

    Steinbeker Grenzdamm 30d, 22115 Hamburg

    hartmannbernd_hamburg@web.de

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