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22. bis 25. Oktober 2014 in Nürnberg

Deutscher Betriebsärzte-Kongress 2014

Dr. med. Jutta Kindel, Hamburg

Die gut besuchten Vorträge, Foren und Seminare deckten, wie vom VDBW gewohnt, ein umfangreiches Spektrum an aktuellen arbeitsmedizinischen und berufspolitischen Themen ab. Im Fokus des oft lebhaften und teilweise kontrovers geführten Erfahrungsaustausches standen insbesondere die Auswirkungen der Umsetzung der Neufassung der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge, die Analyse psychischer Belastungen und die vielfältigen Möglichkeiten, ein betriebliches Gesundheitsmanagement zu implementieren. Vertreter der arbeitsmedizinischen Fachgesellschaften aus der Schweiz und aus Österreich stellten die Situation der Arbeitsmedizin in ihren Ländern dar.

Auf der Pressekonferenz forderte Dr. W. Panter, Präsident des VDBW, einschlägige gesetzgeberische Regelungen wie beispielsweise das schon lange geplante Präventionsgesetz, damit zukünftig nicht mehr so viele Menschen vorzeitig durch vermeidbare Erkrankungen aus dem Berufsleben ausscheiden müssen. Die Initiative „Nicht zu ersetzen?! Fachkräftemangel und chronisch krank im Betrieb“ war 2013 vom VDBW mit seiner Stiftung Arbeitsmedizin und Prävention, der BKK Pfalz und dem Bio-Unternehmen AbbVie gegründet worden. 2014 ist der BKK-Dachverband der Initiative beigetreten. Im Rahmen der Herbsttagung wurden die neu erstellte Website (http://www.nicht-zu-ersetzen.de) und der gleichnamige Film vorgestellt.

„Selbst denken ist gefordert“

Den nachdenklich stimmenden Einführungsvortrag hielt der Philosoph Dr. Klaus Peters vom Berliner Cogito-Institut. Nach seiner Ansicht sei es immer wichtiger, sich bei der Bearbeitung von psychischen Problemen mit philosophischen Fragen auseinanderzusetzen. „Selbst denken“ sei heute in unserer Wissensgesellschaft gefordert. Den Firmen gehe es derzeit darum, die Leistungsdynamik von Selbstständigen auf abhängig Beschäftigte zu übertragen. Das Prinzip von Strafe und Belohnung sei abgelöst von der Polarität von Erfolg und Misserfolg. Viele Beschäftigte arbeiteten rund um die Uhr auf Kosten ihrer Gesundheit, oft unter prekären Umständen. Für dieses selbstausbeuterische System prägte Dr. Peters den Begriff der „interessierten Selbstgefährdung“. Der Übergang von einem zum anderen System sei noch nicht abgeschlossen, was für Verwirrung sorge. Neue Spielregeln seien noch nicht ausgehandelt. Viele Menschen arbeiteten oft bis über die Grenze der Erschöpfung. Schwierig sei es dann unter den Kollegen, die gerne Aufgaben für Ausgebrannte mit übernehmen, um selbst Erfolg zu haben. Zu bedenken seien auch Widerstände der betroffenen Personen gegen wohlmeinende Interventionen von Kollegen. Es sei notwendig, dass die Beschäftigten selbst die Wirkung der indirekten Steuerung begriffen und sich kritisch mit ihrem eigenen Verhalten auseinandersetzen würden. Das müsse zukünftig auch bei der Planung von Betrieblichem Gesundheitsmanagement berücksichtigt werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung

Ein Schwerpunkt des Kongresses waren die Folgen der Umsetzung der Neufassung der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge vom Oktober 2013 für die Praxis. Angesichts des Paradigmenwechsels herrscht bei vielen Betriebsärzten Ratlosigkeit bezüglich des zukünftigen Handelns. Dem trug das Forum der Unfallversicherungsträger mit mehreren Vorträgen Rechnung.

Arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein europaweit verankertes Recht auf Aufklärung und Beratung über die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit. Wichtige Ziele sind die Förderung der informellen Selbstbestimmung von Beschäftigten sowie die Verbesserung ihres Gesundheitsschutzes. Ärztinnen und Ärzte müssen unter Abwägung von Nutzen und Risiken prüfen, welche Untersuchungen zur optimalen individuellen Aufklärung und Beratung erforderlich sind. Arbeitsmedizinische Vorsorge diene nicht der Personalauswahl, so Dr. D. Hochheim vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Arbeitgeber müsse aber eine Rückmeldung erhalten, wenn sich aus der Vorsorge Anhaltspunkte für unzureichende Arbeitsschutzmaßnahmen ergäben. Der Arzt ist verpflich-tet, dies mitzuteilen. Schwierigkeiten entstehen im Alltag durch die Notwendigkeit der präzisen Trennung von arbeitsmedizinischer Vorsorge sowie Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen.

Prof. Dr. K. Schmid vom betriebsärztlichen Dienst der Universität Erlangen-Nürnberg wies auf die neuen Ausführungen des Bundesarbeitsministeriums hin (BMAS 2014). Eignungsuntersuchungen dürfen im bestehenden Beschäftigungsverhältnis nur verlangt werden, wenn ein solcher Nachweis gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. Fahrerlaubnisverordnung oder Druckluftverordnung) oder im Einzelfall aus einem konkreten Anlass (beispielsweise ein Unfall), wenn sich berechtigte Zweifel am Fortbestehen der Eignung des Beschäftigten ergäben. Entsprechend § 32 Abs. 1 Satz 1 BDGS darf der Arbeitgeber den Abschluss des Arbeitsvertrages nur dann von der Vorannahme einer gesundheitlichen Untersuchung abhängig machen, wenn die Untersuchung zur Feststellung erforderlich ist, dass der Stellenbewerber/in für die vom Arbeitgeber beschriebene Tätigkeit geeignet ist. Ein beabsichtigter Wechsel der Tätigkeit kann einen konkreten Anlass für die Durchführung einer Eignungsuntersuchung darstellen (BMAS 2014). Diese Sichtweise unterscheidet sich deutlich von den bisherigen Empfehlungen der DGUV (DGUV Information 250-010).

Im Praxisalltag sei der Umgang mit den Anforderungen des Datenschutzes oft schwierig, so Dr. H. Wildgans von der ias AG München. Bei Einstellungsuntersuchungen sei eine konkludente Einwilligung des sich vorstellenden Bewerbers bezüglich der Daten-weitergabe anzunehmen, so der Rechtsanwalt Dr. Dipl.-Vw. J. Hülse-mann, Hameln. Die Schweigepflicht sei auch bei der Abrechnung mit dem Betrieb zu beachten.

Neue Richtlinien, Vorschriften und Gesetze

Der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfaMed) wurde vor fünf Jahren auf der Grundlage der ArbMedVV eingerichtet für die Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes. Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) und Empfehlungen (AME) werden gemäß dem Stand der Arbeitsmedizin erarbeitet und auf der Homepage des AfaMed veröffentlicht. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen der ArbMedVV zu Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge erfüllt werden (Vermutungsregel), so Prof. Dr. S. Letzel, Erlangen.

Die DGUV-Grundsätze entsprächen nicht mehr dem allgemeinen Wissensstand und den Anforderungen der ArbMedVV, auch wenn noch eine Veröffentlichung von der DGUV geplant sei. Die Systematik stimme nicht mehr, Eignung und Vorsorge würden vermischt. Zudem hätten die Grundsätze keine Vermutungswirkung, so der Referent.

Die AMR 6.3 „Vorsorgebescheinigung“ gibt gut lesbare Hinweise über die Rahmenbedingungen der Mitteilung des Untersuchungsergebnisses an den Probanden. Der Arbeitgeber erhält nur eine Teilnahmebescheinigung.

Die AMR 6.4 „Mitteilungen an den Arbeitgeber“ gibt Auskunft, wie bei Wahrung der Schweigepflicht Arbeitgeber über die arbeitsmedizinischen Erkenntnisse informiert und beraten werden können.

Die AMR 6.2 „Biomonitoring“ könne wie ein Lehrbuch gelesen werden, so Prof. Dr. H. Drexler, Erlangen. Die Definition wurde aus der ab 2005 gültigen Gefahrstoffverordnung fast wortgleich übernommen. Als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge unter-liege Biomonitoring im Rahmen der ärztlichen Heilkunde den Bestimmungen des Berufsrechtes. Ein Monitoring dürfe nur in Kenntnis des Arbeitsplatzes durchgeführt werden. Die Ergebnisse müssen systematisch erfasst, ausgewertet und den für den Arbeitsschutz zuständigen Personen mitgeteilt werden. Dabei sei die ärztliche Schweigepflicht stets zu wahren.

Neue Berufskrankheit BK 5103

Im Januar 2015 sei geplant, vier weitere Erkrankungen, zu denen wissenschaftliche Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirates vorliegen, in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen. Prof. Dr. L. Diepgen, Heidelberg, erläuterte die geplante BK 5103 „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“. Eine ausreichend intensive berufliche UV-Exposition ist anzunehmen, wenn durch die berufliche Tätigkeit eine mindestens 40 %ige zusätzliche UV-Belastung vorliegt, also eine berufliche Exposition gegeben ist, die mindestens zu einer Verdoppelung des Hautkrebsrisikos geführt hat. Dabei sind genaue Diagnosekriterien einzuhalten. Anders als andere Organe würde die Haut durch Dauerbelastung kontinuierlich geschädigt. Es bestehen ausgezeichnete Angebote der primären Verhältnis- und Verhaltensprävention, das müsse aber in Außenberufen umgesetzt werden.

Analyse der Psychischen Belastungen

Die Bedeutung der psychischen Fehlbelastung im Betrieb wurde in vielen Beiträgen als Herausforderung für die Arbeitsmedizin angesehen, und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung war häufiges Thema. Dr. K. Hupfer, Ludwigs-hafen, erläuterte das Vorgehen bei der BASF von der grundlegenden Analyse bis zur schnellen professionellen Unterstützung für erkrankte Beschäftigte und ggf. Vermittlung ins Therapienetzwerk. Laut Dr. M. Schneider, Ingelheim, zeigen die Ergebnisse einer Mitarbeiterbefragung bei Boehringer Ingelheim aus den Bereichen Labor, Produktion und Administration, dass sich gutes Führungsverhalten positiv auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter auswirke. Kompetentes und „gesundes“ Führen sei ein wertvoller Bestandteil einer zielführenden Unternehmenskultur.

Nach den Ausführungen von Prof. Dr. Dr. W. Schneider, Rostock, haben sich die psychischen Probleme der Mitarbeiter in den letzten 40 Jahren nicht verändert. Psychische Erkrankungen hätten insgesamt nicht zugenommen, auch wenn ständig in der Presse anderes kommuniziert würde. Die Arbeitswelt solle so konstruktiv wie möglich gestaltet werden. Er warnte davor, die Arbeitswelt „schlecht“ zu reden. Insbesondere sollten nicht normale psychosoziale Erlebnisse wie Trauer und Leid pathologisiert und mit Diagnosen belegt werden. Der Wechsel zwischen den Arbeitsanforderungen, den be-ruflichen und individuellen Kontextfaktoren seien so komplex, dass sie nur eingeschränkt empirisch zu bestimmen seien.

Dr. U. Peschke referierte über ein Projekt bei Shell zur Förderung der Resilienz der Mitarbeiter/innen, also der Widerstandsfähigkeit gegenüber Stress. Mit Methoden der Verhaltenstherapie werde ver-sucht, Beschäftigte über Gesundheitsthemen miteinander ins Gespräch zu bringen und die Kommunikation im Unternehmen zu verbessern. Nach entsprechender Vorbereitung führen interessierte Peers die Veranstaltungen in Eigenregie durch. Erste Ergebnisse zeitigen Erfolge auf diesem Weg.

Dr. phil. A. Özelsel und Dr. H. Wigger, Hamburg, beantworteten in einem unterhaltsamen Vortrag die Frage, ob sich die Analyse psychischer Gefährdungsfaktoren lohne, mit einem „klaren Jein“. Unter der Überschrift „Gefährdungsanalyse – Chance oder Bürde?“ wurde deutlich gemacht, dass eine solche Analyse dem Projektleiter viel Frustrationstoleranz abverlange. Zu Beginn sei die Zielsetzung des Unternehmens zu klären. Reine Pflichterfüllung reiche für ein aufwändiges Vorgehen nicht aus. Zu bedenken sei auch, dass es sich immer um ein subjektives Verfahren handele, die Ergebnisse nicht auf andere Arbeitsplätze zu übertragen seien. Die lebhafte Diskussion wurde anschließend im Seminar fortgesetzt. Ausdrücklich riefen die beiden Referenten dazu auf, sich als Betriebsärzte dieser interessanten Aufgabe zu stellen und grundsätzlich dieses Betätigungsfeld zu begleiten und nicht an andere Fachgebiete abzugeben.

Einblick in ein neues Handlungsgebiet gewährte P.Theis, Bad Wilhelmshöhe, mit seinem Vortrag über Medienabhängigkeit. Gerade in der Pubertät, einer Zeit der erhöhten Impulsivität, sei der „Hirnlappen außer Gefecht“. Jungen würden oft exzessiv Medien „konsumieren“, im Spannungsfeld zwischen Medienangst der Älteren, Generationenkonflikten und Medienabhängigkeit träten zu-nehmend Konflikte auf. Der häufig bestehende Kontrollverlust sei eindeutiges Kennzeichen einer Sucht. Kennzeichen der virtuellen Welten sei die prompte Belohnung, die Möglichkeit der geschönten Selbstdarstellung, und die 24-Stunden-Verfügbarkeit. Es gäbe zwar reale Mitspieler, diese befänden sich aber ebenfalls in einer virtuellen Welt. Gleichzeitig fände häufig eine Flucht aus der realen Welt statt, verbunden mit Misserfolgen in Beruf und Ausbildung. Weitere Informationen sind im Internet beim Fachverband Medienabhängigkeit (http://www.fv-medienabhaengigkeit.de) verfügbar.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das IHK-Fachforum „Medizin/Gesundheit“ der IHK Nürnberg für Mittelfranken widmete sich dem Systematischen Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Zahlreiche Beispiele gaben Einblick in die derzeitigen Handlungsfelder in Betrieben der Region Nürnberg/Erlangen. W. Bockshecker, Personalvorstand der Nürnberger Versicherungsgruppe, führte aus, dass die Unternehmen eine „neue“ Rolle hätten, damit Mitarbeiter langfristig gesund arbeiten könnten. Für junge Mitarbeiter zählten heute nicht mehr nur Geld und Aufstieg, obwohl viele extrem leistungsorientiert wären. Vorherrschend seien ganzheitliche Lebenskonzepte. R. Steidl, Geschäftsführer der ASTRUM IT Erlangen, wies auf die korrekte Durchführung von Befragungen im BGM hin. Daten sollte sparsam erhoben und unnötige Datensammlungen vermieden werden. Immer sollten folgende Fragen beantwortet werden: Wozu werden die Daten erhoben? – Wer benötigt sie? – Wer wertet sie aus? – Wer bekommt die Ergebnisse? – Ist die Analyse seriös und wissenschaftlich fundiert?

Für J. Engelmann, Personalmanagement der UVEX Winter Hol-ding Fürth, ist der zentrale Bestandteil des BGM das Thema „Führung“. Hier gälte es zu investieren, da Probleme sich auf alle Unternehmensbereiche auswirken würden. Prof. Dr. Dr. M. Lochmann, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, hob hervor, dass die „sitting disease“, das heißt die Erkrankung aus dem Lebensstil („Nicht-Bewegung“ und hyperkalorische Ernährung) im Ansteigen sei. Die Folgen wie beispielsweise Muskelabbau, Rückenschmerzen und Adipositas gälte es in den Blick zu nehmen. Übergeordnete Faktoren wie Kriege und die gesamtwirtschaftliche Situation ließen sich durch BGM nicht beeinflussen.

Aktuelle Infektionskrankheiten

Angesichts der aktuellen Situation standen auch wieder Infektionskrankheiten im Fokus des Interesses. Dr. R. Weis, Bau BG München, berichtete über zwei Tuberkulosefälle, die im Rahmen arbeitsmedizinischer Asbestvorsorgen aufgefallen waren. Prof. Dr. Dr. S. Wicker, Universitätsklinikum Frankfurt am Main, referierte über nosokomiale Infektionen im Krankenhaus. Die Nadelstichverletzungen seien durch die sicheren Instrumente nicht so drastisch zurückgegangen wie erwartet. „Sicherheitskultur ist das, was passiert, wenn keiner zusieht“. Studien hätten gezeigt, dass bei den Beschäftigten ein großes Wissen und auch eine große Angst sich zu infizieren vorliege, dennoch eine erstaunlich schlechte Compliance zur Um-setzung der Arbeitsschutzmaßnahmen bestehe. Derzeit seien in Frankfurt alle Kräfte bei der Betreuung des an Ebola erkrankten Patienten gefordert. Aktuelle Informationen zum Personalschutz sind bei der cdc erhältlich (https://www.cdc.gov/hai/prevent/ppe.html).

Ausblick

Insgesamt war die gut besuchte VDBW-Herbsttagung durch das vielfältige Programm und die Möglichkeit zu kollegialen Gesprächen wieder ein voller Erfolg. Es wurde aber auch deutlich, dass Arbeitsmediziner den Mut haben müssen, ihre Kompetenzen bei allen Fragen des Arbeitsschutzes aktiv einzubringen und sich den gesellschaftlich drängenden Fragen im interdisziplinären Austausch zu stellen. Die nächste Herbsttagung in Aachen vom 23. bis 26. September 2015 kann daher mit Spannung erwartet werden. 

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