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Zuverlässiger Gesundheitsschutz bei Trinkwasser-Anlagen

Die neue Richtlinie VDI 3810 Blatt 2 beschreibt das bestimmungsgemäße Betreiben und Instandhalten von Trinkwasser-Installationen gemäß der Trinkwasserverordnung, einschließlich der planerischen Voraussetzungen hierfür. Sie konkretisiert die Ausführungen zum hygienisch einwandfreien Betrieb nach VDI/DVGW 6023. Die Richtlinie richtet sich an Eigentümer, Immobilienverwaltungen, Arbeitgeber, Besitzer und Nutzer von Trinkwasser-Installationen sowie an Unternehmen des Property- und Facility-Managements und des Gebäudemanagements.

Mit VDI 3810 Blatt 2 wird DIN EN 806 ergänzt und konkretisiert. Die Richtlinie erläutert, wie Betreiber von Anlagen ihrer Verantwortung und ihren Pflichten gerecht werden können. Sie widmet sich der Betriebssicherheit und damit auch der Rechtssicherheit der Besitzer. In erster Linie zielen die gestellten Anforderungen auf die Sicherheit von Mensch und Umwelt ab.

Zum Betreiben von Trinkwasser-Installationen muss das Personal über entsprechende technische Kenntnisse verfügen. Es empfiehlt sich, die Qualifikation des beauftragten Personals durch geeignete Schulungen herzustellen und durch Prüfungen nachweisen zu lassen. Von der nötigen Qualifikation kann beispielsweise ausgegangen werden bei Trägern der VDI-Urkunde nach VDI/DVGW 6023.

Herausgeber der Richtlinie VDI 3810 Blatt 2 „Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen – Trinkwasser-Installationen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/3810 möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 28.02.2019.

Quelle: VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG)

  www.vdi.de

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