Durch die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten können Beschäftigte ihre frühere Arbeit häufig nicht mehr ohne Unterstützung ausüben. Menschen mit gesund-heitlichen Einschränkungen wieder berufliche Chancen zu eröffnen und so die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, ist für die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Verpflichtung. Jedes Jahr verhilft sie durch medizinische und berufliche Maßnahmen der Rehabilitation rund 1800 Versicherten zu einem Wiedereinstieg in das Arbeitsleben. Darauf machte die BG BAU zum 3. Dezember, dem Tag der Menschen mit Behinderungen, aufmerksam. Zugleich äußert sie den Wunsch, dass sich mehr Unternehmen in der Bauwirtschaft bereit erklären sollten, ihre von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten betroffenen Arbeitnehmer im eigenen Hause umzuschulen.
Es hat viele Vorteile für Betriebe und Arbeitnehmer, wenn eine Umschulung in dem Betrieb stattfindet, wo der betroffene Arbeitnehmer zuvor tätig war. So wird praxisnah und bedarfsgerecht ausgebildet. Zudem kennen sich beide Seiten und das Vertrauen zum Arbeitgeber wird gestärkt. Ein dauerhafter Ver-bleib im Berufsleben und die Bindung ans Unternehmen werden so wahrscheinlicher.