Das Sozialgericht Stuttgart hatte darüber zu befinden, ob der Sturz eines 17-Jährigen vom Dach einer Jugendherberge als Arbeitsunfall einzuordnen ist, berichtet die Stuttgarter Zeitung.
Das Sozialgericht Stuttgart hatte darüber zu befinden, ob der Sturz eines 17-Jährigen vom Dach einer Jugendherberge als Arbeitsunfall einzuordnen ist, berichtet die Stuttgarter Zeitung.