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Arbeiten mit (trotz) Suchterkrankung

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Ute Mohr

Working with (despite) addiction: Exploring the road to recovery and the importance of workplace support

The following article describes the operational reintegration of a train driver with an addiction. The course of the disease as well as the additional special features of the traffic medical suitability of a train driver in freight transport and the necessary cooperation of all those involved in the process of reintegration into the workplace are considered.

Kernaussage

Als Erfolgsfaktoren für die betriebliche Wiedereingliederung haben sich die Betreuung des Falls durch einen Betriebsarzt in Zusammenarbeit mit weiteren Expertinnen und Experten und die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Integrationsteam erwiesen.

Arbeiten mit (trotz) Suchterkrankung: Wie kann der Weg aussehen und wie kann der Betrieb unterstützen?

Der folgende Beitrag beschreibt die betriebliche Wiedereingliederung eines Triebfahrzeugführers mit einer Suchterkrankung. Dabei werden der Erkrankungsverlauf sowie die zusätzlichen Besonderheiten der verkehrsmedizinischen Eignung eines Triebfahrzeugführers im Güterverkehr betrachtet und im Rahmen der betrieblichen Wiedereingliederung die erforderliche Zusammenarbeit aller Beteiligten dargestellt.

Einführung und erste Intervention

Im dargestellten Fall wird über einen 58-jährigen Triebfahrzeugführer im Güterverkehr berichtet. Die Tätigkeit von Triebfahrzeugführerinnen und -führern im Güterverkehr ist durch Alleinarbeit und unregelmäßigem Schichtdienst mit vielen Nachtschichten gekennzeichnet. Triebfahrzeugführerinnen und -führer benötigen eine medizinische und psychologische Eignung, wobei die medizinische Eignung ab dem 55. Lebensjahr jährlich beurteilt wird.

Bei der planmäßigen verkehrsmedizinischen Nachuntersuchung im April 2020 fielen bei Herrn M. ein erhöhter Alkoholkonsum von 10 bis 20 Flaschen Bier pro Woche und in den Laborbefunden deutlich erhöhte Leberwerte auf. Die Gamma-GT war 6fach erhöht und der direkte Alkoholmarker Phosphatidylethanol (PEth) lag ebenfalls im pathologischen Bereich. Der Wert sprach für einen regel- beziehungsweise gewohnheitsmäßigen Alkoholkonsum von mehr als 56 g Alkohol pro Tag über mehrere Tage pro Woche. In der Anamnese gab Herr M. eine familiäre Belastungssituation durch eine schwer erkrankte Ehefrau an. Beim Aktenstudium fielen eine langjährige Vorgeschichte mit einer alkoholassoziierten Pankreatitis im Jahr 2001 und erhöhte MCV-Werte1 in den Jahren 2018 und 2019 auf.

Aufgrund dieser Befunde wurde er als Triebfahrzeugführer längerfristig als „befristet nicht geeignet“ beurteilt. Zusätzlich wurden dem Arbeitgeber aufgrund der langen Vorgeschichte eine Überprüfung der psychologischen Eignung, die Besprechung des Falls im Integrationsteam und Empfehlungen zur vorübergehenden Beschäftigung mitgeteilt. Es bestanden Einschränkungen für Tätigkeiten im Gefahrenbereich der Gleise und Fahrtätigkeiten. Parallel erhielt Herr M. die Mitteilung des Ergebnisses der Eignungsuntersuchung und der aktuellen Einschränkungen, die Laborergebnisse und die Erläuterung der empfohlenen Maßnahmen zur Wiedererlangung der Eignung. Dem Klienten wurden die Wahrnehmung einer Suchtberatung, die Kontaktaufnahme mit betrieblichen Suchtkrankenhelferinnen und -helfern sowie die Kontrolle der Labor­ergebnisse durch die Hausärztin oder den Hausarzt empfohlen.

Bei einer befristeten Nichteignung wird in der Regel eine Nachuntersuchungsfrist von drei Monaten zur Kontrolle der mitgeteilten Maßnahmen festgelegt. Der Arbeitgeber setzte Herrn M. in verschiedenen unterstützenden Tätigkeiten überwiegend auf Abruf ein. In der psychologischen Untersuchung im Juni 2020 wurde er ebenfalls als nicht geeignet beurteilt.

Bei den verkehrsmedizinischen Nachuntersuchungen werden die Auseinandersetzung der Klientinnen und Klienten mit dem Thema, die Durchführung der mitgeteilten Maßnahmen und die Laborwerte kontrolliert. Bei Herrn M. war bei den Nachuntersuchungen zunächst nur eine geringe Auseinandersetzung mit dem Alkoholthema­tik zu erkennen. Er ließ Kontrollen bei seinem Hausarzt durchführen, dabei waren die Laborwerte normalisiert. Termine bei der Suchtberatung wurden durch ihn zunächst nicht vereinbart. Parallel fanden intensive Gespräche mit dem Arbeitgeber statt, um die Wiedererlangung der Eignung zu begleiten. Herr M. gab dort die Ursache der Nichteignung zunächst nicht bekannt. Nach vier Monaten bestehender befristeter Nichteignung wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Klienten, dem Arbeitgeber und dem Betriebsarzt die Prognose der Wiedererlangung einer Eignung diskutiert. Dabei bekannte sich Herr M. zur Alkoholthematik und stimmte einer stationären Entwöhnungstherapie zu. Diese Therapie beantragte er zusammen mit dem zuständigen Sozialarbeiter und konnte sie im Oktober 2020 beginnen. Es bestätigte sich die Diagnose einer Alkoholabhängigkeit. Mitte Januar 2021 konnte die Behandlung erfolgreich abgeschlossen werden. Herr M. bekräftigte bei Abschluss den Wunsch einer abstinenten Lebensweise. Die Rückfallgefahr wurde jedoch durch die Klinik aufgrund der familiären Belastung als nicht unerheblich eingeschätzt.

Rückfall und zweite Therapie

In der folgenden medizinischen Nachuntersuchung im Februar 2021 berichtete Herr M. über den erfolgreichen Behandlungsverlauf, eine Nachsorge hatte er nicht beantragt. Die Laborwerte zeigten allerdings einen Rückfall bei einem PEth von 535 g/l (eine Abstinenz wird durch einen negativen PEth-Wert angezeigt). Die befristete Nichteignung bestand erneut längerfristig fort. Zur Wiedererlangung der Eignung musste zeitnah abgeklärt werden, welche Betreuung beziehungsweise Behandlung erforderlich ist. In den Gesprächen mit dem Sozialarbeiter bagatellisierte Herr M. seinen Rückfall und zeigte sich erst im weiteren Verlauf zur aktiven Mitwirkung bereit. Ab März 2021 nahm er regelmäßig an Beratungsterminen in einer Suchtberatungsstelle teil, stellte den Antrag auf eine ambulante Nachsorge und nahm die Nachsorge wahr. Dabei zeigte sich die Notwendigkeit einer weiteren stationären Entwöhnungsbehandlung. Die zweite Therapie fand vom September bis November 2021 statt und konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Herr M. bekannte sich erneut zur abstinenten Lebensweise und gab an, das Thema jetzt besser verstanden zu haben. Die Suchtnachsorge nahm er regelmäßig wahr und schloss sich auch einer Selbsthilfegruppe an. In den regelmäßigen verkehrsmedizinischen Nachuntersuchungen 2022 legte er Laborwerte vor, die die Alkoholabstinenz bestätigten. In den Gesprächen konnte die positive Entwicklung und das vorhandene Verständnis zum Thema Alkohol belegt werden. Im Oktober 2022 erfolgte die Kontrolle der psychologischen Untersuchung, im Rahmen derer eine Eignung bestätigt werden konnte. Aufgrund der nachgewiesenen Abstinenz, der bestätigten psychologischen Eignung und der vorhandenen aktiven Mitwirkung durch den Besuch der Suchtberatung und Selbsthilfegruppe wurde Ende Oktober eine verkehrsmedizinische Eignung ausgesprochen. Seither ist Herr M. wieder als Triebfahrzeugführer im Güterverkehr tätig.

Interessenkonflikt: Die Autorin gibt an, dass kein Interessenkonflikt vorliegt.

Lesetipp


Schwerpunktheft „Wiederein­gliederung nach Krankheit“
Ausgabe 9/2023

Erhältlich unter:

www.asu-arbeitsmedizin.com/heftarchiv/ausgabe-09-2023

Kontakt

Dr. med. Ute Mohr
Fachärztin für Arbeitsmedizin/Innere Medizin; ias Aktiengesellschaft; Ranstädter Steinweg 24; 04109 Leipzig

Foto: privat

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