Grundlage der ärztlichen Fortbildung
Unter anderem in §4 der (Muster-)Berufsordnung (BÄK 2021) ist die Verpflichtung von Ärztinnen und Ärzten verankert, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für den Bereich der kurativen Medizin, sondern für alle medizinischen Fächer und damit auch für die präventiv ausgerichtete Arbeitsmedizin beziehungsweise Betriebsmedizin.
Fortbildung kann nur erfolgreich sein, wenn sie einerseits objektive Wissens- und Handlungslücken schließt und andererseits das subjektive, individuell empfundene Fortbildungsbedürfnis befriedigt. Selbstbestimmtes lebenslanges Lernen soll auch die Berufszufriedenheit erhalten und fördern. Im Rahmen des Föderalismus regeln die jeweiligen Ärztekammern die Qualität ärztlicher Fortbildung durch Vorgaben und Empfehlungen zu Form, Inhalt und Organisation von Fortbildungsmaßnahmen sowie durch ein eigenes Fortbildungsangebot (BÄK 2021).
CME-Fortbildung
CME ist die Abkürzung von Continuing Medical Education. Im Deutschen wird auch der Begriff zertifizierte Fortbildung verwendet. Dabei handelt es sich um einen Begriff, der eine „kontinuierliche berufsbegleitende Fortbildung“ für Ärzte bezeichnet und eine Maßnahme zur medizinischen Qualitätssicherung ist. Für die Zertifizierung der Fortbildungsveranstaltung ist die jeweilige Ärztekammer zuständig. Ein Fortbildungszertifikat erhalten Ärztinnen und Ärzte von ihrer Ärztekammer, wenn sie innerhalb von fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben.
Zunehmend wird seit einigen Jahren auch E-Learning zum Erwerb von CME-Punkten angeboten. Eingangsvoraussetzung hierfür sind unter anderem die Produktneutralität, Rechtskonformität, eine ausdruckbare Teilnahmebescheinigung und eine Kurzbeschreibung des E-Learnings. Für das entsprechende E-Learning fordern die Empfehlungen der Bundesärztekammer die unter anderem in ➥ Tabelle 1 zusammengefassten Qualitätskriterien.
CME-Fortbildung in der Arbeitsmedizin
Auch in der Arbeitsmedizin werden zunehmend zertifizierte E-Learning-Fortbildungen angeboten, die zum Teil auch im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt Arbeitsmedizin beziehungsweise zur Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin Anwendung finden.
Im Folgenden soll beispielshaft näher auf die E-Learning-Angebote eingegangen werden, die im Rahmen des Projekts „Gesund arbeiten in Thüringen (GAIT)“ entstanden sind und regelmäßig aktualisiert werden.
Das Modellprojekt GAIT ist das erste arbeitsmedizinische Modellvorhaben nach dem Präventionsgesetz. Initiatoren und Förderer des Projekts sind die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und die Krankenkasse BARMER. Die Schirmherrschaft hat Heike Werner vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) übernommen.
Im Fokus des Modellvorhabens stehen die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) und das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Thüringen. Das große Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, um flächendeckend Beschäftigte und Betriebe besser und nachhaltig mit betriebsmedizinischen Angeboten zu versorgen.
In einem Teilprojekt von GAIT bietet die DGAUM kostenfreie interaktive E-Learning-Module zur arbeitsmedizinischen Fort- und Weiterbildung an. Dieses Angebot richtet sich primär an Ärztinnen und Ärzte, aber zum Teil auch an Arbeitgeber, Beschäftigte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Mitarbeitervertretungen und alle anderen Interessierten. Ärztinnen und Ärzte aller Fachbereiche können durch ihre Teilnahme CME-Punkte sammeln. Alle anderen Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Die Module befassen sich mit den Themen „Gefährdungsbeurteilung“, „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“, „Mutterschutz“, „Suchtprävention“, „Impfen“ und „Betriebliches Gesundheitsmanagement/Betriebliche Gesundheitsförderung“. Weitere Module zu unterschiedlichen Themen folgen regelmäßig. Der Zugang zu den einzelnen E-Learning-Modulen kann über das Internet erfolgen (s. „Weitere Infos“). Die einzelnen Module sind durch die Bayerische Landesärztekammer zertifiziert und werden regelmäßig aktualisiert. Vom Umfang sind die einzelnen E-Learning-Module für eine Lerneinheit von 45 Minuten entwickelt und mit jeweils 2 CME-Punkten zertifiziert.
Die Inhalte und Lernziele der arbeitsmedizinischen E-Learning-Module, die bis heute im Rahmen von GAIT entwickelt wurden, sind in ➥ Tabelle 2 zusammengestellt.
Insgesamt nutzten im Zeitraum von 2018 bis Ende 2021 bereits über 5700 Personen das kostenfreie Angebot. Die Rückmeldung der 818 Personen, die an einer freiwilligen Evaluation teilgenommen haben, war äußerst positiv (Darstein et al. 2022). In Anbetracht des großen Potenzials von E-Learning, der guten Nutzung und der positiven Rückmeldungen wird das
E-Learning-Angebot der DGAUM im Rahmen von GAIT auch zukünftig weiterentwickelt.
Interessenkonflikt: Der Autor und seine Koautorin geben an, dass keine Interessenkonflikte vorliegen.
Literatur
Darstein F, Scherer S, Letzel S: Entwicklung und erste Evaluationsergebnisse von E-Learning-Lernmodulen für die Arbeitsmedizin. ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2022; 57: 236–241.
doi:10.17147/asu-1-233227
Weitere Infos
Arbeitsmedizin interdisziplinär – eLearning-Module
https://www.fortbildungsakademie-im-netz.de/fortbildungen/arbeitsmedizin
Bundesärztekammer: Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung. 4. Aufl. 24.04.2021
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/down…
Bundesärztekammer: (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte. In der Fassung des Beschlusses des 124. Deutschen Ärztetages vom 05.05.2021
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/down…
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