Die besonderen Umstände der derzeitigen Situation rund um das Coronavirus werfen die Frage auf, ob Betriebsärztinnen und Betriebsärzte berechtigt oder sogar verpflichtet sind, Unternehmen über positive Testergebnisse bezüglich SARS-CoV-2/COVID-19 von Beschäftigten zu infomieren. Darüber berichtet das Deutsche Ärzteblatt.