Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) begrüßt diese Regelung ausdrücklich, unklar sei allerdings noch die Frage der Finanzierung der Kosten für die technische Anbindung der Betriebsärzte.
Zudem sei derzeit für Betriebsärzte – im Gegensatz zu Vertragsärzten, Krankenhäusern und Apotheken – noch keine zusätzliche Vergütung für den entstehenden Mehraufwand vorgesehen, der durch die Verarbeitung und Pflege der Patientendaten entsteht. Die DGAUM fordert daher, bei der nun folgenden Umsetzung des PDSG den Aspekt der Finanzierung zu berücksichtigen.
Die wissenschaftliche Fachgesellschaft bietet an, zusammen mit dem GKV-Spitzenverband ein Verhandlungsmandat wahrzunehmen, um sowohl Lösungswege zu einer sachgerechten technischen Anbindung der Betriebsärzte an die Telematikinfrastruktur (TI) zur Nutzung der ePA zu erarbeiten als auch damit verbundene Kostenerstattungs- und Vergütungsfragen zu klären. Voraussetzung dafür wäre allerdings ein entsprechend zu formulierender gesetzlicher Auftrag.
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Die DGAUM und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) hatten sich im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zum PDSG mit Nachdruck dafür eingesetzt, im Sinne einer ganzheitlichen Patientenversorgung auch Betriebsärzten den Zugriff auf die ePA zu ermöglichen.
Betriebsärzte würden kontinuierlich, oft über Jahrzehnte hinweg, gesundheitsrelevante Daten von Beschäftigten erheben, die im Falle einer Erkrankung von großer Relevanz sein können. Deshalb sei ein adäquater Informations- und Datenaustausch zwischen Betriebs- und Vertragsärzten zwingend erforderlich, so DGAUM und VDBW.
Zudem ließen sich so medizinisch indizierte Vorsorgemaßnahmen am Arbeitsplatz mit dem Diagnosegeschehen und daraus resultierenden Therapien im ambulanten oder stationären Setting effizient abstimmen und miteinander verbinden. © aha/aerzteblatt.de