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Elektronische Patientenakte: BMG erwartet Millionen Nutzer bereits im kommenden Jahr

Im Rahmen einer Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein zeigte sich Ludewig überzeugt, dass die ePA erfolgreich sein werde. Bei der Nutzung der Patien­tenakten durch die Versicherten erwartet Ludewig ein „kontinuierliches Aufwachsen“ der Zahlen – im ersten Jahr rechne er mit einer höheren einstelligen Millionenzahl.

Zwar stehe man auch mit der Einführung ab Jahresbeginn 2021 erst am „Beginn einer Entwicklung“. Aber bereits in der ersten Ausbaustufe könne man – sofern der Patient die Akte nutzt – umfassendes versorgungsrelevantes Wissen bereitstellen. Dieses Wissen und die perspektivisch erfolgenden Erweiterungen böten Mehrwerte, um Ärzte und Patienten zu überzeugen.

Grundsätzlich wolle man politisch keinen digitalen Wandel des deutschen Gesundheits­systems, der „von außen“ seitens großer Konzerne aufgezwungen werde. Vielmehr gelte es, verstärkt eine Digitalisierung der gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) und der Selbstverwaltung von innen heraus anzustoßen.

Plattformen wie die Veranstaltung der KVNO böten die begrüßenswerte Chance für Poli­tik und Leistungserbringer, zu der konkreten Wandlung bestehender Strukturen ins Ge­spräch zu kommen. Man freue sich auf die konstruktive Mitarbeit der Ärzte, so Ludewig.

Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein, betonte in diesem Zusammen­hang, viele der Niedergelassenen würden sich für die Einführung der elektronischen Pa­tientenakte noch nicht ausreichend gewappnet fühlen.

Wenige Monate vor der Einführung der ePA müssten oft gestelle Fragen – etwa bezüglich der Haftung, der Datenvollständigkeit und der Datensicherheit – transparent und offen kommuniziert werden.

aerzteblatt.de

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Angesichts des durchaus kritisch zu bewertenden bisherigen Digitaliserungsweges der Politik forderte Bergmann nachdrücklich, die Praxen dürften nicht zu „Sekretariaten der Patienten“ werden. Generell stelle die ePA aber ein sinnvolles Instrument dar. Insbeson­dere schwer, komplex und chronisch Erkrankte könnten „maßgeblich“ profitieren, so Berg­mann.

Zu den Haftungsfragen äußerte sich der Jurist Philipp Kirchner vom health innovation hub (hih) des BMG. Die seitens der Praxen hochrelevante und oft gestellte Frage, ob denn alle Dokumente und Informationen der ePA jeweils gelesen werden müssen, beantworte er mit einem klaren „Nein“.

Die Akte stelle keinen „Posteingang der Leistungserbringer dar“. Sollten sich im Anamne­se­gespräch allerdings Anhaltspunkte auf Informationen ergeben, deren Nutzung medizi­nisch sachgerecht erscheine, so sei zumindest die Prüfung dieser Information unter Um­ständen verpflichtend. Dies stelle jedoch keine Verschärfung der Pflichten zum Status Quo dar. © aha/aerzteblatt.de