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Elektronische Patientenakte nimmt nächste Hürde

Teil des Gesetzes ist auch der detaillierte Umgang mit Patientendaten, wie beispielsweise eine freiwillige Weitergabe der Daten für die Forschung. Die Patientenakte, die ab dem 1. Januar 2021 von den Krankenkassen angeboten werden soll, ist für Versicherte freiwillig.

Gegenüber Ärzten haben Patienten das Recht, diese einmal mit Inhalten befüllen zu lass­en. Da­für bekommen Ärzte einmalig zehn Euro. Für die weitere Pflege der ePA müssen Krankenkassen und Ärzte noch Honorare aushandeln.

Die Akte bekommt im Laufe der Jahre mehr Funktionen, dazu zählt ab 2022 der Impfaus­weis, der Mutterpass, der U-Heft für Kinder oder das Zahn-Bonusheft. Diese vier „Medizi­ni­schen Informationsobjekte“ (MIOs) werden derzeit von der Kassenärztlichen Bundesver­einigung (KBV) entwickelt.

Patienten können die Daten auf der Karte auch wieder löschen und sie können bestimm­en, welcher Arzt oder Fachberuf auf welche Daten zugreifen kann. Allerdings kann ein abgestimmtes Management der Daten seitens des Patienten erst zum 1. Januar 2022 star­ten.

Patienten können ab 2023 entscheiden, ob und welche Daten sie verschlüsselt der medi­zi­nischen Forschung bereitstellen wollen. Die industrielle Forschung soll keinen Zugriff auf die Daten bekommen. Das elektronische Rezept, das ebenfalls ab dem 1. Januar 2022 kommen soll, wird in einer zusätzlichen Anwendung bereitgestellt.

Spahn wirbt für Akzeptanz

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) warb für mehr digitale Anwendungen im Gesundheitswesen. Gerade die Coronapandemie zeige, wie wichtig Digitalisierung sei. Sie sei von der Bevölkerung als „etwas Positives“ aufgenommen worden. „Die Akzeptanz steigt, wenn etwas Dinge leichter macht“, so Spahn vor dem Parlament. Auch der Daten­schutz sei „auf höchstem Niveau“ bei den geplanten Anwendungen.

Er warnte zugleich vor zu großen Hoffnungen: Wenn die elektronische Patientenakte am 1. Januar startet sei zu Beginn „nicht alles perfekt.“ Aber man müsse auch einmal Starten, 15 Jahre Diskussion zu dem Projekt seien nun genug.

Er warb erneut dafür, dem deutschen Staat nicht so sehr zu misstrauen bei solchen Pro­jek­ten. „Warum vertrauen wir täglich so viele persönliche Daten Facebook, Apple, Google und Ali Baba an und haben dann so ein Grundmisstrauen in den eigenen Staat? Warum vertrauen wir hier amerikanischen Konzernen mehr als unseren Servern?“, fragte der Mi­nister. Laut einer Umfrage des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) befür­worten 72 Prozent der Deutschen eine elektronische Patientenakte.

Kein gutes Haar am Gesetz

In der Debatte im Bundestag warben die beiden Koalitionsparteien vehement für das Ge­setz, während die drei Oppositionsparteien kaum ein gutes Haar daran fanden. Die FDP, die Linke und die AfD lehnten das Gesetz generell ab.

So sieht die AfD das geplante System als wenig verständlich für Laien und sieht zu kurze Fristen für die Einführung der unterschiedlichen Anwendungen. „Der Fehler der kurzen Fristen wird hier wiederholt“, erklärte AfD-Gesundheitspolitiker Detlev Spangenberg.

Für die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Christine Aschen­berg-Dugnus, ist die späte Möglichkeit zum Datenmanagement für Patienten ein Grund zur Nichtzustimmung. Ebenso forderte sie, dass auch die private Forschung die Patien­ten­daten anonymisiert nutzen können muss. Das ist im Gesetz nicht enthalten.

Für Achim Kessler von der Linkspartei ist das Projekt eine „unausgereifte Patientenakte, mit der Sie die Akzeptanz des Projektes bei Patienten und Ärzten gefährden, Herr Minis­ter.“ Der Zugang nur mit einem Smartphone sei nicht patientenfreundlich. Außerdem wür­den Patientendaten „kommerzialisiert“.

aerzteblatt.de

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Für die Grünen, die sich ihrer Stimme zum Gesetz enthielten, sei zwar viel wichtiges und richtiges im Gesetz enthalten, aber bleibe weiter ein „Webfehler“ bestehen. „Die Patien­ten­beteiligung fehlt in allen Gremien“, so Maria Klein-Schmeink. Die gesundheitspoliti­sche Sprecherin der Fraktion betonte, dass die Kompetenz der Patienten aber auch der Ärzten bei der Entwicklung von digitalen Anwendungen nicht genügend berücksichtigt werden.

Die Krankenkassen begrüßten das Gesetz und erwarten nun einen „großen Schub“ für die Digitalisierung. Dazu gehöre auch, so betont es der Verband der Ersatzkassen, dass künf­tig so Doppeluntersuchungen vermeidet werden könnten. Allerdings kritisierte die Ver­bands­vorsitzende Ulrike Elsner, dass Ärzte für das Befüllen der Akte Geld erhalten.

Der Dachverband der Betriebskassen sieht es als positiv, dass Krankenkassen auch indivi­duelle Inhalte in der elektronischen Patientenakte anbieten können. „Damit kommen die Kassen in eine neue Rolle an der Seite ihrer Versicherten, die den in vielen Lebensberei­chen üblichen digitalen Alltag gerade auch dann leben wollen, wenn es um die eigene Gesundheit und bessere medizinische Versorgung geht“, sagte Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) forderte, dass die Pflege mög­lichst schnell an die Tele­ma­tik­infra­struk­tur angeschlossen werden. Geplant ist, dass diese Daten ab 2023 auf der Karte verfügbar sind. © bee/aerzteblatt.de