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Hautkrebs-Prävention am Bau

So seien im vergangenen Jahr bei der BG BAU 3131 Verdachtsanzeigen auf BK 5103 eingegangen – ein Höchststand seit der Aufnahme des Hautkrebses in die offizielle Berufskrankheitenliste zum 1. Januar 2015. Hiernach können multiple aktinische Keratosen – Vorstufen des Plattenepithelkarzinoms – sowie das Plattenepithelkarzinom selbst als arbeitsbedingte Berufskrankheit der Nummer 5103 anerkannt werden.

https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Hautkrebs-Praevention-am-Bau-eine-Dauerbaustelle-411051.html