Zur Teilnahme berechtigt sind Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im Besitz einer deutschen Approbation sind – gegebenenfalls auch zusammen mit maximal zwei Co-Autoren mit abgeschlossenem wissenschaftlichem Studium.
Zur Teilnahme berechtigt sind Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die im Besitz einer deutschen Approbation sind – gegebenenfalls auch zusammen mit maximal zwei Co-Autoren mit abgeschlossenem wissenschaftlichem Studium.