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Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutz­regeln erschienen

„In vielen Betrieben werden aktuell bereits umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten umgesetzt“, sagte die Präsidentin der BAuA, Isabel Rothe. Die Arbeits­schutz­­regel könne dazu beitragen, diese weiter zu verbessern. Sie schaffe „auf der Grund­lage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse die notwendige Klarheit und Sicher­heit für alle betroffenen Gruppen“.

Die Arbeitsschutzrichtlinie enthält auf Basis des aktuellen Stands der Technik, Hygiene und Arbeitsmedizin differenzierte Umsetzungsmaßnahmen für die Betriebe. Sie richten sich an Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner.

Die Maßnahmen umfassen zentrale technische Aspekte des Infektionsschutzes wie Lüf­tung und Abtrennungen und organisatorische Maßnahmen wie die Gestaltung der Ar­beits- und Pausenzeiten sowie die Arbeit im Homeoffice.

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SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel

Für Arbeitsbereiche, in denen technische und organisatorische Maßnahmen keinen hin­reichenden Infektionsschutz bieten können, werden personenbezogene Maßnahmen for­muliert, zum Beispiel die Nutzung von Mund-Nase-Bedeckungen. Die Autoren der Richt­linie geben auch Hinweise für den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftig­ten.

„Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbe­hörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrie­ben zu beurteilen“, hieß es aus der BAuA.

An der Arbeitsschutzrichtlinie haben sich neben der BAuA auch die Ausschüsse für Biolo­gische Arbeitsstoffe, für Arbeitsmedizin und für Arbeitsstätten beteiligt. Sie ist zudem mit den Ausschüssen für Betriebssicherheit und für Gefahrstoffe abgestimmt. © hil/aerzteblatt.de

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