Ziel der Vereinbarung ist es Impflücken zu schließen
Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter der Vorstandsvorsitzenden des vdek, erklärte: „Gegen viele schwere Erkrankungen sind Impfungen der einzige Schutz. Mit unserer Vereinbarung wollen wir dazu beitragen, mitunter gefährliche Impflücken wie etwa bei Masern zu schließen und die Durchimpfungsrate der Bevölkerung weiter zu erhöhen. Für die Versicherten bedeutet das alternative Angebot Zeitersparnis bei gleich guter medizinischer Betreuung.“
Impfen am Arbeitsplatz gewinnt durch die Corona-Pandemie an Bedeutung
„Die Ausweitung des Angebots kommt genau zur richtigen Zeit, denn im kommenden Herbst wird vor dem Hintergrund der Pandemie die Nachfrage nach Impfungen, vor allem gegen Influenza oder Pneumokokken, steigen. Durch niederschwellige Angebote am Arbeitsplatz können Unternehmen und Betriebsärzte dazu beitragen, ein Zusammentreffen der Grippewelle mit einer möglichen zweiten COVID-19-Welle abzumildern“, sagte Thomas Nesseler, Hauptgeschäftsführer DGAUM.
Um die neue Leistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte der Ersatzkassen lediglich ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ihren Impfausweis beim Betriebsarzt vorlegen. Die Beratung und Impfung durch die Mediziner erfolgt unter Beachtung der aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Leistungen der Betriebsärzte werden von der DGAUM elektronisch mit der jeweiligen Ersatzkasse abgerechnet. Damit wird der Bürokratieaufwand für die Ärzte deutlich reduziert. Teilnehmen können sowohl Betriebsärzte als auch arbeitsmedizinische Dienste.
Mehr Informationen zum Vertragsbeitritt, zum Abrechnungsverfahren und zur kostenlosen Abrechnungssoftware „DGAUM-Selekt“ gibt es unter https://www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte/.
Ansprechpartner für fachliche Fragen:
E-Mail: tanja.soegtrop@vdek.com; Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 17 15
Dr. Thomas Nesseler, DGAUM
E-Mail: tnesseler@dgaum.de ; Tel. 089 / 330 396-10