Der Ausschuss für Arbeitsstätten aktualisiert zurzeit die Arbeitsstättenregel ASR A2.3, die u.a. Abmessungen von Fluchtwegen vorgibt. Ein von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beauftragtes Fachgutachten untersuchte dazu mit Hilfe von Simulationsmodellen den Einfluss von Einengungen und Treppen sowie von zeitlich versetzt genutzten Fluchtwegen auf die Evakuierung.