Die wissenschaftliche Fachgesellschaft und der Berufsverband hatten jeweils in ihren Stellungnahmen für das Gesetzgebungsverfahren auf die Notwendigkeit einer Zugriffsmöglichkeit im Sinne einer ganzheitlichen Patientenversorgung aufmerksam gemacht. Nicht geregelt ist jedoch die Frage der Finanzierung der Kosten, die durch die Anbindung der
Betriebsärzte entstehen.