Bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen wird oft erst nach einer Begehung im Zusammenhang mit der Beurteilung der Arbeitsbedingungen bzw. Gefährdungsbeurteilung überprüft, ob die Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt sind. Die Arbeitsstättenverordnung gilt für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Dass bereits beim Einrichten, hier ist die Planung gemeint, die später bei der Nutzung aufkommenden Gefährdungen zu beurteilen sind, wird oft nicht berücksichtigt. Spätere Änderungen sind aufwändig, oft teuer und manchmal nicht möglich bzw. zufriedenstellend. Folglich dürfte es nicht heißen „Arbeitsschutz kostet Geld“, sondern „unvollständige Planung kostet Geld“.
Für viele Arbeitstätigkeiten gibt es inzwischen Lösungen, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der arbeitenden Menschen gewährleisten oder zumindest verbessern. Verena Steidel, Jurij Wakula und Lukas Bier beschreiben in ihrem Beitrag anhand der Gepäckabfertigung in einem Großflughafen, wie durch Hebehilfen die Beanspruchungen deutlich reduziert werden können.
Welche Rolle der Bodenbelag für die Gesundheit spielt, wird im Beitrag „Einfluss von Montagematten und Sicherheitsschuhen auf die Beanspruchung der unteren Extremitäten beim Stehen/Gehen in einer U-Linie“ behandelt. Bei der manuellen Montage von Produkten werden zunehmend flexible Konzepte umgesetzt, mit denen schwankende Produktionsmengen realisiert werden können. In so genannten U-Linien arbeiten je nach Bedarf mehrere Personen an mehreren Arbeitsplätzen. Üblicherweise wird im Stehen gearbeitet und es erfolgt ein Wechsel des Arbeitsplatzes durch seitliche Schritte. Jurij Wakula und Tobias Vetter behandeln diese Thematik und prüfen, ob mittels Bodenbelag und Schuhwerk eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen möglich ist. Seitliche Schritte im Produktionsprozess wurden bereits als eher unphysiologisch klassifiziert.
Zunehmende Verbreitung finden neue Beleuchtungskonzepte in Büro und Produktion. Die Wirkung von Licht auf den Menschen wurde in den letzten Jahren um viele Erkenntnisse erweitert. Es wird diskutiert, ob zukünftig neben der Beleuchtungsstärke weitere Gütemerkmale der Beleuchtung in das Regelwerk aufgenommen werden sollen. Martin Braun et. al. berichten von einer prototypischen industriellen Anwendung eines alternierenden Beleuchtungssystems, das die Tageszeit berücksichtigt und Schichtarbeit begünstigen soll. Wenn es weitere gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu biologisch wirksamen Beleuchtungskonzepten gibt, dann können positive Wirkungen gezielt gefördert und negative vermieden werden.
Mittels digitaler Ergonomiesysteme können inzwischen bereits im Planungsstadium die Wirkungen der Arbeitsbedingungen auf den Menschen analysiert werden. Sascha Ullmann, Michael Spitzhirn und Lars Fritzsche zeigen die Möglichkeiten der virtuellen Arbeitsgestaltung auf. Neben den Belastungen muss immer auch die Wirtschaftlichkeit von Arbeitstätigkeiten in den Blick genommen werden. In ihren Ausführungen zeigen die Autoren, wie beide Aspekte berücksichtigt werden können.
Wie neue Technologien Arbeitsweisen verändern, behandeln Benno Gross und Daniel Friemert in ihrem Beitrag „Datenbrillen – Anwendungsbereiche und Fragestellungen für den Arbeitsschutz“. Neuartige Formen der Informationsdarstellung ermöglichen Tätigkeiten in Montage, Logistik und Service, die bislang nur in anderer Form oder auf eine andere Art und Weise durchgeführt werden konnten. Der Beitrag zeigt, wie die Digitalisierung herkömmliche Tätigkeiten verändert und wie auch neue Belastungen entstehen. Inwiefern es sich bei der Arbeit mit Datenbrillen um Bildschirmarbeit handelt, wird derzeit im Rahmen der Erarbeitung der ASR A6 „Bildschirmarbeitsplätze“ diskutiert.
Die Digitalisierung beeinflusst menschliche Arbeit und welche Möglichkeiten durch ein Vitaldatenmonitoring bestehen, behandeln Tim Hornung et al. in ihrem Beitrag „Arbeitsgestaltung mittels vitaler Daten in der Intralogistik“. Work-Life-Balance im ursprünglichen Sinn bedeutet nicht die strikte Trennung von Arbeits- und Privatwelt, sondern umfasst die ganzheitliche Sicht auf menschliche Arbeit, in der der arbeitende Mensch auch persönliche Belastungen, Anforderungen und eben auch Ressourcen einbringt. Damit wird die Belastungsdefinition nach der DIN EN ISO 10075 erweitert. Diese definiert Belastungen nur arbeitsbezogen, das heißt von außen wirkend. Wie nun die Nutzung individueller Vitaldaten zur Arbeitsgestaltung genutzt werden kann, wird zukünftig vermehrt diskutiert werden. In dem Beitrag wird von Ergebnissen eines Forschungsvorhabens berichtet, in dem die Vitaldaten der Mitarbeiter zur individuellen Arbeitsgestaltung, aber eben auch zur individuellen Leistungsoptimierung genutzt werden können. Ob die vorgestellten Ergebnisse auch von anderen Unternehmen genutzt werden können und welche Anforderungen an den Datenschutz gestellt werden, dürfte intensiv diskutiert werden.
Thomas Ulmer schließlich berichtet in seinem Interview mit Christoph Meyer, welche Aspekte bei Werkzeugmaschinen zukünftig von Bedeutung sind und wie sich hier die Sicherheitstechnik weiter entwickelt.