Aufnahmequellen sind u.a. Lebensmittel, Kosmetika wie Antitranspirantien, aluminiumhaltige Zahncremes und Sonnencremes sowie Bedarfsgegenstände wie unbeschichtete Menüschalen und Aluminiumfolie. Die BfR-Studie zeigt, dass gesundheitlich tolerierbare wöchentliche Aufnahmemengen in allen Altersgruppen deutlich überschritten werden können. Das BfR empfiehlt daher, die Aluminiumaufnahme aus allen vermeidbaren Quellen zu verringern, um ein erhöhtes Gesundheitsrisiko zu vermeiden.
Zum Thema „Aluminium am Arbeitsplatz“ hat die Arbeitsgruppe „Aufstellung von Grenzwerten in biologischem Material“ (BAT) der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission) basierend auf wissenschaftlichen Grundlagen einen BAT-Wert von 50 µg Al/g Kreatinin abgeleitet- Dieser Wert repräsentiert den no observed adverse effect level (NOAEL) für neurotoxische Wirkung als kritischsten Endpunkt bei Arbeitern. Außerdem wurde ein Biologischer Arbeitsstoff‐Referenzwert abgeleitet, der die Hintergrundbelastung von beruflich nicht gegen Aluminium exponierten Personen im erwerbsfähigen Alter angibt und am 95. Perzentil orientiert. Dieser Wert liegt bei 15 µg Aluminium/g Kreatinin. – Nähere Informationen geben die beiden nachstehenden Hyperlinks.
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.1002/3527600418.bb742990verd0023
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/3527600418.bb742990verd0024