Patienten und Zahnarztpraxen können die Anwendung ab dem Jahr 2022 als Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/115140/Weichen-fuer-elektronisches-Zahnbonusheft-gestellt
Patienten und Zahnarztpraxen können die Anwendung ab dem Jahr 2022 als Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/115140/Weichen-fuer-elektronisches-Zahnbonusheft-gestellt