Ergebnis: Nur in einem Produkt fanden sich sehr geringe Mengen an Vitamin-E-Acetat, von denen keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten sind. &bdqu o;Dieses Resultat spricht dafür, dass von E-Liquids, die deutschen Regelungen entsprechen, keine Gefahr durch Vitamin-E-Acetat ausgeht“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Umso mehr ist davon abzuraten, E-Liquids selbst zu mischen und damit ein gesundheitliches Risiko einzugehen.“
Bestimmung von Vitamin E und Vitamin-E-Acetat in E-Liquids mittels LC-MS/MS - Methodenbeschreibung (275.3 KB) Nikotinhaltige und nikotinfreie E-Liquids wurden auf Vitamin-E-Acetat, Vitamin E, verschiedene Aromastoffe sowie auf Δ9-trans-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) getestet, zwei aus der Hanfpflanze Cannabis sativa gewonnene Cannabinoide. Von Vitamin E fanden sich nur gesundheitlich unproblematische Spuren. In insgesamt 20 Proben wurde THC nachgewiesen, davon in neun Fällen in gesundheitlich unproblematischer Konzentration, während elf Proben wegen erhöhten THC-Gehalts zu beanstanden waren. Dazu sind weitere Untersuchungen geplant.
Das BfR und das CVUA Sigmaringen entwickelten eigens für diese Tests neue Methoden, um Vitamin E und Vitamin-E-Acetat in E-Liquids nachzuweisen. Sie ermöglichen es, auch sehr geringe Spuren dieser Stoffe nachzuweisen. Das CVUA Karlsruhe erarbeitete ein neues Nachweisverfahren für THC, CBD und verwandte Substanzen.
Aus Sicht des BfR sollten wegen möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch das „Dampfen“ international standardisierte Nachweismethoden für Inhaltsstoffe von E-Liquids etabliert werden. Die jetzigen Ergebnisse sind dafür ein wichtiger Schritt, die neu entwickelten Methoden können weltweit gute Dienste leisten. Das BfR und die CVUAs arbeiten bereits am Nachweis weiterer Inhaltsstoffe von E-Liquids wie Aromen.