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Viele Erwerbstätige sind durch ihren Beruf täglich starker UV-Strahlung ausgesetzt, weshalb bestimmte Hautkrebserkrankungen berufsbedingt verursacht sein können.1 Seit 2015 sind multiple aktinische Keratosen (AKs) und das Plattenepithelkarzinom unter der BK-Nr. 5103 offiziell als Berufskrankheit anerkannt.2
Sollte der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestehen, muss dieser gemeldet werden.
Voraussetzungen
Damit AKs vom Unfallversicherungsträger als Berufskrankheit anerkannt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein1,2:
Meldung des Verdachts
Sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit erfüllt, erfolgt die Antragstellung über das Formular „Ärztliche Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit“ (BK-Anzeige F6000).3 Die Meldung wird über die UV-GOÄ Nr. 141 mit 18,86 € vergütet.4
Nach Aufforderung des Unfallversicherungsträgers, wird der Hautkrebsbericht erstellt. In diesem Bericht wird die detaillierte Krankheitsanamnese abgefragt sowie die bereits durchgeführten Therapien aufgeführt. Pro Patientin/Patient wird der Bericht einmalig erstellt und mit 31,50 € honoriert.4
Anerkennung als Berufskrankheit
Wird eine Berufskrankheit bestätigt, erhält die/der meldende Ärztin/Arzt einen dauerhaften Behandlungsauftrag für diese/n Patientin/Patienten. Die Abrechnung erfolgt dann nach den Nummern der Gebührenordnung für Ärzte der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ).
Die Photodynamische Therapie mit Ameluz®
Bei der Behandlungsauswahl stellt die Photodynamische Therapie (PDT) eine der wirksamsten leitliniengerechten Therapien bei leichten bis mittelschweren AKs und Feldkanzerisierung dar.5,6 Die Behandlung mit Ameluz® im Rahmen der konventionellen PDT hat den Vorteil, dass zusätzlich zur Behandlung von AKs im Gesicht und auf der Kopfhaut* auch Rumpf, Nacken und Extremitäten behandelt werden dürfen.7,8 Dies kann insbesondere für Outdoor-Worker relevant sein, die während ihrer Arbeit zwar im Gesicht geschützt sind oder waren, aber beispielsweise nicht an den Armen. Nach Erteilung des Behandlungsauftrags kann die PDT über die UV-GOÄ abgerechnet werden.4
Regelmäßige Nachsorge
Mindestens einmal jährlich sollte eine Ganzkörperuntersuchung durchgeführt und in einem Nachsorgebericht dokumentiert werden. Dieser wird an den Unfallversicherungsträger geschickt und mit 52,50 € honoriert.4