Übereinkommen, das im Mai 2023 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ratifiziert wurde, hat das Ziel, eine Arbeitswelt zu schaffen, in der Gewalt und Belästigung keinen Platz haben.
Im Rahmen eines Forschungsprojektes zu Belästigung und Gewalt in personenbezogenen Dienstleistungen hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bestehende Handlungshilfen zur Gewaltprävention analysiert und systematisiert. „Personenbezogene Dienstleistungen“, zu denen Berufe wie Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienste, Polizei oder Lehrer gehören, stellen besonders gefährdete Berufsgruppen dar. In vielen dieser Berufe kommt es zu direkten Interaktionen mit Dienstleistungsempfängern, wie beispielsweise Patientinnen und Patienten, Schülerinnen und Schüler oder Kundinnen und Kunden. Häufig sind diese Personen in das Arbeitsgeschehen integriert, was das Risiko von Konflikten oder Übergriffen erhöht.
Im September 2024 wurde eine umfassende Recherche nach bestehenden Handlungshilfen zur Prävention von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz durchgeführt. Insgesamt wurden 115 relevante Dokumente identifiziert, von denen 35 im Detail untersucht wurden. Die Analyse ergab, dass eine Vielzahl der identifizierten Handlungshilfen einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, der die Prävention von Gewalt ebenso umfasst wie Maßnahmen für den akuten Fall und die Nachsorge. Dabei wurden besonders häufig das „Aachener Modell zur Reduzierung von Bedrohungen und Übergriffen am Arbeitsplatz“ sowie das „TOP-Prinzip“ (Technik, Organisation, Personen) hervorgehoben.
Die Mehrheit der Handlungsansätze richtet sich an Berufsgruppen mit einem besonders hohen Risiko, wie etwa in der Gesundheitsversorgung, im Lehr- oder Einsatzbereich. Der Anteil der Handlungshilfen, die speziell Führungskräfte und Arbeitgeber ansprechen, ist ebenfalls bemerkenswert, da hierdurch ein proaktiver Umgang mit Gewaltprävention und der Integration präventiver Maßnahmen in den Arbeitsalltag gefördert wird.
Der baua: Bericht kompakt „Handlungshilfen zum Schutz vor Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz“ kann als PDF von der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden (s. Link).
Quelle: BAuA
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