Um das Ziel eines möglichst lückenlosen Impfschutzes der Bevölkerung zu erreichen, müsse aber nicht nur der Masernschutz, sondern der Impfschutz von Kindern und Erwachsenen insgesamt deutlich erhöht werden. Deshalb begrüßten die Abgeordneten des Ärztetages, dass künftig jeder Arzt berechtigt sein soll, Schutzimpfungen durchzuführen und Fachärztinnen und -ärzte bei Impfungen nicht an ihre Gebietsgrenzen gebunden sind. Als einen falschen Weg sieht der Ärztetag hingegen die vom Gesetzgeber geplante Regelung an, Grippeschutzimpfungen in Apotheken zu ermöglichen. Apotheker verfügten nicht über die hierfür notwendigen Kompetenzen, stellte der Ärztetag klar.
Ferner forderten die Abgeordneten alle Krankenkassen auf, Verträge über die Durchführung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte sowie Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst abzuschließen, um Schutzimpfungen auch am Arbeitsplatz und in weiteren Lebensbereichen vornehmen zu können. In diesen Verträgen sei neben der Übernahme der Kosten des Impfstoffes eine angemessene Vergütung der ärztlichen Impfleistung zu regeln.
Zudem forderte der Ärztetag alle Ärztinnen, Ärzte, Pflegende und in der Erziehung in Gemeinschaftseinrichtungen Tätigen auf, ihren Impfstatus zu überprüfen. Das Ärzteparlament vertritt die Auffassung, dass ein vollständiger Impfstatus Teil und Voraussetzung einer professionellen Berufsauffassung ist. Dies müsse durch entsprechende gesetzliche Regelungen sichergestellt werden.
Quelle: Bundesärztekammer, Berlin