Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie zu beruflich indizierten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln sowie gegen Windpocken (Varizellen) beschlossen. Damit hat der G-BA die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) umgesetzt. Diese sieht zum Schutz vor Masern einen Anspruch auf eine nunmehr zweimalige Impfung mit
einem Kombinationsimpfstoff (Masern, Mumps, Röteln – MMR) für Personen in den verschiedenen Tätigkeitbereichen vor.
Dazu gehören Medizinische Einrichtungen inkl. Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Tätigkeiten mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material, Einrichtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern sowie Fach-, Berufs- und Hochschulen.
Bisher gehörte nur eine einmalige Impfung bei beruflicher Indikation zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese soll nun im Mindestabstand von vier Wochen durch eine zweite Impfung ergänzt werden.
Der G-BA legt den Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie nun dem Budesgesundheitsministerium zur PrÜfung vor. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt er dann in Kraft.