Berufliche Weiterbildungen sind wichtig, um den eigenen Wettbewerbsvorteil auszubauen und das eigene Know-how zu erweitern. Wie bei der täglichen Arbeit sind Beschäftigte bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme gesetzlich unfallversichert, wenn die Weiterbildung die beruflichen Chancen erhöht und vom Arbeitgeber veranlasst wurde. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei auf die An- und Abreise zum Durchführungsort sowie auf die Zeit selbst, in der die Weiterbildung stattfindet.
Nehmen Beschäftigte aus eigener Initiative heraus an einer Weiterbildung teil – und tragen auch die Kosten dafür – dann sind sie auch bei dieser Teilnahme gesetzlich unfall-versichert. Allerdings muss es sich dabei ebenfalls um eine Maßnahme handeln, durch die sich die beruflichen Vorteile weiter ausbauen lassen.
Bei beruflich veranlassten Weiterbildungen ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zuständig, der das Unternehmen an-gehört. Bei eigeninitiierten Weiterbildungen ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse der Bildungseinrichtung der zuständige Unfallversicherungsträger.