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Betriebsärztliche Versorgung in der Bundeswehr

Arbeitsplatz Bundeswehr

In der Bundeswehr leisten aktuell (Stand: 31. 03. 2016) knapp 177 000 Soldatinnen und Soldaten1 ihren Dienst; sie ist damit (als eigener Bestandteil des Öffentlichen Dienstes) zahlenmäßig durchaus mit den größten deutschen Industrieunternehmen vergleichbar. Die Zahl der Soldaten wurde nach der deutschen Wiedervereinigung von damals 585 000 Soldaten auf heute etwa ein Drittel reduziert. Mit Entscheidung der Bundesministerin der Verteidigung aus dem ersten Halbjahr 2016 wird die Zahl der Soldaten in den nächsten Jahren erstmalig seit 25 Jahren wieder steigen, hierbei werden bis 2023 zusätzliche 7000 Dienstposten für Soldaten angestrebt (BMVg 2016a).

Die Soldaten verrichten ihren Dienst in unterschiedlichen Bereichen. Hierbei wird zwischen den klassischen Teilstreitkräften (TSK) „Heer“, „Luftwaffe“ und „Marine“, den (militärischen) Organisationsbereichen (OrgBer) „Zentraler Sanitätsdienst“ und „Streitkräftebasis“ sowie den Bereichen „Personal“ (P), „Ausrüstung, Informationstechnik, Nutzung“ (AIN), „Infrastruktur, Umweltschutz, Dienstleistungen“ (IUD) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterschieden ( Tabelle 1). Die zugrunde liegenden Arbeitsbedingungen und die auf den einzelnen Soldaten einwirkenden Arbeitsbelastungen differenzieren zwischen den einzelnen TSK/OrgBer und darüber hinaus auch innerhalb einer TSK bzw. innerhalb eines OrgBer.

Zusätzlich zu Anforderungen an den einzelnen Soldaten in Deutschland befindet sich die Bundeswehr seit nunmehr fast 20 Jahren durchgängig in unterschiedlichen UN-, NATO- und EU-Missionen sowie in sog. einsatzgleichen Verpflichtungen außerhalb Deutschland im Einsatz. Während zum Ende der 1990er Jahre die Bundeswehr zunächst im Schwerpunkt auf dem Balkan eingesetzt war und sich dies mit Zunahme des NATO-Engagements in Afghanistan ab 2005 verlagerte, ist die Bundeswehr heute in mehr als 15 unterschiedlichen Einsätzen in Afrika, Asien, Europa und mit maritimen Einheiten im Mittelmeer und am Horn von Afrika tätig. Die Zahl deutscher Soldaten, die aktuell unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt sind, liegt bei 3345 (Stand: 27. Juni 2016; BMVg 2016c, s. „Weitere Infos“).

Über diese Auslandseinsätze hinaus hält die Bundeswehr ständig Einheiten zur Evakuierung von militärischem wie auch zivilem Personal aus Krisengebieten, wie zuletzt aus dem Südsudan, und zur medizinischen Evakuierung von verletzten Soldaten in Deutschland bereit. Weitere Einheiten stehen im Rahmen der Nato Response Force (NRF) sowie der EU-Battle-Group (EUBG) als Eingreifkräfte in Deutschland zur Verfügung. Darüber hinaus dienen deutsche Soldaten permanent in zahlreichen Auslandsdienststellen, z. B. an Stabsdienststellen der NATO.

Insgesamt hat sich das Aufgabenfeld des deutschen Bundeswehrsoldaten seit der Wiedervereinigung grundlegend gewandelt. Neben den neuen Aufgaben haben sich durch die weltweiten Einsätze zusätzlich zu der Gefährdungslage im Einsatzgebiet auch die klimatischen, physischen und psychischen Belastungen und die daraus abzuleitenden Beanspruchungen wesentlich verändert.

Rechtliche Grundlagen der arbeitsmedizinischen Betreuung

Für Soldaten und Beschäftigte der Bundeswehr gilt gleichermaßen das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch die nachgehenden Verordnungen, z.B. die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). So heißt es im §2 ArbSchG, dass als Arbeitnehmer im Sinne des ArbSchG zählt, wer als Arbeiter, Angestellter, Beamter, Richter, Soldat oder Auszubildender in einem Arbeits- und Dienstverhältnis steht und hauptsächlich diese Tätigkeit ausübt. Dies gilt gleichermaßen für Arbeitsplätze in Einrichtungen in Deutschland wie im Ausland, sofern diese auf deutschem Hoheitsgebiet liegen (z.B. Botschaften). Für die Auslandseinsätze der Bundeswehr gilt, dass deutsches Recht grundsätzlich anzuwenden ist, da in zahlreichen Fällen über einschlägige Dienstvorschriften der Bundeswehr, in denen das nationale Recht entsprechend umgesetzt wird, deutsches Recht zur Anwendung gelangt (BMVg 2016d).

Arbeitsplatz „Soldat“

Grundsätzlich gibt es nicht den „einen“ Arbeitsplatz „Soldat“ (Meyer-Falcke 2011). Vielmehr unterscheiden sich die einzelnen Arbeitsplätze selbst innerhalb einer militärischen Einheit oder Dienststelle teilweise gravierend voneinander. Daher gilt auch für die Beurteilung des Arbeitsplatzes „Soldat“, dass eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung gemäß §5 ArbSchG unabdingbare Grundlage für den Arbeitsschutz, und damit für die arbeitsmedizinische Betreuung darstellt.

Unabhängig hiervon gibt es grundsätzliche arbeitsplatzbezogene Rahmenbedingungen, die zumindest auf einen Großteil der Soldaten zutreffen. So sind die körperlichen Beanspruchungen, insbesondere für die infanteristisch tätigen Soldaten, als hoch zu bezeichnen (Rohde et al. 2007). Alleine die persönliche militärische Schutzausstattung ohne die aufgabenspezifische Zusatzausstattung (z. B. Rettungsrucksack bei Rettungsassistenten) heutiger Soldaten wiegt weit über 30 kg (Knapik 2004; Sammito u. Hödel 2010;  Abb. 1). Darüber hinaus sind Soldaten in bestimmten Laufbahnen (u.a. in der ABC-Abwehrtruppe oder sog. Kampfmittelräumer) häufig, jeder Soldat dagegen lediglich in bestimmten Einsatzszenarien mit der Möglichkeit des Tragens von schweren Splitterschutzanzügen bzw. ABC-Schutzbekleidung konfrontiert, die ihrerseits eine hohe Beanspruchung des kardiopulmonalen Systems unabhängig von den klimatischen Bedingungen und der aktuellen Tätigkeit darstellen (Glitz et al. 2005). Daher ist der allgemeine Dienstsport zur Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit Teil der wöchentlichen Arbeitszeit eines jeden Soldaten unabhängig von seiner Verwendung mit den hierdurch entstehenden zusätzlichen Gefahren von Sportverletzungen und -unfällen (Sammito 2011; Gundlach et al. 2012). Regelmäßige Schießübungen gehören gleichermaßen wie das Bestehen des jährlichen Fitnesstests zu den individuellen Grundfertigkeiten (IGF) jedes aktiven Soldaten, die aus Sicht des Arbeitsschutzes mit einer entsprechenden punktuellen Lärmbelastung einhergeht (Lwow et al. 2011; Lankford et al. 2016). Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich z. B. der Anlass für eine Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit Lärmexposition gemäß ArbMedVV, insbesondere weil die Spitzenpegelbelastungen regelmäßig erreicht und überschritten werden.

Gerade für Soldaten, die infanteristische Ausbildungen durchführen oder erhalten, sowie für alle Soldaten zu Beginn ihrer militärischen Laufbahn gilt, dass sie potenziell der Gefährdung durch Zecken und den entsprechenden Infektionskrankheiten während der sog. „Grünen Ausbildung“ ausgesetzt sind (Faulde et al. 2014, 2015; Müller-Schilling et al. 2015).

In den Einsatzgebieten kommen zu den grundsätzlichen Belastungen als Soldat häufig eine erhöhte Gefährdungslage sowie ungewohnte klimatische Bedingungen hinzu (Werner u. Gunga 2008), die zusätzlich besondere arbeitsmedizinische Aspekte in der Beurteilung des Arbeitsplatz „Soldat“ bedingen.

Betriebsärztliche Versorgung im Inland

Die betriebsärztliche Versorgung in Deutschland wird durch hauptamtliche militärische Arbeitsmediziner und Betriebsärzte2 (für ca. 25 % der Bundeswehr) sowie durch zivile betriebsärztliche Vertragspartner (für ca. 75 % der Bundeswehr) sichergestellt. Die militärischen Betriebsärzte sind zumeist an den 13 regional zuständigen Sanitätsunterstützungszentren (SanUstgZ) lokalisiert und halten sich zwischen ihren Auslandseinsätzen betriebsmedizinisch in Übung durch die Betreuung einsatzrelevanter Dienststellen (Richter 2013). Neben den nach ArbMedVV notwendigen Vorsorgeanlässen nehmen die Betriebsärzte auch an den Arbeitsschutzausschusssitzungen teil und beraten die Dienststellenleiter und Kommandeure. Ferner bringen sie ihre betriebsärztliche Kompetenz bei der Wiedereingliederung langzeiterkrankter Soldaten in Zusammenarbeit mit den für die allgemeinmedizinische Versorgung zuständigen Truppenärzten ein. Darüber hinaus kann der Betriebsarzt durch seine Anbindung an ein Facharztzentrum oder Bundeswehrkrankenhaus mit weiteren fachärztlichen ambulanten Versorgungsbereichen unkompliziert gerade langzeiterkrankte oder multimorbide Soldaten unter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht arbeitsmedizinisch beraten.

Dienstposten für militärische Betriebsärzte wurden überwiegend für die arbeitsmedizinischen Fragestellungen ausgebracht, die sich aus den Einsätzen im Ausland regelmäßig ergeben. Insbesondere die Kenntnis der militärischen Besonderheiten der betreuten Soldaten und Dienststellen sowie der eigene militärische Hintergrund und die eigene Einsatzerfahrung stellen hierbei einen wesentlichen Vorteil dar und sind Alleinstellungsmerkmale in der Betreuung durch militärische Betriebsärzte.

Insbesondere die rechtskonforme Trennung der arbeitsmedizinischen Vorsorge von Eignungs-, und Verwendungsfähigkeitsuntersuchungen, die durch den Truppenarzt auf Basis bundeswehrinterner Vorschriften durchgeführt werden, kennzeichnet die betriebsärztliche Betreuung der Soldaten. Es werden auch Eignungsuntersuchungen für besondere Verwendungen durch spezielle arbeitsmedizinisch geschulte Militärärzte durchgeführt, wie z.B. die flugmedizinischen Untersuchungen der Piloten am Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck (Roth et al. 2011) oder die Tauchtauglichkeitsuntersuchungen von Schwimm-, Schiffs- und Waffentauchern am Schifffahrtmedizinischen Institut der Marine in Kronshagen (Beste 2015).

Zivile Betriebsärzte und (über)regionale arbeitsmedizinische und betriebsärztliche Dienste betreuen auf Vertragsbasis nach den vergaberechtlichen Vorgaben die Soldaten in den zumeist zivil-militärisch gemischten Dienststellen der Bundeswehr. Sie kommen immer dort zum Einsatz, wo ein militärischer Betriebsarzt nicht zur Verfügung steht oder der Einsatzbezug der Dienststelle nachrangig ist. Insgesamt wurden im Jahr 2014 für diesen Bereich einschließlich der Inanspruchnahme von externen Fachkräften für Arbeitssicherheit knapp 5 Millionen Euro ausgegeben (Bundesregierung 2016).

Über die betriebsärztliche Betreuung der Soldaten hinaus stehen zentral eine reisemedizinische Beratung sowie ein Kompetenzzentrum für Einsatzgeschädigte am Zentrum für Sportmedizin der Bundeswehr in Warendorf zur Verfügung.

Betriebsärztliche Versorgung im Ausland

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind grundsätzlich auch in den Einsatzgebieten und Dienststellen im Ausland entsprechend der deutschen gesetzlichen Vorgaben anzuwenden. Insbesondere der militärische Auftrag und die gerade bei neuen Auslandseinsätzen teilweise sehr provisorischen Rahmenbedingungen stellen häufig eine besondere Herausforderung dar. Den deutschen Einsatzkontingenten sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie auf sog. temporären Dienstposten Betriebsärzte für die einzelnen Einsatzgebiete zugeordnet. So versteht sich aufgrund der Rahmenbedingungen, das der Einsatz eines Betriebsarztes im Ausland primär nicht die Durchführung von Vorsorgemaßnahmen oder Eignungsuntersuchungen darstellt (die im Vorfeld im Heimatland durchgeführt werden sollen), sondern die Beratung der militärischen Führer vor Ort zu arbeitsbedingten Belastungen und Beanspruchungen sowie zu möglichen Gesundheitsgefährdungen bzw. die Mitwirkung bei anlassbezogener Aufklärung und Unterweisung der Soldaten. Hierbei stellen auch in den Einsatzgebieten die typischen, auch aus Deutschland bekannten Gefahrenquellen Schwerpunkte bei der Tätigkeit der Betriebsärzte dar, wobei zusätzliche hinzukommen ( Abb. 2).

Öffentlich-rechtliche Aufsicht/Fachaufsicht über die Durchführung des medizinischen Arbeitsschutzes

Nach dem Regionalprinzip überwachen vier sog. „Überwachungsstellen für öffentlich rechtliche Aufgaben im Sanitätsdienst“ bundeslandübergreifend als Ortsbehörde die verschiedenen Rechtsgebiete, denen der Bund einen sog. „Eigenvollzug“ zugestanden hat. Alle Überwachungsstellen sind mit einer Abteilung vergleichbar den Gewerbeaufsichtsämtern ausgestattet. Der aus dem Zivilen bekannte (Landes-)Gewerbearzt wird bei der Bundeswehr als „Arbeitsschutzarzt“ bezeichnet. Die Überwachungsstelle West führt den Schwerpunkt für den Medizinischen Arbeitsschutz und den Medizinischen Strahlenschutz sowie die medizinischen Aspekte aus dem Umweltschutz. Zugleich ist es für die Fachaufsicht der arbeitsmedizinischen Betreuung der Einsätze zuständig.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Mit Beginn 2016 wird bis zum Jahr 2020 an allen Dienststellen der Bundeswehr ein systematisches BGM eingeführt. Hierbei stellt der „Arbeits- und Gesundheitsschutz“ (AGS) neben den Säulen der „Betrieblichen Gesundheitsförderung“ (BGF) und der Säule „Führung und Organisation“ (FuO) einen wesentlichen Bestandteil dieses systematischen BGM dar. Vor dem Hintergrund der Forderung einer hohen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers wird angestrebt, für den gesamten Geschäftsbereich des BMVg auf Basis von bedarfs- und zielorientierten Maßnahmen die physische und psychische Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter (militärisch wie zivil) zu erhalten bzw. zu fördern. Gleichzeitig soll die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber im Rahmen der Initiative Bundeswehr in Führung „Aktiv. Attraktiv. Anders.“ gesteigert werden. Die Einführung wird im Rahmen wissenschaftlicher Projekte zur Nachhaltigkeit und zur Effektivität einzelner Maßnahmen begleitet (Sammito et al. 2015).

Besondere Herausforderungen

Die betriebsärztliche Versorgung der Soldaten stellt aufgrund der über ganz Deutschland verteilten Dienststellen der Bundeswehr sowie der zu betreuenden Auslandsdienststellen und der Auslandseinsätze mit zum Teil sehr unterschiedlichen Personalstärken eine besondere organisatorische Herausforderung dar. Der überwiegende Anteil (ca. 75%) der erforderlichen arbeitsmedizinischen Betreuung im Inland wird durch Vertragspartner geleistet. Die vorrangige Aufgabe der Arbeitsmediziner und Betriebsärzte im Soldatenstatus in der Bundeswehr bleibt die Betreuung der Einsätze, der einsatzgleichen Verpflichtungen und der Auslandsdienststellen, da im Allgemeinen hier nur eine hauptamtliche (temporäre) Betreuung der Bundeswehrangehörigen erfolgen kann.

Literatur

BMVg: Trendwende Personal. Tagesbefehl vom 10. Mai 2016. 2016a.

BMVg: Zentrale Dienstvorschrift A-2010/1 Arbeitsschutz und Prävention. Version 2. Gültig seit 08.01.2016. 2016d.

Bundesregierung: Bundeshaushaltsplan 2016 – Einzelplan 14 – Bundesministerium der Verteidigung. Berlin, 2016.

Meyer-Falcke A: Spezielle Arbeitsplätze – F I S 3 – Soldat. In: Letzel S, Nowak D (Hrsg.): Handbuch der Arbeitsmedizin, 20. erg. Lfg. 3/11. Landsberg: ecomed, 2011.

Sammito S: Sportverletzungen beim Dienstsport – Eine Risikobewertung. Sportverletz Sportschaden 2011; 25: 50–55.

Sammito S et al.: Betriebliches Gesundheitsmanagement im Geschäftsbereich des BMVg – Wissenschaftliche Begleitung eines ehrgeizigen Projektes. Wehrmed Mschr 2015; 59: 230–235.

Die vollständige Literaturliste kann beim Autor oder beim Verlag angefordert werden.

Fußnoten

1 Es wird im Folgenden zur besseren Lesbarkeit nur die männliche Form genutzt, es sind aber immer beide Geschlechter gemeint

2 Im Folgenden wird vereinfacht von Betriebsärzten gesprochen, es sind aber beide Qualifikationen gleichermaßen gemeint

    Weitere Infos

    Für die Autoren

    FTLA Dr. med. Stefan Sammito

    Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr

    Sachgebiet VI 1.3

    Von-Kuhl-Str. 50

    56070 Koblenz

    stefansammito@bundeswehr.org

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