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“DEN“ Öffentlichen Dienst gibt es nicht

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst

Im Öffentlichen Dienst arbeiten laut 2016 veröffentlichter Personalstatistik des Statistischen Bundesamtes (Stand 30.06.2015) 4 645 450 Beschäftigte, wovon etwa die Hälfte bei den Ländern und ein weiteres Drittel im Kommunalen Bereich angestellt ist ( Abb. 1). Auf den Bund entfallen 11 %, auf die Sozialversicherungen 8 %, wobei in dieser Betrachtung die Bundesagentur für Arbeit zu den Sozialversicherungen gerechnet wird.

Seit 2005 ist die Zahl der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst insgesamt etwa konstant geblieben (+1 %), wobei der Anteil im Kommunalen Bereich überdurchschnittlich stark zugenommen hat (+5 %), während im Bundesbereich deutliche Personalkürzungen zu verzeichnen waren (–13 %). Im Bundesbereich sanken die Zahlen der Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten etwa gleich stark, während in den anderen Bereichen die Zuwächse bei Teilzeitbeschäftigten besonders deutlich waren. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten hat sich hingegen kaum erhöht oder sogar verringert.

Die Anteile der unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnisse sind in den vier genannten Bereichen sehr unterschiedlich ( Abb. 2): So sind beim Bund zu jeweils ungefähr einem Drittel Beamte (37 %), Soldaten (34 %) und Arbeitnehmer (29 %). Bei den Ländern sind fast hälftig Beamte (54 %) und Arbeitnehmer (46 %) zu finden. Im Kommunalen Bereich und bei den Sozialversicherungen sind jedoch deutlich weniger Beschäftigte im Beamtenstand (13 % bzw. 9 %).

Der Frauenanteil im Öffentlichen Dienst variiert – abhängig von den Beschäftigungsbereichen, aber auch von den Beschäftigungsverhältnissen – sehr stark ( Tabelle 1). So liegt dieser unter den Arbeitnehmern zwischen 46 und 70 %, bei den Beamten, Richtern und Beziehern von Amtsgehalt zwischen 27 und 56 %, wobei der niedrigste Frauenanteil jeweils beim Bund, der höchste jeweils bei der Sozialversicherung zu finden ist. Bei den Berufs- und Zeitsoldaten liegt dieser mit 10 % insgesamt am niedrigsten. Korrespondierend zu den niedrigen Frauenanteilen sind auch die Teilzeitanteile beim Bund besonders niedrig. Beamte und Richter arbeiten insgesamt seltener in Teilzeit. Einzige Ausnahme ist die Sozialversicherung, in der die Teilzeitquoten für beide Gruppen gleich sind.

Der Anteil befristet Beschäftigter liegt bei den Ländern besonders hoch (27 %), im kommunalen Bereich (7 %) und bei den Sozialversicherungen (6 %) besonders niedrig. Von den Ländern (6 %) abgesehen, sind in den anderen Bereichen des Öffentlichen Dienstes etwa 3 % der Beschäftigten in Ausbildung.

So unterschiedlich die Personalstruktur der verschiedenen Bereiche des Öffentlichen Dienstes ist, die Aufgaben variieren noch breiter, so dass eine Gesamtbetrachtung „des“ Öffentlichen Dienstes wenig sinnvoll ist. Daher werden die Aufgaben des Bundesbereichs, der Länderbereiche und des Kommunalen Bereichs einzeln betrachtet.

Aufgaben des Bundes

Von den 489 440 Beschäftigten im Bundesbereich arbeitet etwa die Hälfte im Bereich „Verteidigung“ (49 %), wobei natürlich auch die in Abb. 2 genannten 34 %, die als Berufs- und Zeitsoldaten beschäftigt sind, dort gezählt werden. Der zweitgrößte Aufgabenbereich des Bundes ist das „Verkehrs- und Nachrichtenwesen“ (12 %), wobei hier auch Eisenbahnen und Öffentlicher Personennahverkehr mitgerechnet werden und einen großen Anteil (7 %) ausmachen. Auch der Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (10 %) – hier insbesondere die Bundespolizei (9 %) – und die Finanzverwaltung (9 %) stellen größere Aufgabenbereiche des Bundes dar. 7 % der Beschäftigten gehören zur „Politischen Führung und zentralen Verwaltung“.

Aufgaben der Länder

Von den 2 346 945 Beschäftigten der Länder arbeiten 60 % im Bereich „Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten“ – also überwiegend an Schulen (35 %) und Hochschulen (22 %). Den nächst größeren Beschäftigtenanteil stellt der Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (12 %) mit der Polizei (11 %). Weitere größere Bereiche sind „Rechtsschutz“ (7 %), „Finanzverwaltung“ (6 %) und „Politische Führung und zentrale Verwaltung“ (6 %).

Aufgaben des Kommunalen Bereichs

Ungefähr ein Viertel der 1 439 485 Beschäftigten der Kommunalen Bereiche arbeiten im Bereich „Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik“ (26 %), 14 % entfallen allein auf Kindertageseinrichtungen. Auch im Bereich „Schule und Kultur“ sind 12 % des Personals zu finden.

Der zweitgrößte Beschäftigungsanteil entfällt im Kommunalen Bereich aber auf „Politische Führung und zentrale Verwaltung“ (21 %). Daneben macht noch der Bereich „Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung“ mit 13 % einen erheblichen Anteil an den Beschäftigtenzahlen aus, wobei die dort Beschäftigten schwerpunktmäßig in Krankenhäusern angestellt sind (8 %).

Literatur

Statistisches Bundesamt: Personal des Öffentlichen Dienstes 2015. Fachserie, 14 Reihe 6. Wiesbaden, 2016.

    INFO

    Was wird hier betrachtet?

    In der Personalstatistik wird zwischen dem Öffentlichen Dienst und den Öffentlichen Arbeitgebern unterschieden. Zu Letzteren zählen neben dem Öffentlichen Dienst auch Einrichtungen in privater Rechtsform, bei denen die öffentliche Hand mit mehr als 50% (unmittelbar oder mittelbar) beteiligt ist. Diese Gruppe ist in der vorliegenden Betrachtung ausgeschlossen. In der Betrachtung der Gesamtbeschäftigtenzahl ist dies allerdings ein erheblicher Faktor: 1,2 Millionen Beschäftigte arbeiten nicht im Öffentlichen Dienst (gesamt 4,6 Mio.), aber bei Öffentlichen Arbeitgebern (gesamt 5,8 Mio.).

    Autorin

    Dipl.-Stat. Anke Siefer

    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Gruppenleitung 1.2 „Arbeitsweltberichterstattung, Grundsatzfragen Internationales“

    Friedrich-Henkel-Weg 1–25

    44149 Dortmund

    siefer.anke@baua.bund.de

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