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SCHWERPUNKT | “Medizinisch klinische Diagnostik bei Schimmelpilzexposition in Innenräumen“ (AWMF-Register-Nr. 161/001)

AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie

Einleitung

Im April 2016 hat die Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin (GHUP) mit anderen Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, deutschen und österreichischen Gesellschaften, Ärzteverbänden und Experten die AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie „Medizinisch klinische Diagnostik bei Schimmelpilzexposition in Innenräumen“, AWMF-Register-Nr. 161/001, Klassifikation S2k, gültig bis 10.04.2021, vorgelegt (Wiesmüller et al. 2016), um die bestehende Lücke für die medizinische Diagnostik bei Schimmelbelastungen im Innenraum zu schließen. Bisher existieren nämlich nur Leitlinien dazu, wie ein Gebäude bei Feuchteschäden/Schimmelbefall saniert werden kann (Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes 2002, 2005; Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 2006 – eine überarbeitete Fassung des UBA-Leitfadens wird voraussichtlich in 2017 erscheinen) und Übersichtsarbeiten zu den auf Schimmelpilze zurückgeführten Krankheitsbildern. Es gab jedoch bislang keine Leitlinie, die darstellt, wie in Bezug auf die betroffenen Patienten vorgegangen werden soll.

Die AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie wird im vorliegenden Beitrag kurz dargestellt. Details zu den Mitgliedern des Leitlinienverfahrens, zur angewandten Methodik, zu herangezogenen anderen Leitlinien, zum Leitlinienverfahren, zu wesentlichen Definitionen sowie eine Systematik der Schimmelpilze sind der AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie zu entnehmen und werden aus Platzgründen im vorliegenden Beitrag nicht behandelt. Zu allen Inhalten des vorliegenden Beitrags finden sich vertiefende Informationen sowie die entsprechenden primären Literaturzitate in der genannten Leitlinie. Die Kernbotschaften der Leitlinie sind im Infokasten 3 zusammengefasst.

Durch Schimmelpilze verursachte Gesundheitsprobleme und Erkrankungen

Abgesehen von der Allergischen Bronchopulmonalen Aspergillose (ABPA) und den durch Schimmelpilze kausal verursachten Mykosen liegen nur Evidenzen für Assoziationen von Feuchte-/Schimmelschäden und unterschiedlichen Gesundheitseffekten vor, die im Infokasten 1 dargestellt sind. Eine Kausalität kann im Einzelfall zwischen einer speziellen Schimmelpilzexposition und konkreten gesundheitlichen Beschwerden und/oder Krankheitsbildern nicht zweifelsfrei abgeleitet werden. Ob eine Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilze vorliegt, hängt maßgeblich von der Disposition der exponierten Personen ab.

Risikoanalyse und -bewertung

Infektionsrisiko

Das Infektionsrisiko von den in Innenräumen regelmäßig vorkommenden Schimmelpilzarten ist für gesunde Personen gering, die meisten Arten sind in die Risikogruppe 1 und wenige in 2 (Aspergillus fumigatus, A. flavus) der TRBA 460: „Einstufung von Schimmelpilzen in Risikogruppen (TRBA 460 2002) der Biostoffverordnung (BioStoffV 2013)“ eingeteilt.

Für berufliche Tätigkeiten (Umgang) mit Schimmelpilzen gilt die aktuelle Biostoffverordnung (BioStoffV 2013).

Schimmelpilzmykosen sind opportunistische Infektionen, die eine verminderte Abwehrlage bei exponierten Personen erfordern. Thermotolerante Schimmelpilzarten der Risikogruppe 2 (z. B. A. fumigatus, A. terreus, A. niger, A. flavus, Emericella nidulans oder mesophile Fusarium sp.) der TRBA 460: „Einstufung von Schimmelpilzen in Risikogruppen (TRBA 460 2002) der Biostoffverordnung (BioStoffV 2013)“ verursachen nur selten Infektionen bei gesunden, immunkompetenten Personen, können aber invasive Mykosen bei Menschen auslösen, deren Immunsystem aufgrund von Erkrankungen oder anderer Umstände inkompetent ist. Immunsupprimierte Personen werden nach der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (KRINKO 2010) in drei Risikogruppen eingeteilt (s. Infokasten 2).

Besonders gefährdet sind (Aufzählung mit abnehmendem Risiko) Patienten mit Tumorerkrankung, v. a. mit hämatoonkologischer Grunderkrankung (z. B. Leukämie, Lymphom), akuter myeloischer Leukämie (AML), akuter lymphatischer Leukämie (ALL), allogener Stammzelltransplantation, autologer Stammzelltransplantation, solider Organtransplantation, HIV-Infektion, sonstiger Immunsuppression (z. B. längerdauernde hochdosierte Therapie mit Glukokortikoiden), aplastischer Anämie, zystischer Fibrose u. v. a.

Aufgrund des stetigen Anstiegs des Anteils immunsupprimierter Patienten an der Bevölkerung und des immer längeren Überlebens dieser Betroffenen kann zurzeit nicht ausgeschlossen werden, dass Schimmelpilzinfektionen ein zunehmender Risikofaktor für die Gesundheit dieser Bevölkerungsgruppe werden können (Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“ des Robert Koch-Instituts 2007).

Ein numerisches Risiko kann auf der Grundlage des aktuellen Wissensstandes nicht abgeleitet werden.  Abbildung 1 (Risikomatrix 1) zeigt eine semiquantitative Risikobewertung zur Infektionsgefährdung durch Schimmelpilze in Innenräumen.

Sensibilisierungs-/Allergierisiko

Prinzipiell besteht auch bei Gesunden immer die Möglichkeit der Sensibilisierung und der Auslösung einer klinisch symptomatischen Allergie nach Einatmung von Sporen und anderen Schimmelpilzbestandteilen (z. B. Myzel). Das sensibilisierende Potenzial von Schimmelpilzen ist im Vergleich zu anderen Umweltallergenen, wie etwa Allergenen von felltragenden Haustieren, Gräser- und Baumpollen oder Hausstaubmilben, als deutlich geringer einzuschätzen. Sowohl bevölkerungs- als auch patientenbezogene Studien zeigen europaweit eine vergleichsweise geringe Sensibilisierungsprävalenz von 3–10 % gemessen an der Gesamtbevölkerung. Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine Sensibilisierung – auch auf Schimmelpilze – nicht gleichzusetzen ist mit einer klinisch relevanten Allergie. Nur wenige Schimmelpilze sind als Testallergenlösungen verfügbar und typische Innenraumpilzallergenextrakte fehlen weitgehend. Aus allergologischer Sicht ist nach einer Sensibilisierung eines Patienten gegenüber Schimmelpilzen grundsätzlich eine Dosisabhängigkeit der Exposition (gemessen als KBE) nicht alleine ausschlaggebend für die klinische Reaktion. Die Sensibilisierung mit der Bildung von spezifischen IgE-Antikörpern und die Auslösung von allergischen Reaktionen erfolgt auf der Ebene von Proteinen bzw. Peptidkomponenten. Damit ist es nicht erforderlich, dass ganze Sporen oder unversehrtes Schimmelpilzmyzel vorliegen. Vielmehr ist die Allergenität von den Proteinen oder Peptiden abhängig, die aufgrund ihrer Eigenschaften allergieauslösend sind.

Bei Personen mit Atopie, Rhinokonjunktivitis oder Rhinosinusitis stellt eine Exposition in feuchten Innenräumen einen Risikofaktor für die Ausbildung eines Asthma bronchiale dar. Bei einer mit Schimmelpilzexposition assoziierten Rhinosinusitis verdoppelt sich das Risiko für die Ausbildung eines Asthma bronchiale. Kleinkinder mit einer Atopie scheinen ein erhöhtes Risiko für die Ausbildung eines Asthma bronchiale bei Feuchteschäden oder Schimmelpilzvorkommen im Schlaf- oder Wohnzimmer zu haben.

Ein numerisches Risiko kann auf der Grundlage des aktuellen Wissensstands nicht abgeleitet werden.  Abbildung 2 (Risikomatrix 2) zeigt eine semiquantitative Risikobewertung zur Sensibilisierungs-/ Allergisierungsgefährdung durch Schimmelpilze in Innenräumen.

Risiko toxischer/Schleimhaut-irritativer Wirkungen

Nur Schimmelpilze, die potenziell in der Lage sind, Toxine zu bilden, kommen als Auslöser einer Intoxikation in Betracht. Ob im Einzelfall eine Toxinbildung im Innenraum stattfindet, entscheiden die Umgebungs- und Wachstumsbedingungen und hier vor allem das Substrat.

Beim Menschen sind keine prädisponierenden Faktoren für Intoxikationen durch Mykotoxine bekannt. Prädispositionen sind aber auf Wirkorganebene vorstellbar. So ist beispielsweise denkbar, dass eine vorgeschädigte Leber (z. B. chronische Hepatitis, Leberzirrhose) eine Prädisposition für hepatotoxische Aflatoxin-Wirkungen nach oraler Aufnahme dieses Toxins sein kann. Ob dies auch für die aerogene Toxinaufnahme gilt, ist bisher nicht geklärt.

Ein numerisches Risiko kann auf der Grundlage des aktuellen Wissensstands nicht abgeleitet werden.

Bisher ist unklar, ob von MMI (Mucous Membrane Irritation) oder von chronischer Bronchitis Betroffene besonders empfindliche Personen sind, die bei geringerer Dosis reagieren, oder Sensibilisierte Personen sind, die dosisunabhängig anders reagieren als nichtsensibilisierte Individuen. Mögliche prädisponierende Faktoren für MMI und chronische Bronchitis können andere entzündliche Prozesse im Bereich der Schleimhäute der Augen und des Respirationstrakts, wie z. B. Infektionen, atopische Schleimhauterkrankungen, Keratokonjunktivitis sicca und trockene Nasenschleimhäute, sein.

Risiko von Geruchswirkungen und Befindlichkeitsstörungen

Von Geruchswirkungen und/oder Befindlichkeitsstörungen kann bei Feuchte-/Schimmelschäden im Innenraum grundsätzlich jeder betroffen sein. Hierbei handelt es sich nicht um eine Gesundheitsgefährdung.

Prädisponierende Faktoren für Geruchswirkungen können genetische und hormonelle Einflüsse, Prägung, Kontext und Adaptationseffekte sein. Prädisponierende Faktoren für Befindlichkeitsstörungen können Umweltbesorgnisse, -ängste, -konditionierungen und -attributionen sowie eine Vielzahl von Erkrankungen sein.

Diagnostik

Grundelemente jeder medizinischen Diagnostik sind die Anamnese und die körperliche Untersuchung. Darauf aufbauend erfolgen weiterführende spezielle Untersuchungsmethoden entsprechender medizinischer Fachdisziplinen in Abhängigkeit von der Fragestellung und der Differenzialdiagnostik. In der Umwelt- und Arbeitsmedizin erfolgen zudem immer dort, wo möglich und indiziert, Untersuchungen zur inneren Exposition (Human-Biomonitoring als Belastungs- und/oder Effektmonitoring) und/oder zur äußeren Exposition (Hausbesuch/Ortsbegehung, Umweltmonitoring).

Anamnese

Bei Verdacht auf mögliche gesundheitliche Störungen durch Schimmelpilze sind neben der allgemeinen und differenzialdiagnostischen Anamnese folgende Elemente der Anamnese zu berücksichtigen:

  • Expositionsanamnese im Wohnbereich
  • Expositionsanamnese im Arbeitsbereich
  • Expositionsanamnese im Freizeitbereich
  • Infektiologische Anamnese inkl. Prädispositionsfaktoren
  • Allergologische Anamnese inkl. Prädispositionsfaktoren
  • Anamnese bzgl. irritativ-toxischer Wirkungen
  • Anamnese bzgl. Geruchswirkungen
  • Anamnese bzgl. Befindlichkeitsstörungen

Körperliche Untersuchung

Zu jeder Anamnese gehört eine komplette oder zumindest beschwerdebildorientierte körperliche Untersuchung. Die Methodik der körperlichen Untersuchung greift auf die Inspektion, die Palpation, Perkussion, Auskultation und Funktionsprüfung zurück.

Grundsätzlich sollte die körperliche Untersuchung strukturiert und standardisiert durchgeführt und adäquat dokumentiert werden. Hierzu stehen diverse Befundbögen aus dem klinischen Bereich zur Verfügung.

Marker für eine Schimmelpilzexposition – Umweltmonitoring

Eine zusammenfassende aktuelle Darstellung der Untersuchungsmethoden zur Erfassung einer Schimmelpilzexposition bei Schimmelpilzbefall in Innenräumen u. a. bei Feuchteschäden findet sich bei Gabrio et al. (2015). Diese Darstellung soll behandelnden Ärzte, aber auch Umweltmykologen, Innenraumdiagnostikern, Handwerkern, Architekten und Bausachverständigen, die entsprechende Messungen beauftragen und/oder bewerten müssen, fundierte Kenntnisse zu sinnvoller oder nicht sinnvoller Anwendung sowie zur Aussagekraft der verschiedenen Mess- und Untersuchungsmethoden liefern, um so eine solide Grundlage für die Beauftragung und Bewertung entsprechender Untersuchungen zur Verfügung zu haben.

Medizinisch klinische Diagnostik

Allergologische Diagnostik. Die Diagnostik unterscheidet sich nicht von der Diagnostik anderer allergischer Erkrankungen. Ein schrittweises Vorgehen erfolgt unter Berücksichtigung individueller Faktoren üblicherweise nach dem klassischen Stufenschema: Anamnese/körperlicher Befund/klinische Untersuchung – Hauttest – Serumanalyse oder ergänzende in vitro-Methoden – Provokation.

Folgende Voraussetzungen zur Diagnose einer Schimmelpilzallergie müssen vorliegen:

  • Es findet sich ein krankmachendes Schimmelpilzantigen in der Umwelt.
  • Es besteht eine sichere zeitliche Beziehung zwischen der allergischen Symptomatik und der Exposition gegenüber dem Schimmelpilzallergen.
  • Es besteht eine atopische Prädisposition.
  • Es ist eine Evidenz zur Bildung von spezifischem IgE gegen Schimmelpilzantigene vorhanden.
  • Karenzmaßnahmen gegenüber den Schimmelpilzallergenen zeigen eindeutige klinische Effekte.

Grundsätzlich gelten für die Diagnostik einer Schimmelpilzallergie die gleichen Empfehlungen und Leitlinien wie für andere Allergenquellen, die die Ursachen einer Soforttypallergie darstellen.

Serologische Untersuchungen. Zu den serologischen in vitro-Untersuchungen zählen im Falle einer IgE-vermittelten Krankheit der Nachweis von spezifischen IgE-Antikörpern bzw. im Falle einer ABPA oder EAA der Nachweis von spezifischen IgG-Antikörpern. Der Nachweis erhöhter spezifischer Antikörper ist ein deutlicher Hinweis auf eine Sensibilisierung, aber nicht gleichzusetzen mit der klinischen Relevanz, wobei mit dem Sensibilisierungsgrad auch der prädiktive Wert für eine klinische Relevanz zunimmt.

Nachweis von Schimmelpilz-spezifischen IgE-Antikörpern. Die zweifellos wichtigste und praxistauglichste in vitro-Untersuchung ist die Bestimmung von allergenspezifischen IgE-Antikörpern (sIgE) im Serum. Es wird auf die AWMF-Leitlinien in vitro-Allergiediagnostik, AWMF Nr. 061-017 – Entwicklungsstufe: S1 (2009) ( www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/061-017.html ) verwiesen. Obwohl eine Vielzahl von Tests unterschiedlicher Hersteller existiert, ist die Auswahl an innenraumrelevanten Schimmelpilzdiagnostiken sehr eingeschränkt.

Schimmelpilz-spezifische IgG-Bestimmung. Die Bestimmung spezifischer IgG-Antikörper im Zusammenhang mit der Diagnostik einer Schimmelpilzallergie vom Soforttyp (Typ-I-Allergie) hat keine diagnostische Bedeutung, da IgG-Antikörper als physiologische Antwort des Immunsystems selten eine pathogenetische Bedeutung haben, und wird daher nicht empfohlen.

Nur bei einem Verdacht auf eine ABPA (Typ-I-, -III-Allergie) oder EAA (Typ-III-, -IV-Allergie) werden die Schimmelpilz-spezifischen IgG-Antikörper zu einem sinnvollen Teil der Diagnostik und dann auch empfohlen.

Zytokine, Eosinophiles Cationisches Protein (ECP). Für den Nachweis einer Schimmelpilzallergie besteht keine spezielle Indikation für ECP als unspezifischen Marker einer Aktivierung und Rekrutierung von eosinophilen Granulozyten.

Immunkomplexe. Die Untersuchung von Immunkomplexen ist auf spezielle Krankheitsbilder aus dem Kreis der allergischen Reaktion vom Typ III wie der EAA beschränkt und hat in der Diagnostik bei Schimmelpilzexposition darüber hinaus keinen Platz.

Galactomannan im Serum. Eine Indikation zum Nachweis von Galactomannan aus Serum besteht nur zur Diagnostik im Fall einer invasiven Aspergillose.

-1,3-D-Glucan im Serum. Der Nachweis von -1,3-D-Glucan im Serum ist technisch anspruchsvoll und könnte bei der Diagnostik invasiver Mykosen sinnvoll sein, eine Anwendung im Zusammenhang mit Schimmelpilzvorkommen in Innenräumen ist nicht indiziert.

Mykotoxine im Serum. Beim jetzigen Stand der analytischen Möglichkeiten lassen sich Mykotoxine durch Innenraumbelastungen im Human-Biomonitoring weder valide bestimmen noch bewerten.

Eine Bestimmung von Mykotoxinen im Blut, Serum oder Urin hat für die praktische Medizin keine Bedeutung und muss zurzeit auf wissenschaftliche Fragestellungen beschränkt bleiben.

Zelluläre Testsysteme. Seltene Indikationen für diese Testungen mit der Zielzelle „basophiler Ganulozyt“ stellen Proben mit extrem niedrigen Gesamt-IgE und erfolglosem spezifischen serologischen IgE-Nachweis bei vermuteter Sensibilisierung oder exotischen Allergenen dar. Es wird auf die AWMF-Leitlinien in vitro-Allergiediagnostik, AWMF Nr. 061-017 – Entwicklungsstufe: S1 (2009) ( www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/061-017.html ) verwiesen.

Basophilen-Degranulationstest und Histaminfreisetzung (HLT, Histamin-Liberations-Test). Für die Schimmelpilzallergiediagnostik ist der HLT nicht sinnvoll.

Basophilen-Aktivierungstest mithilfe der Durchflusszytometrie (Flow CAST). Der Test ist sinnvoll bei Inhalationsallergenen, insbesondere für Fälle, bei denen der Hauttest und Messungen von spezifischem IgE nicht durchgeführt werden können. Seltene Indikationen stellen außerdem Proben mit niedrigem Gesamt-IgE, erfolglosem spezifischem serologischen IgE-Nachweis und ggf. negativem Hauttest bei vermuteter Sensibilisierung oder exotischen Allergenen dar.

Bestimmung anderer Effektorzell-Mediatoren (Leukotrien-Freisetzungstest, Cellular-Antigen-Stimulation-Test, CAST). Ein positives Ergebnis auf ein Allergen, d.h. der indirekte Nachweis einer Sensibilisierung, ist nur bei eindeutig anamnestischem Zusammenhang und/oder positivem Provokationstest hinweisend für eine klinisch bedeutsame Allergie. Auch dieser Test ist in seiner Durchführung komplex und für die Routinediagnostik nicht geeignet.

Lymphozytentransformationstest (LTT). Lymphozytentransformationstestungen (LTT) auf Schimmelpilze sind als diagnostische Verfahren nicht indiziert (Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“ des Robert Koch-Instituts 2008).

Provokationstests. Ergeben die Anamnese, die körperliche Untersuchung und die Serologie keine eindeutige Diagnose zum Nachweis einer Schimmelpilzallergie, kann ein Provokationstest indiziert sein, wenn sich daraus wichtige Konsequenzen für Therapie, Prävention und/oder Kompensation ergeben.

Mit einem organbezogenen Provokationstest soll die klinische Aktualität von vorhandenen Sensibilisierungen oder vermeintlich beobachteten Symptomen gesichert werden.

Aktuell werden nur noch wenige kommerzielle Schimmelpilzallergentestextrakte von einzelnen Herstellern angeboten. Wie Untersuchungen mittels detaillierter biochemischer und immunologischer Analysen nachweisen konnten, weisen die Schimmelpilzallergenextrakte eine sehr hohe Variabilität in der Allergenzusammensetzung auf, und Präparate einer Schimmelpilzart von unterschiedlichen Herstellern sind nicht vergleichbar. Eine Ausnahme stellen die Hauttestextrakte des Außenluftschimmelpilzes Alternaria dar.

Für die Durchführung wird auf die entsprechenden vorliegenden Leitlinien verwiesen.

Infektiologische Diagnostik

Zum Vorgehen bei Schimmelpilzinfektionen wird auf die entsprechende angemeldete AWMF-Leitlinie Diagnose und Therapie invasiver Aspergillus-Infektionen, AWMF Nr. 082-003 – Entwicklungsstufe: S2e ( www.awmf.org/leitlinien/detail/anmeldung/1/ll/082-003.html ) verwiesen.

Toxikologische Diagnostik

Es existieren derzeit keine brauchbaren und validierten Testverfahren, die in der klinischen Diagnostik in praxi eingesetzt werden könnten.

Therapie

Auch dann, wenn kausal der Zusammenhang zwischen Beschwerden/Befunden/Krankheiten und dem Vorkommen von Schimmel/Feuchte im Innenraum nicht nachgewiesen werden kann, ist aus präventiver und hygienischer Sicht, beim Vorhandensein eines Feuchte-/Schimmelschadens die erste „therapeutische“ Maßnahme die zügige fach- und sachgerechte Sanierung und bei schwerwiegenden Krankheitsbildern mit hohem Gesundheitsrisiko (Immunsuppression gemäß den Kriterien der KRINKO (2010), Mukoviszidose (zystische Fibrose), Asthma) die umgehende Expositionsminimierung.

Allgemeine medikamentöse Behandlung

Grundsätzlich ist bei einer Schimmelpilzallergie in Abhängigkeit von der organspezifischen Ausprägung der allergischen Erkrankung eine topische und/oder systemische Therapie indiziert.

Bezüglich der (organbezogenen) medikamentösen Therapie einer Allergie wird auf die entsprechenden Leitlinien verwiesen.

Spezifische Immuntherapie (Hyposensibilisierung)

Die spezifische Immuntherapie (SIT) mit Schimmelpilzextrakten sollte möglichst früh im Krankheitsverlauf zur Anwendung kommen, insbesondere dann, wenn die Maßnahmen der medikamentösen Therapie und der Allergenkarenz zuvor nicht zu einer Stabilisierung der Beschwerden führten. Die entsprechenden Schimmelpilzallergene müssen als Auslöser der allergischen Beschwerden diagnostisch eindeutig gesichert sein. Die Voraussetzung für eine SIT ist der Beleg einer allergenspezifischen IgE-Sensibilisierung von klinischer Relevanz. Die Kombination verschiedener Testmethoden liefert zusammen mit der Anamnese eine ausreichende Basis für eine SIT. Die Hyposensibilisierung setzt die gesicherte Diagnostik voraus. Hierzu wird auf die aktuelle Leitlinie verwiesen.

Nach der derzeitigen Studienlage ist die Wirksamkeit der subkutanen Immuntherapie (SCIT) bei den außenluftrelevanten Schimmelpilzen Alternaria alternata und Cladosporium herbarum durch wenige Studien belegt.

Die Wirksamkeit der SLIT ist bezüglich der Hyposensibilisierung gegen innenraumrelevante Schimmelpilze bisher nicht ausreichend wissenschaftlich gesichert.

Darüber hinaus wird auf die AWMF-Leitlinie (Allergen-)spezifische Immuntherapie bei IgE vermittelten allergischen Erkrankungen, AWMF Nr. 061-004 – Entwicklungsstufe: S2k (2014) ( www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/061-004.html ) verwiesen.

Expositionskarenz

Expositionskarenz bzw. Allergenkarenz hat wie bei allen allergischen Erkrankungen Vorrang. Dennoch ist eine rechtzeitige Medikation erforderlich, damit sich nach einer beschwerdearmen Zeit nicht wieder das Vollbild der allergischen Erkrankung zeigt.

Die Beseitigung der Ursachen von Feuchtigkeit als Grundlage für Schimmelpilzwachstum in Innenräumen steht an erster Stelle. In der Leitlinie werden Empfehlungen für den Innenraum, die Außenluft, Nahrungsmittel (Empfehlungen ohne Evidenz) gegeben.

Sanierung von Wohnräumen (Gebäuden) mit Feuchteproblemen und Schimmelpilzwachstum

Zur fachgerechten Sanierung eines Feuchte-/Schimmelschadens zählen die Beseitigung der bauphysikalischen Ursache(n), die Trocknung und die Entfernung aller schimmelbefallenen Materialien und eine anschließende Feinreinigung. Die Einzelheiten und Verfahren sind nicht Bestandteil der AWMF-Schimmelpilzleitlinie. Detaillierte Informationen finden sich in den einschlägigen Schimmelpilzleitfäden (Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes 2002, 2005, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 2006) sowie der überarbeiteten Fassung des UBA-Leitfadens (Erscheinungstermin voraussichtlich 2017).

Sozialstatus und Feuchte-/Schimmelbefall

Statistische Erhebungen zeigen, dass in Wohnungen von Personen mit niedrigerem Sozialstatus Feuchte-/Schimmelschäden häufiger genannt werden als in der Allgemeinbevölkerung.

Prävention

Wichtig ist zunächst die Aufklärung suszeptibler und immunsupprimierter Patienten über die mit einer Schimmelpilzexposition im Innenraum verbundenen Risiken und Maßnahmen zur Prävention, gegebenenfalls ergänzt durch häusliche Untersuchungen auf das Vorkommen von Aspergillus fumigatus und Aspergillus flavus (im Innenraum nur sehr selten zu erwarten).

Bei allen Gesundheitsstörungen, die mit einer Exposition gegenüber Umweltfaktoren verbunden sind, steht die Prävention und Expositionskarenz im Vordergrund. Dies trifft im besonderen Maß auch für Schimmelpilze zu. Ein Innenraumklima, das Schimmelpilzwachstum begünstigt (hohe Luftfeuchtigkeit, mangelnde Ventilation), muss zur Allergieprävention grundsätzlich vermieden werden.

Weitere Informationen finden sich im „Schimmelpilz-Leitfaden“ des UBA (Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes 2002) sowie in der überarbeiteten Fassung des UBA-Leitfadens (Erscheinungstermin voraussichtlich 2017).

Literatur

Gabrio T et al.: Untersuchungsmethoden zur Erfassung einer Schimmelpilzexposition – ein Update. Umweltmed Hygiene Arbeitsmed 2015; 20: 115–131.

Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“ des Robert Koch-Instituts: Schimmelpilzbelastung in Innenräumen – Befunderhebung, gesundheitliche Bewertung und Maßnahmen. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 2007; 50: 1308–1323.

Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“ des Robert Koch-Instituts: „Qualitätssicherung beim Lymphozytentransformationstest“ – Addendum zum LTT-Papier der RKI-Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 2008; 51: 1070–1076.

KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) beim Robert Koch-Institut (RKI): Anforderungen an die Hygiene bei der medizinischen Versorgung von immunsupprimierten Patienten. Bundesgesundheitsbl 2010: 53: 357–388.

TRBA 460 (Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 460): Einstufung von Pilzen in Risikogruppen. BArbBl 2002: 10.

    Info 1

    Evidenz für den Zusammenhang zwischen Schimmelpilzexposition oder Feuchtigkeit in Innenräumen und Krankheiten ohne Mykosen (Wiesmüller et al. 2016).

    Kausaler Zusammenhang:

    • Keine ausreichende Evidenz

    Ausreichende Evidenz für eine Assoziation:

    • Allergische Atemwegserkrankungen
    • Asthma (Manifestation, Progression, Exazerbation)
    • Allergische Rhinitis
    • Exogen Allergische Alveolitis
    • Begünstigung von Atemwegsinfekten, Bronchitis

    Eingeschränkte oder vermutete Evidenz für eine Assoziation:

    • Mucous Membrane Irritation (MMI)
    • Atopisches Ekzem (Manifestation, Progression, Exazerbation)

    Inadäquate oder unzureichende Evidenz für eine Assoziation:

    • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (Chronic Obstructive Pulmonary Disease, COPD)
    • Akute Idiopathische Pulmonale Hämorrhagie bei Kindern
    • Rheuma, Arthritis
    • Sarkoidose
    • Krebs

    Info 2

    Risikogruppen der Immunsuppression der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (KRINKO 2010).

    Risikogruppe 1 (mittelschwere Immunsuppression/-defizienz)

    • Granulozytopenie 9/l (9/l;
    • Mangel an CD4-positiven T-Helfer-Zellen

    Patienten, die mehr als 1 Merkmal der unter Risikogruppe 1 aufgeführten Immunsuppression/-defizienz aufweisen, kommen in Risikogruppe 2

    Risikogruppe 2 (schwere Immunsuppression/-defizienz)

    • Granulozytopenie 9/l (9/l;
    • Schwere aplastische Anämie oder Makrophagen-Aktivierungssyndrom während einer intensiven immunsuppressiven Therapie
    • Allogene Knochenmark- oder Stammzelltransplantation bis 6 Monate nach Abschluss der intensiven Therapiephase (wichtig: Ausmaß der GVHD und der anhaltenden iatrogenen Immunsuppression)
    • Akute stationäre Behandlungsphase bei autologer Stammzelltransplantation oder nach Transplantation solider Organe (bis zur Entlassung)

    Risikogruppe 3 (sehr schwere Immunsuppression/-defizienz)

    • Allogene KMT/PBSCT in intensiver Therapiephase (bis zum Engraftment = Regeneration der Granulopoese)
    • Schwere GVHD Grad III oder IV unter intensiver Immunsuppression

    Die Entscheidung über die Zuordnung zu Gruppe 3 bei Patienten nach allogener Stammzelltransplantation wird letztlich in Zusammenschau aller Befunde von den behandelnden Onkologen getroffen.

    Info 3

    Kernbotschaften der Leitlinie (Wiesmüller et al. 2016)

    Die Problematik von Schimmelpilzexpositionen im Innenraum bedarf einer Versachlichung.

    1. Schimmelpilzbefall in relevantem Ausmaß darf in Innenräumen aus Vorsorgegründen nicht toleriert werden. Zur Beurteilung des Schadensausmaßes sei auf den „Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen“ des Umweltbundesamtes (Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamts 2005) verwiesen (s. „Weitere Infos“; eine überarbeitete Fassung des UBA-Schimmelpilzleitfadens erscheint vorauss. in 2017).

    2. Wichtigste Maßnahmen bei Schimmelpilzexpositionen im Innenraum sind Ursachenklärung und sachgerechte Sanierung (s. Schimmelpilzsanierungsleitfäden [Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamts 2005, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 2006]).

    3. Schimmelpilzmessungen im Innenraum aus medizinischer Indikation sind selten sinnvoll. In der Regel kann bei sichtbarem Schimmelpilzbefall sowohl auf eine quantitative als auch auf eine qualitative Bestimmung der Schimmelpilzspezies verzichtet werden. Vielmehr sind die Ursachen des Befalls aufzuklären, anschließend sind Befall und primäre Ursachen zu beseitigen.

    4. Schimmelpilzexpositionen können allgemein zu Irritationen der Schleimhäute (Mucous Membrane Irritation, MMI), Geruchswirkungen und Befindlichkeitsstörungen führen.

    5. Spezielle Krankheitsbilder bei Schimmelpilzexposition betreffen Allergien und Schimmelpilzinfektionen (Mykosen).

    6. Es ist eine ärztliche Aufgabe, in Fällen eines vermuteten Zusammenhangs von Feuchteschäden oder Schimmel in Innenräumen und gastrointestinalen oder renalen Erkrankungen, Reproduktionsstörungen, Teratogenität oder Krebserkrankungen zu versachlichen.

    7. Besonders zu schützende Risikogruppen sind:

    a)Personen unter Immunsuppression nach der Einteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) (KRINKO 2010)

    b)Personen mit Mukoviszidose (zystischer Fibrose)c)Personen mit Asthma bronchiale

    8. Das Risiko für die Entwicklung eines Asthmas („Etagenwechsel“) ist erhöht bei:

    a)Patienten mit allergischer Rhinokonjunktivitisb)Patienten mit allergischer Rhinosinusitisc)Patienten mit Atopie

    9. Vermutlich sind alle Schimmelpilze geeignet, Sensibilisierungen und Allergien hervorzurufen. Im Vergleich zu anderen Umweltallergenen ist das allergene Potenzial als geringer einzuschätzen.

    10. Atopiker (Personen mit einer Neigung zu Überempfindlichkeitsreaktionen wie u. a. allergischer Rhinitis (Heuschnupfen), allergischem Asthma, atopischer Dermatitis auf den Kontakt mit Umweltsubstanzen zu reagieren) weisen als Polysensibilisierte oft IgE-Antikörper auch gegen Schimmelpilze auf, was jedoch nicht zwangsläufig einen Krankheitswert hat.

    11. Kernelemente der Allergiediagnostik sind die Anamnese, die Hauttestung (Pricktest) und die in vitro-serologischen Untersuchungen von spezifischen IgE-Antikörpern im Falle einer Typ-I-Sensibilisierung bzw. spezifischen IgG-Antikörpern im Falle einer Exogen Allergischen Alveolitis (sehr selten bei nichtarbeitsplatzbezogener Innenraumexposition) sowie die Provokationstestung.

    12. Der Nachweis von spezifischem IgE bedeutet, dass eine spezifische Sensibilisierung gegenüber entsprechenden Allergenen vorliegt. Dieses ist aber wie eine positive Reaktion im Hauttest genauso wenig gleichzusetzen mit einer klinisch-relevanten Allergie.

    13. Negative in vitro- und in vivo-Testergebnisse schließen eine Sensibilisierung oder Allergie auf Schimmelpilz(e) nicht aus.

    14. Die Bestimmung spezifischer IgG-Antikörper im Zusammenhang mit der Diagnostik einer Schimmelpilzallergie vom Soforttyp (Typ-I-Allergie) hat keine diagnostische Bedeutung und wird daher nicht empfohlen.

    15. Lymphozytentransformationstestungen (LTT) auf Schimmelpilze sind als diagnostische Verfahren nicht indiziert (Kommission „Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin“ des Robert Koch-Instituts 2008).

    16. Infektionen durch Schimmelpilze sind selten und erfolgen am ehesten inhalativ. In der Praxis ist von den in den Risikogruppen 2 und 3 nach TRBA 460 eingestuften Schimmelpilzen die Bedeutung von Aspergillus fumigatus als wichtigstem Mykoseerreger am höchsten. Betroffen sind ganz überwiegend Personen mit lokaler oder allgemeiner Abwehrschwäche.

    17. Kernelemente der Schimmelpilzinfektionsdiagnostik sind mikrobiologische, immunologische, molekularbiologische und radiologische Verfahren.

    18. Schimmelpilzallergiker und Personen mit das Abwehrsystem schwächenden Erkrankungen sollten über die Gefahren von Schimmelpilzexpositionen im Innenraum und über Maßnahmen zur Prävention sachlich aufgeklärt werden und derartige Expositionen minimieren.

    Weitere Infos

    BioStoffV (Biostoffverordnung): Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen. 15.07.2013

    https://www.gesetze-im-internet.de/biostoffv_2013/

    Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes: Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen („Schimmelpilz-Leitfaden“). Berlin: Umweltbundesamt, 2002

    www.umweltbundesamt.org/fpdf-l/2199.pdf

    Innenraumlufthygiene-Kommission des Umweltbundesamtes: Leitfaden zur Ursachensuche und Sanierung bei Schimmelpilzwachstum in Innenräumen („Schimmelpilzsanierungs-Leitfaden“). Umweltbundesamt, Berlin 2005

    www.umweltbundesamt.org/fpdf-l/2951.pdf

    Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: Handlungsempfehlung für die Sanierung von mit Schimmelpilzen befallenen Innenräumen. LGA BW - Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Stuttgart 2006

    www.landesgesundheitsamt.de/servlet/PB/show/1154726/0204_Handlungsempfehlung_Schimmelpilze.pdf

    Wiesmüller GA et al.: AWMF-Schimmelpilz-Leitlinie „Medizinisch klinische Diagnostik bei Schimmelpilzexposition in Innenräumen“, AWMF-Register-Nr. 161/001, Stand 11.04.2016

    www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/161-001.html

    Autor

    Prof. Dr. med. Gerhard A. Wiesmüller

    Uniklinik RWTH Aachen

    Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin

    Pauwelsstraße 30

    52074 Aachen

    ga.wiesmueller@post.rwth-aachen.de