Die erste Erhöhung um fünf Prozent erfolgte zum 1. Juli. In den folgenden vier Jahren sollen die Gebühren für ärztliche Leistungen entsprechend der Grundlohnsummenentwicklung angehoben werden – maximal um fünf Prozent jährlich. Die Anpassung erfolgt immer zum 1. Juli eines Jahres. Dies hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen, der Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung und der KBV angehören.