Der Verband hat durch die 133. Hauptversammlung des Marburger Bundes (MB) und den 121. Deutschen Ärztetag wichtige Unterstützung für seine Position zur DGUV 2 erhalten.
An der Hauptversammlung des MB nahmen von Seiten des VDBW-Präsidiums als Delegierter Dr. Heinz Bicker und Dr. Wolfgang Panter als Ehrengast teil.
In seiner Begrüßungsrede machte der Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, deutlich, dass er die Position des VDBW zur DGUV 2 unterstützt und auch beim Thema Umsetzung des Präventionsgesetzes zur Seite steht.
Die Delegierten der Hauptversammlung des MB quittierten diese Äußerung mit langem Beifall.
Auf Antrag von Dr. Heinz Bicker wurde ein entsprechender Beschlussantrag verfasst und an den Deutschen Ärztetag weitergeleitet.
Der langjährige Vorsitzende des Landesverbandes Westfalen, Peter Czeschinski, brachte als Delegierter des Deutschen Ärztetages den Antrag ein. Den Beschluss des Ärztetages dazu lesen Sie auf der folgenden Seite.
Auf Antrag von Dr. Peter Czeschinski, Dr. Andreas Botzlar, Priv.-Doz. Dr. Peter Bobbert, Dipl.-Med. Sabine Ermer, Dr. Hans Albert Gehle, ‚Dr. Henrik Herrmann, Dr. Susanne Johna und Dr. Frank J. Reuther (Drucksache Ic – 42) fasst der 121. Deutsche Ärztetag 2018 folgende
Entschließung:
Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 lehnt die Pläne der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Substitution betriebsärztlicher Tätigkeiten durch Nichtärzte entschieden ab.
Die DGUV diskutiert im Rahmen der Novellierung der Vorschrift 2 zur arbeitsmedizinischen Betreuung in der Grundbetreuung die Substitution einer den gesamten Menschen umfassenden fachärztlichen arbeitsmedizinischen Betreuung durch andere Berufsgruppen, wie z.B. Ergonomen, Arbeitspsychologen, Gesundheitswissenschaftler usw. Darüber hinaus ist eine Halbierung der betriebsärztlichen Mindesteinsatzzeit in der Betreuungsgruppe III von zwölf auf sechs Minuten pro Beschäftigtem und Jahr vorgesehen.
In sechs Minuten ist keine qualitativ hochwertige arbeitsmedizinische Betreuung mit ihren vielfältigen Facetten zu gewährleisten, erst recht nicht, wenn auch noch psychische Belastungen zur Sprache kommen. Sofern auch noch andere Professionen in die Grundbetreuung in der Gruppe III eingebaut werden, bleibt es nicht bei sechs Minuten, sondern davon gehen z.B. noch Zeiten für einen Gesundheitswissenschaftler ab. Von dieser Neuregelung sind auch Beschäftigte im Gesundheitswesen, insbesondere angestellte Ärztinnen und Ärzte in Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen bzw. medizinischen Versorgungszentren (MVZ) betroffen.
An dieser Stelle ein großer Dank an alle Unterstützer. Dies ist wichtiger politischer Rückenwind.
Dr. med. Wolfgang Panter
Präsident