Fragen an die im Bundestag vertretenen und in mindestens einem Landtag vertretenen Parteien zu ihren Positionen zu Arbeitsmedizin, betrieblichem Gesundheitsschutz und Prävention
1. Wie stehen Sie zur Forderung, die Prävention neben der ambulanten medizinischen Versorgung, der stationären Versorgung und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst als 4. Säule des Gesundheitswesens aufzubauen und die Arbeitsmedizin zu einer zentralen Säule der Gesundheitsvorsorge in Deutschland auszubauen?
- Die Umsetzung des § 132e, Impfleistung für Betriebsärzte, ist bisher nicht gelungen. Welche Vorschläge hat Ihre Partei für die Umsetzung mit Betriebsärzten?
- Wie bewerten Sie den Vorschlag des VDBW zur Impfleistung (Anlage).
2. Welche Aufgabestellung hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz für Ihre Partei und welche Rolle kommt den Betriebsärzten zu? Welche Rahmenbedingungen braucht es für einen flächendeckenden Arbeits- und Gesundheitsschutz vor allem in Klein- und Mittelbetrieben?
3. Was muss getan werden, um den Anstieg an psychischen Erkrankungen zu begrenzen und welchen Beitrag sollen Betriebsärzte beim Erhalt der psychischen Gesundheit leisten.
4. Im Weißbuch der Bundesregierung ist ein Ausblick auf die Digitalisierung in der Arbeitswelt gegeben. Betriebsärzte sind hier ausdrücklich erwähnt.
- Was sind aus Ihrer Sicht die Fragestellungen der Zukunft in den Betrieben?
- Welche Fragestellungen können wir Betriebsärzte unterstützen?
5. Wie stehen Sie zu der These, wir haben im Arbeits- und Gesundheitsschutz keine Regelungsdefizite, sondern große Umsetzungsdefizite?
- Wie sollen diese nach Ihrer Einschätzung verändert werden?
6. Wie stehen Sie zum Arbeitssicherheitsgesetz und wollen Sie Veränderungen vornehmen?
(siehe die Antwort der Parteien auf diese Frage auf der folgenden Seite)
7. Arbeit 4.0 – Wie stehen Sie zu dem Thesenpapier des VDBW? (Anlage)
Gespannt sind wir, wie die Koalitionsverträge aussehen und welche Maßnahmen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz umgesetzt werden.
Auszug aus den Antworten:
Frage 6: Wie stehen Sie zum Arbeitssicherheitsgesetz und wollen Sie Veränderungen vornehmen?
CDU/CSU
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist nicht nur ein hohes persönliches Gut, er ist auch eine Grundvoraussetzung für Beschäftigungsfähigkeit. Handlungsspielräume bei der Arbeit fördern die Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten und haben Einfluss auf Fehlzeiten oder gar Frühverrentung. Vor diesem Hintergrund zielt das Arbeitssicherheitsgesetz darauf ab, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sachkundig zu beraten. So sollen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sachverständig angewandt und vorhandenen Mittel im Interesse des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung optimal eingesetzt werden. Darüber hinaus ergeben sich hieraus die gesetzlichen Aufgaben für Arbeitsmediziner und Betriebsärzte. An der Zielsetzung des Gesetzes, durch einen effizienteren Arbeitsschutz negative gesundheitliche Folgen zu vermeiden, halten wir fest. Veränderungen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht geplant.
SPD
Das Arbeitssicherheitsgesetz ist in den 70er Jahren auf Betreiben von Bundesarbeitsminister Walter Arendt (SPD) entstanden und war damals eine Errungenschaft im deutschen Arbeitsschutz. Wichtig ist, dass Änderungen zu echten Verbesserungen führen und dass das bestehende Niveau nicht gesenkt wird.
DIE LINKE
Aus Sicht der Partei DIE LINKE darf das Arbeitssicherheitsgesetz nicht zur Disposition gestellt werden und die verbindlichen Vorgaben müssen erhalten bleiben. DIE LINKE erachtet die Inhalte als schützenswert. Auch der bestehende Mangel an Betriebsärzten ist kein Grund, das Arbeitssicherheitsgesetz aufzuweichen. Wenn man andere Professionen wie Ergotherapeuten oder Hygieniker einbeziehen möchte, um die Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes zu gewährleisten, ist dies bereits möglich und macht keine Gesetzesänderungen erforderlich. Die DGUV Vorschrift 2 ermöglicht bei den betriebsspezifischen Einsatzzeiten schon heute den Einsatz anderer Professionen jenseits von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften.
Bündnis 90/Die Grünen
Es muss gewährleistet werden, dass sich plattformbasierte Anbieter nicht durch Umgehung von Arbeitsschutz-, Sozial-, Qualitäts- und Verbraucherschutzstandards mit wettbewerbsschädigendem Verhalten am Markt durchsetzen. Digitale Arbeit darf kein rechtsfreier Raum sein, in dem allein die Auftraggeberinnen und Auftraggeber Regeln vorgeben.
FDP
Das Arbeitssicherheitsgesetz hat sich in seiner derzeitigen Form bewährt, u. a. durch die Möglichkeit der betrieblichen Mitbestimmung. Nichtsdestotrotz ist zu überprüfen, inwieweit durch eine Konkretisierung der Regelungen Qualitätstandards für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung definiert werden können, die zu einer weiteren Verbesserung des Arbeitsschutzes führen.
Freie Wähler
Wir planen keine Änderungen an der bestehenden Rechtslage.