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Erfolg für den VDBW – Flexirentengesetz

In einem Leitfaden zur „Beschäftigungsfähigkeit im demografischen Wandel“ hatte der VDBW bereits im Jahre 2013 auf die Notwendigkeit regelmäßiger betriebsärztlicher Beratungsgespräche und Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Prävention hingewiesen und die Forderung nach gesetzgeberisch sinnvollen und notwendigen Regelungen über Gesundheitsuntersuchungen aufgestellt. Diese müssen in Bezug auf die Feststellung der individuellen Leistungsfähigkeit mit einem besonderen präventiven Bezug zur beruflichen Situation erfolgen.

Am 21. Oktober 2016 hat der Bundestag nun das „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz) verabschiedet. Wie in der vergangenen Ausgabe der VDBW aktuell berichtet, hatte der VDBW hierzu im Vorfeld eine Stellungnahme abgegeben. Besonders freut uns die Aufnahme der beiden Paragraphen § 14 Leistungen zur Prävention und § 17 Leistungen zur Nachsorge.

In § 14 verpflichtet der Gesetzgeber die Rentenversicherungsträger eine solche Vorsorge in Modellprojekten umzusetzen. Der VDBW wird bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern darauf drängen, dass Modellprojekte unter Beteiligung der Betriebsärzte umgesetzt werden.

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