Seit Herbst 2020 können Versicherte persönliche Gesundheitsdaten, wie beispielsweise Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen als Notfalldaten digital auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern lassen. Ein Zugriff auf die Notfalldaten ist für Ärztinnen und Ärzte unter Einsatz ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) möglich. Eine elektronischen Patientenakte (ePA) ist mit den Modulen Impfausweis, Mutterpass, gelbes U-Heft für Kinder und Zahn-Bonusheft am 1. Januar 2022 an den Start gegangen.
Weiterführende Informationen unter Veranstaltung | Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (vdbw.de)