Am 21. 01. 2017 waren der Präsident des VDBW Herr Dr. Panter, Herr Dr. Sehling als Vorsitzender des LV Baden und Frau Dr. Kallenberg, Vorsitzende des LV Württemberg, bei Minister Manne Lucha in das Ministerium für Soziales und Integration nach Stuttgart eingeladen. Anlass, das Gespräch zu suchen, war das neue Präventionsgesetz und seine Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Landespolitik.
Die Vita des Ministers zeigt einen beruflichen Schwerpunkt im Sozial- und Gesundheitswesen mit Akzent auf sozialpsychiatrischen Themen. Der Empfang war herzlich, die Stimmung aufgeräumt, die Zusammenarbeit willkommen. Mit von der Partie war Herr Dr. Wuthe, auch aus dem Ministerium für Soziales und Integration, ein langjähriger Kenner und Akteur der Gesundheitspolitik in Baden-Württemberg.
Schon vor der Verabschiedung des Präventionsgesetzes gab es zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg eine gute Zusammenarbeit – sichtbar und gestaltend im Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention, in der Stiftung für gesundheitliche Prävention und in den kommunalen Landesgesundheitskonferenzen. Tragendes Prinzip des Gesundheitsleitbildes in Baden-Württemberg ist die Gleichwertigkeit von Gesundheitsförderung und Prävention neben der medizinischen Versorgung und Pflege. Drei Themen wurde federführend von Herrn Dr. Panter angesprochen:
- Impfen im Betrieb durch Arbeitsmediziner muss möglich sein mit dem Ziel, dies kassenübergreifend anbieten zu können. Dafür ist eine kassenärztliche Teilermächtigung erforderlich, die Leistung muss außerbudgetär erfolgen, Impfstoff und Impfleistung müssen vergütet werden.
- Wichtig sind aus Sicht des VDBW gezielte Gesundheitsförderprogramme im Betrieb, die nicht von den Krankenkassen als Marketinginstrument eingesetzt werden, sondern der Zielgruppe organisatorisch gut geplant zur Verfügung stehen. Hier ist z.B. an zielgruppenspezifische Module eines Adipositas-Programms gedacht.
- Außerdem können im betrieblichen Setting sehr gut Gesundheitsuntersuchungen wie beispielsweise ein Darmkrebs-Screening angeboten werden. Hier gibt es gut dokumentierte Erfahrungen aus den großen Betrieben, doch die Vielzahl von KMU kann dies bisher nicht realisieren. Es fehlen intelligente krankenkassenübergreifende Lösungen.
Im Lauf des Gesprächs wurde deutlich dass die Zuständigkeit für den Arbeitsschutz vor kurzem auf das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg übergegangen war. Herr Minister Lucha und Herr Dr. Wuthe werden die VDBW-Themen in den nächsten Monaten aufgreifen, in die entsprechenden Gremien vermitteln und die Landesvorsitzenden gezielt einladen.