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IM BRENNPUNKT

Alles, was Recht ist: Unfallversicherungsschutz im Homeoffice oder bei Telearbeit

Die damit einhergehende Individualisierung der Arbeitsgestaltung, das vermehrte Überlappen privater Lebensbereiche mit betrieblichen Funktionsaufgaben sowie die Vermischung eigenwirtschaftlicher und dienstlicher Zielstellungen haben Abgrenzungsprobleme zur Folge beim gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

Das Sonderentschädigungssystem der gesetzlichen Unfallversicherung bietet im Homeoffice oder bei der Telearbeit keinen Versicherungsschutz rund um die Uhr. Nicht jede Tätigkeit oder jeder Weg, der auch betrieblichen Zwecken dient, ist versichert. Primär entscheidet sich nach der sog. Handlungstendenz des Telearbeiters im Einzelfall, ob die unfallbringende Verrichtung wesentlich betrieblichen Belangen diente und sie daher für das Unfallereignis Versicherungsschutz begründet.  

Eine ausführliche Urteilsbesprechung zu dieser Thematik von Rechtsanwalt R. Holtstraeter wird in einer der nächsten Ausgaben der Zeitschrift ASU zu finden sein.