Es ist ein an die nationalen Gegebenheiten anzupassender praktischer Leitfaden für Arbeitgeber, der einen Überblick über die wichtigsten Verpflichtungen sowie vorhandene Instrumente und Ressourcen bietet, die bei der Umsetzung dieser Verpflichtungen in die Praxis hilfreich sein können. Er soll die wirksame und effiziente Umsetzung des Rahmens für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterstützen.
Die Rechtsvorschriften auf EU-Ebene legen Mindestanforderungen in der EU fest und umfassen die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG und 25 damit zusammenhängende Richtlinien zu verschiedenen Themen. EU-Richtlinien müssen in nationales Recht umgesetzt und von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Daher müssen Arbeitgeber zunächst die nationalen Rechtsvorschriften betrachten; diese enthalten erstens die einschlägigen (umgesetzten) EU-Bestimmungen und können zweitens wichtige zusätzliche Anforderungen umfassen, die eventuell von Arbeitgebern zu erfüllen sind. Es ist den Mitgliedstaaten nämlich gestattet, strengere als die in den EU-Richtlinien vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu beschließen. Die nationalen zuständigen Behörden – in der Regel die Arbeitsaufsichtsbehörden – sind auch vorwiegend für die Durchsetzung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien zuständig.
Die Broschüre "Arbeitsschutz geht jeden etwas an - Praktischer Leitfaden für Arbeitgeber" kann kostenfrei heruntergeladen werden:
http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=16893&langId=de