Die Empfehlungen lauten:
- Leukämie durch Butadien
- Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern
Die betroffenen Berufsgruppen sind sehr vielfältig. Leukämie durch die Einwirkung von Butadien kommt insbesondere bei Beschäftigten in der Kunstkautschuk- und der Gummiindustrie vor. Kehlkopfkrebs und Harnblasenkrebs durch PAK betrifft insbesondere Tätigkeiten, in denen Steinkohleteerpechhaltige Produkte verarbeitet oder verwendet werden wie z.B. in der Aluminium- und Gießereiindustrie, tritt aber auch in anderen Berufsgruppen wie z.B. bei Schornsteinfegern oder Hochofenarbeitern auf. Die fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern betrifft ausschließlich professionell Musizierende wie z.B. Orchestermusiker oder Musiklehrer.
Die wissenschaftliche Stellungnahme zur Berufskrankheit Nummer 1301 erweitert den Kreis der Stoffe und Einwirkungen, die Krebserkrankungen der Harnwege verursachen können, um
- Azofarbstoffe (verwendet z.B. zur Einfärbung von Textilien, Leder, Papier, Holz, Lebensmitteln, Kosmetika und Mineralölprodukten),
- die Herstellung von Auramin (zur Weiterverwendung beim Färben von z.B. Leder, Jute und Baumwolle),
- die Einwirkung permanenter Haarfärbemittel vor dem Jahr 1977 unter den in der Stellungnahme näher beschriebenen Voraussetzungen
Mit den Empfehlungen und der Stellungnahme des Sachverständigenbeirats besteht für die Unfallversicherungsträger und Gutachter jetzt eine einheitliche und aktuelle wissenschaftliche Grundlage für die Prüfung der Fälle.
Die Empfehlungen sowie die Stellungnahme sind am 26. August 2016 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Die vollständigen Texte können hier nachgelesen werden: http://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2016/vier-neue-berufskrankheiten-anerkannt.html
Dort finden Sie auch detaillierte Informationen über die betroffenen Berufsgruppen der einzelnen Berufskrankheiten. Weitere Informationen zum Berufskrankheitenrecht allgemein, zu Anerkennungsvoraussetzungen und Leistungsansprüchen sowie zu anderen Berufskrankheiten.